Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

25.12.2014, 18:32

Petition: Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht
Pet-4-18-07-4512-013757

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2014(Eingang hier am 8. Dezember 2014) und meine EMail vom 11. Dezember 2014 erhalten Sie fristgemäß meine bereits angekündigte weitere Stellungnahme zur oben aufgeführten Petition.

Auf eine inhaltliche Ergänzung zu dieser Petitionssache wird verzichtet. Die Mitzeichnungsfrist für die bereits eingereichte Petition auf dem Internetportal „OpenPetition“ ist schon beendet worden, so dass es aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist, den 100 Mitzeichnern die Möglichkeit zu geben, bei einer Änderung/Ergänzung der Inhalte, die Mitzeichnung zu widerrufen. Darüber hinaus hat auch der Bundesrat die verfassungswidrigen Gesetze am 19. Dezember 2014 gebilligt. Voraussichtlich wird auch der Bundespräsident zum Abschluss dieses undemokratischen Gesetzgebungsverfahren die neuen Gesetze unterzeichnen, so dass diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten werden. Der Bundespräsident wurde jedoch kurzfristig gebeten, die Inhalte der Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Einen Tag nach Inkrafttreten wird somit eine Online-Initiative für eine anwaltliche Sammel-Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gestartet.

Zum nicht-demokratischen Gesetzgebungsverfahren wird auf meine EMail vom 11. Dezember Bezug genommen. Eine Vorlage im Petitionsausschuss mit anschließender Stellungnahme wird erwartet.

Anfang 2015 wird über die Webseite des Deutschen Bundestages eine neue Petition zur öffentlichen Mitzeichnung eingereicht werden. Diese Petition wird sich auf die gesamten neuen Gesetze im Sexualstrafrecht und § 201a StGB beziehen, die in der laufenden Petition nicht mehr berücksichtig werden konnten. Die betreffenden Gesetze sind durch die Bundesregierung sehr kurzfristig geändert worden. Zu diesen erheblichen Änderungen gab es keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss. Eine parlamentarische Debatte hat nicht stattgefunden. Eine öffentliche Diskussion gab erst Recht nicht. Ziel dieser neuen Petition wird sein, bestimmte Teile der verfassungswidrigen Gesetze wieder aufzuheben. Insbesondere die Teile, die nicht durch die EU-Richtlinien der Europäischen Kommission vorgegeben wurden. Das ist bekanntlich der größte Teil der Gesetze, denn die frühere Bundesregierung mit der FDP-Justizministerin hatte keinen Handlungsbedarf festgestellt. Die damalige Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode schon alle EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Der Anlass für die aktuellen Gesetzesänderungen sind demnach fast alle dem Fall Edathy & AZOV-Films zuzuordnen. In hysterischer Art und Weise wurden diese Fälle zum Anlass genommen, Gesetze zu verabschieden, die rechtspolitisch nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Grundgesetz vereinbar sind. Die politische Verantwortung für diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes liegt deshalb in 1. Linie bei der SPD und in 2. Linie bei der CDU/CSU. Die GRÜNEN haben sich der Stimme enthalten. Die LINKE hat gegen die Gesetze gestimmt. Die FDP hätte mit Sicherheit auch gegen diese Gesetze gestimmt, wenn sie denn noch im Bundestag vertreten wäre. Die FDP hat in der Vergangenheit zur Recht solche Gesetze blockiert, wenn Sie in Regierungsverantwortung gewesen ist.

In Erwartung einer Befassung des Petitionsausschusses fordere ich im Namen aller Mitzeichner eine ausführliche Begründung durch den Petitionsausschuss. Weiter wird um Mitteilung der Plenarsitzung im Bundestages gebeten, wann über diese Petition abgestimmt wird. Bei dieser Gelegenheit erinnere ich auch daran, dass alle Dokumente/Briefe/Emails etc.. vom Petitionsdienst/Petitionsausschuss sowie meiner Person auf den Webseiten K13online veröffentlicht, dokumentiert und kommentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)

Anmerkungen
Alle Mitzeichner/Innen dieser Petition werden gebeten, auch die NEUE Petition Anfang 2015 mit zu zeichnen. Bitte schaut dann auf die K13online Webseiten in den News. Ebenso die kommende Beschwerde beim BVerfG zu unterstützen. Vielen Dank!


