Gesundheit

Rettet die 24-Stunden Notfallversorgung für Eiderstedt in Tönning

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Dieter Harrsen
3.218 Unterstützende 2.577 in Nordfriesland

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.218 Unterstützende 2.577 in Nordfriesland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

15.11.2016, 11:09

Sehr geehrte Frau Licht,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. Oktober, die ich Ihrem Wunsch entsprechend an Frau Ministerin Alheit weitergeleitet habe.

Leider kann Ihnen die Ministerin derzeit keinen Termin für ein persönliches Gespräch zu den von Ihnen angesprochenen Themen anbieten. Das Büro der Ministerin hat mich jedoch gebeten, Ihnen auf diesem Wege zu antworten.

Wie ich Ihnen bereits in Beantwortung Ihrer E-Mail vom März 2016 geschrieben hatte, sind sehr kleine Krankenhäuser, wie der Standort Tönning bei der heutigen Verfügbarkeit an qualifizierten Fachkräften sowie den Anforderungen an die Qualitätssicherung und der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes nicht mehr überlebensfähig. Ohne die genügende Zahl von Ärzten und Pflegekräften kann die Sicherheit der Patienten nicht gewährleistet werden. Und diese hat immer oberste Priorität.

Das von Ihnen angesprochene Thema der hausärztlichen Notfallversorgung und der Terminservicestellung betrifft ausschließlich den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir sind bei diesen Themen in einem engen Austausch mit der kassenärztlichen Vereinigung. Die Letztentscheidung liegt jedoch bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Andere Themen wie z.B. die Notfallversorgung werden derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschusses beraten. An den Sitzungen der Arbeitsgruppen nehmen Ländervertreter teil, damit die Interessen der Bundesländer gewahrt werden. Auch Schleswig-Holstein ist in diversen Arbeitsgruppen vertreten, damit die besonderen Interessen eines Flächenlandes und die besondere Situation der Inseln ausreichend berücksichtigt werden.

Die von Ihnen angesprochenen Konsequenzen, die sich aus dem DRG-System ergeben, können nur auf Bundesebene gelöst werden, da es sich beim Entgeltrecht um bundesrechtliche Regelungen handelt. Aber auch hier sind wir in den entsprechenden Gremien vertreten, um die Interessen Schleswig-Holsteins zu vertreten.

Sobald die entsprechenden Vorgaben des G-BA zur Notfallversorgung vorliegen, werden wir diese zügig in Schleswig-Holstein umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Golbach



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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein

Referat Krankenhauswesen und –finanzierung, ambulante und
sektorenübergreifende Versorgung, Rettungswesen

VIII 424 Krankenhausfinanzierung, Krankenhausplanung

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
T +49 431 988-5431
F +49 431-988618-5431
Ute.Golbach@sozmi.landsh.de
www.schleswig-holstein.de


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