Region: Wald

Schutz von Natur & Artenvielfalt statt ökologisch widersinnigem Windpark in Wald

Petition richtet sich an
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Landratsamt Sigmaringen (Untere Immissionsschutzbehörde), Gemeinderat der Gemeinde Wald

1.441 Unterschriften

96 %
1.500 für Sammelziel

1.441 Unterschriften

96 %
1.500 für Sammelziel
  1. Gestartet 25.06.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

07.07.2026, 07:13

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

innerhalb von nur fünf Tagen haben wir unser Ziel von 500 Unterschriften erreicht! Ein riesiges Dankeschön für eure großartige Unterstützung. Um den politischen Druck maximal zu erhöhen, haben wir uns entschlossen, das Ziel auf 1.000 Unterschriften zu erhöhen. Also verbreitet die Petition bitte weiter!

Kurzzeitig wurde unsere Petition durch gezielte Meldungen blockiert. Inzwischen ist die Petition aber wieder freigeschaltet. Das das zeigt uns aber deutlich: Wir treffen einen wunden Punkt!

Das Landratsamt hat uns nach unserem Antrag die offiziellen Schall- und Schattenwurfgutachten sowie die Unterlagen zum Artenschutz übersandt! Einzig das Windgutachten fehlt noch. Zudem wurden uns weitere brisante Hinweise zugetragen. Dazu im Einzelnen:

1. Was uns bei der Informationsveranstaltung verschwiegen wurde
Der geplante Windpark mit neun ca. 270 Meter hohen Windrädern hat gigantische, industrielle Ausmaße. Uns haben dazu folgende Hinweise erreicht:

  • Uns liegen ernstzunehmende Hinweise vor, wonach die zu rodende Waldfläche für das Gesamtprojekt insgesamt etwa 90 Hektar betragen könnte. Das wäre mehr als ein Drittel des als Vorranggebiet ausgewiesenen Waldes und 20-mal mehr als in der Informationsveranstaltung suggeriert!
  • Allein für ein einziges Fundament sollen etwa 350 Lkw mit Beton durch unsere Dörfer rollen.
  • Nach uns vorliegenden Informationen soll an der Straße zwischen Rengetsweiler und Walbertsweiler Umspannwerk mit ca. 2.500 m² Fläche entstehen. Einzelnen Bürgern wurde auf der Informationsveranstaltung erzählt, dass hier das Isoliergas SF6 (das klimaschädlichste Gas überhaupt - 24.000-mal klimaschädlicher als CO₂!) eingesetzt wird, das eigentlich seit Anfang 2026 verboten ist. Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen des Umweltbundesamtes ist die Dunkelziffer von Gas-Lecks mit SF6 in der Realität deutlich höher als bisher angenommen.

2. Erste Auswertung der Unterlagen des Landratsamtes
Unsere erste Durchsicht der vom Landratsamt erhaltenen Dokumente enthüllt Unfassbares:

  • Lärm: Im Wohngebiet „Im Riedle 2“ sowie weiteren Orten am südlichen und westlichen Rand der Ortschaften Walbertsweiler und Wald wird der Nacht-Grenzwert von 40 dB(A) mit teils mehr als 43 dB(A) deutlich überschritten. Die Gutachter rechnen dies nur deshalb schön, weil sie die zuerst geplanten Anlagen (Wald 1) als „Vorbelastung“ definieren. So wird die zusätzliche Belastung durch Wald 2 als „irrelevant“ eingestuft. Das ist eine absolute Frechheit und rechtlich höchst fragwürdig!
  • Schattenwurf: Die theoretische Belastung im Riedle und an insgesamt 93 von 107 untersuchten Orten ist mit bis zu 135 Stunden pro Jahr extrem hoch. Dass die Grenzwerte von 30 Stunden eingehalten werden, hängt einzig an einer Abschaltautomatik. Ohne diese Technik wäre ein gesundes Wohnen dort unmöglich. Ob sie wirklich zuverlässig funktioniert, weiß niemand.
  • Artenschutz: Die Gutachter geben selbst zu, dass für einzelne Anlagen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan besteht. Sie steht viel zu nah am Waldrand und an wichtigen Flugkorridoren. Zudem basiert die gesamte artenschutzrechtliche Bewertung teilweise auf völlig veralteten Daten. So wird die Rote Liste für Fledermäuse in den Gutachten als „total veraltet“ bezeichnet, da sie noch auf Daten der 1990er Jahre beruht. Auch Einschätzungen zum Rotmilan wurden seit 10 Jahren nicht aktualisiert.

3. Die juristischen Ansatzpunkte

  • Hebel 1 (Gemeinde): Der Gemeinderat kann das Einvernehmen verweigern (§ 36 BauGB), dessen Erteilung demnächst ansteht. Zudem hat die Gemeinde Wald bis Ende Januar 2027 Zeit, den am 26. Januar 2026 in Kraft getretenen Teilregionalplan per Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) gerichtlich zu kippen. Ein zentraler Ansatzpunkt ist hier das mangelhafte Windgutachten: Dieses stammt laut Planungsunterlagen von einem privaten Projektierer, weshalb sich der Verdacht aufdrängt, dass es der jetzige Betreiber selbst war, um das eigentlich ungeeignete Gebiet durchzuboxen. Bricht dieses Gutachten weg, bricht die Planung zusammen.
  • Hebel 2 (Bürger): Bei Genehmigung können Betroffene Widerspruch und Anfechtungsklage erheben. Per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht werden wir einen sofortigen Baustopp anstreben.

4. Widerstand & Aufruf
Wir maximieren den Druck auf Politik, Landratsamt und Banken. Die vorliegenden Gutachten prüfen wir bereits, das noch fehlende Windgutachten fordern wir weiter ein. Dazu gründen wir eine Bürgerinitiative. So könnt ihr uns helfen:

  1. Webseite (Dringend): Wer kann uns zeitnah eine unabhängige Webseite erstellen? Bitte schnell melden!
  2. Aktiv werden: Ob Organisation, Flyer verteilen oder Fachwissen (Artenschutz, Schall, Schatten, etc.) – wir brauchen jede helfende Hand.
  3. Hinweise: Über zweckdienliche Hinweise und Daten freuen wir uns und werden diese auf Wunsch auch absolut vertraulich behandeln.

Bitte teilt diese Petition weiter. Jede Unterschrift stärkt unsere Position!

Mit motivierten Grüßen,
Paul Güntner


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