21.12.2014, 21:13

Der Bundesrat hat den verfassungswidrigen Gesetzen in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Einzige Redner war Winfried Bausback von der CSU aus dem Bundesland Bayern. In der Tat enthält das jetzt vorliegende Gesetz die Handschrift der CSU. Neben dem bereits im Gesetzentwurf von Heiko Maas enthaltenden unbestimmten Rechtsbegrifft zu § 184b StGB "Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" kommt jetzt ein weiterer unbestimmter Rechtsbegriff "sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes" zusätzlich hinzu. Damit überlässt der Gesetzgeber die Auslegung dieser neuen Straftatbestände ausschließlich den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dadurch ist eine verfassungswidrige Rechtsunsicherheit entstanden, denn niemand wird in Zukunft wissen, was eindeutig strafbar ist und was eindeutig legal ist. Weil es sich bei § 184b und 184c StGB um ein Offizialdelikt handelt und immer im Verdachtsfall ermittelt werden muss, ist nach Inkrafttreten der Gesetze grundsätzlich bei allen Kindernacktaufnahmen mit Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren zu rechnen. Diese Rechtsanwendung wird zu massenweisen neuen Verfahren führen und die Kriminalstatistik wird in die Höhe schnellen. Millionen solcher Darstellungen, die bisher als völlig legal gelten, werden nun zur Strafverfolgung führen. Vollkommen belanglose FKK-Aufnahmen werden kriminalisiert werden, denn es kommt bei dieser Rechtsauslegung immer auf die Sichtweise des Betrachters an. Es kommt nicht mehr auf das tatsächliche Geschehen in den Darstellungen an. Eine sexuelle Handlung gemäß § 176 ff. StGB ist beim Begriff der "Kinderpornografie" nicht mehr notwendig. Es reicht zukünftig aus, wenn ein Ermittlungsbeamter in den Darstellungen, einen sexuellen Bezug meint zu erkennen. Die Nacktheit eines Menschen hat grundsätzlich immer einen solchen sexuellen Bezug, so auch bei Kindern und Jugendlichen. Mit diesen Gesetzen werden nicht nur alle nackten Kinder zur Pornografie hochgestuft, sondern auch alle halbnackten Kinder, was immer damit im Einzelfall gemeint sein soll. KEIN Land in Europa kennt eine solche Gesetzgebung. Die Gesetze gehen weit über die EU-Vorgaben hinaus. Das mit diesen Gesetzen EU-Recht umgesetzt wird, ist eine schlichte Lüge. Darüber hinaus werden durch diese Gesetze bei weitem nicht nur pädophil-liebende Menschen zu Justizopfern werden, sondern auch Hetero- und Homosexuelle. Das eigentliche Ziel, die Pädophilen besser verfolgen zu können, wird auch viele Menschen in der Mitte der Gesellschaft treffen. Wenn in Zukunft von "Kinderpornografie" in den Medien und vor den Gerichten geschrieben und gesprochen wird, dann wird es überwiegend um bisher legale FKK-Aufnahmen gehen. Seid der Erfindung der Fotografie und der Filmkamera gibt es solche Aufnahmen weltweit millionenfach. Bei solchen Darstellungen wird grundsätzlich kein Rechtsgut der Darsteller verletzt. Niemand entsteht durch solche FKK-Aufnahmen ein Schaden, welcher Art auch immer. Die neuen Gesetze verstossen eindeutig gegen alle rechtspolitischen Prinzipien unseres nicht mehr vorhandenen "Rechtsstaates". Analog trifft dies auch auf den neuen § 201a StGB zu. Die seit Ewigkeiten hergestellten FKK-Magazine dürfen nicht mehr gekauft, verkauft oder getauscht werden. Die Herstellung mit dem Ziel eines Verkaufes gegen Entgeld wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. Der reine Besitz bleibt zwar straflos, aber der Besitzer darf diese Magazine nicht an Freunde verkaufen oder tauschen. Das Internet ist bekanntlich weltweit aufrufbar. In Deutschland wird es Zukunft ohnehin keinen gewerblichen Vertrieb solcher völlig harmlosen Darstellungen mehr geben. Die deutschen Gesetze betreffen "Gott sei Dank" nicht das weltweite Ausland. Jedoch können deutsche Staatsangehörige, die im Ausland solche "Handlungen" begehen, nach den neuen Gesetzen auch in Deutschland juristisch verfolgt werden. Das angedrohte Höchststrafmaß gemäß 184b StGB wird auf 5 Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Auch diese Straferhöhung ist mit der Verhältnismäßigkeit laut Grundgesetz nicht vereinbar. Das genaue Datum des Inkrafttretens der neuen Gesetze ist hier gegenwärtig noch nicht bekannt. Wir gehen jedoch von einer Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aus. Die K13online Redaktion wird dann sofort eine Initiative für eine Sammelbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht starten..
Quelle
krumme13.org/news.php?s=read&id=2951


21.12.2014, 21:11

Zitate

Gegenüber dem Gesetzentwurf weist der Gesetzesbeschluss im Wesentlichen folgende Änderungen auf:

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) wird zur lückenlosen Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU die Tatbegehung zum Zweck der Herstellung von und Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften ausdrücklich in den Tatbestand des § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB aufgenommen.

In § 184b StGB wird die Definition der Kinderpornographie (nicht aber der Jugendpornographie des § 184c StGB-E) auf die "sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes" erweitert.

In § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB wird die Empfehlung des Bundesrates zur Ergänzung der Einziehungsregelung aufgegriffen.

Im Bereich der Jugendpornographie wird in § 184c Absatz 4 StGB eine Straffreiheitsregelung für die Herstellung und den Besitz jugendpornographischer Schriften geschaffen, sofern diese mit Einwilligung des abgebildeten Jugendlichen hergestellt wurden.

§ 201a StGB wird gegenüber der Entwurfsfassung in Bezug auf Bildaufnahmen, die die Nacktheit einer anderen Person zum Gegenstand haben, auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Herstellung und der kommerziellen Vermarktung solcher Bildaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beschränkt. Im Hinblick auf Bildaufnahmen von einer anderen Person, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, wird nur noch das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber einer dritten Person unter Strafe gestellt.

Verzichtet wird auf die im Entwurf vorgesehenen darüber hinausgehenden Tathandlungen, insbesondere auf die Herstellung. Zusätzlich aufgenommen wird eine Regelung, wonach sich strafbar macht, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person
zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. In § 201a Absatz 4 StGB werden einzelne Tathandlungen, die bestimmten sozialadäquaten Zwecken dienen, vom Tatbestand ausgeschlossen. Auf das im Gesetzentwurf vorgesehene Erfordernis der Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen wird verzichtet.

Empfehlungen der Ausschüsse
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen.

Original-Quelle
BR-Drucksache 574/14
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/929/erl/11.pdf?__blob=publicationFile&v=1


12.12.2014, 19:37

Liebe Mitzeichner/Innen

Der Petitionsdienst hat auf meine Beschwerde geantwortet. Die Inhalte könnt Ihr den folgenden Original-Dokumenten entnehmen:

www.krumme13.org/images/Petitionsausschuss_3_12_2014-kleiner.jpg
www.krumme13.org/images/Petitionsausschuss_3_12_20142-seite2-kleiner.jpg

K13online Kommentar
Der Petitionsdienstmitarbeiter Oberamtsrat Wolfgang Dierig versteckt sich in seiner Begründung hinter einem angeblichen Datenverarbeitungsprogramm. Damit will er ganz offensichtlich den wahren Inhalt der Petition verschleiern. Denn unsere Petition beinhaltet nicht die "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung", sondern "Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht". Jeder verständige Mensch erkennt den gravierenden Unterschied in den Formulierungen.

Schaut man sich die Anzahl der veröffentlichen Petitionen auf der Webseiten des Deutschen Bundestag an, dann kann man leicht feststellen, dass nur ganz wenige Online-Petitionen auch zur Mitzeichnung dort veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden dort offenbar nur Petitionen, die ohnehin keine große Bedeutung vom Anliegen her haben. Die Ablehnung der Veröffentlichung unserer Petition ist reine Willkür, um eine öffentlich Diskussion und Kritik an den neuen Gesetzen zu verhindern. Damit wird das Grundrecht auf Petitionen des Bürgers vorsätzlich ausgehöhlt. In der Sache wurde unsere Petition nun als Einzelpetition eingestuft. Jedoch kommen die 100 Unterschriften von openPetition jetzt noch hinzu. Es darf zwar keine Rolle spielen, ob eine Person oder 100 Mitzeichner oder 1.000 Menschen die Petition mit zeichnen, aber die öffentliche Wirkung unserer Petition wird nun fehlen. Die Demokratie wird bei dieser willkürlichen Handhabung nicht gestärkt, sondern geschwächt. Wir fordern deshalb erneut, dass ALLE Petitionen, die als öffentlich eingereicht wurden, auch auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung veröffentlich werden !!!

Die Gesetze stehen kurz vor der Billigung durch den Bundesrat. Mein News findet Ihr hier:

krumme13.org/news.php?s=read&id=2951

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


04.12.2014, 18:47

Liebe Mitzeichner/innen!

Die Liste der 100 Mitzeichner/innen wurde per eMail als PDF-Datei übermittelt und wird am morgigen Freitag an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages per Briefpost versandt. Der Empfang der Petition wurde bereits bestätigt.

Auf der Webseite von K13online wurde zum aktuellen Stand der Petition ein weiteres News publiziert hier:

www.krumme13.org/news.php?s=read&id=2950

Im obigen Link finden Sie weiter führende Links auf Diskussions-Foren mit Postings, die verdeutlichen, warum unsere Petition lediglich 100 Mitzeichner/innen erhalten konnte. Für das Anliegen unserer Eingabe spielt die Anzahl von Einhundert oder Eintausend Mitzeichnern bekanntlich keine Rolle, aber die Wirkung in der Öffentlichkeit wäre realer und höher gewesen. Die vielen stillschweigenden Gegner dieser Strafrechtsverschärfungen haben bedauerlicherweise keine öffentliche Stimme erhalten.

Ein besonderer Dank gilt deshalb Rosa von Zehnle, der in der Schlussfase der Mitzeichnungsfrist dazu beigetragen hat, dass unsere Petition doch noch 100 Mitzeichner erreichen konnte. Vielen Dank!

Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 3. Dezember 2014 ist hier momentan noch nicht bekannt. Für die 929. Sitzung des Bundesrates findet man den Entwurf der Tagesordnung zum 19. Dezember 2014 unter TOP 6 hier:

www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/929/tagesordnung-929.html?nn=4351662

Die neuen Gesetze bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat kann diese verfassungswidrigen Gesetze nur noch dann stoppen, wenn es eine politische Mehrheit der Bundesländer zur Einsetzung eines Vermittlungsausschusses gibt:

www.vermittlungsausschuss.de

Die vom Bundesrat gebilligten und vom Bundespräsidenten unterschriebenen Gesetze treten am bisher (noch) unbekannten Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft: www1.bgbl.de

Am Tage des Inkrafttretens der Gesetze starten wir eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe....

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)




04.12.2014, 01:28

Liebe Mitzeichner/Innen!

Die von Ihnen/Euch in den letzten sechs Wochen mit gezeichnete Petition wurde heute um 24:00 Uhr beendet. Die Petition hat genau 100 Mitzeichner/Innen erreicht.

Der Petitionsdienst hat die am 21. Oktober 2014 über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereichte Petition mit Schreiben vom 18. November 2014 bestätigt hier:

www.krumme13.org/downloads/k13online%20redaktion/Petitionsausschuss-Seite1-gross.jpg

www.krumme13.org/downloads/k13online%20redaktion/Petitionsausschuss-Seite2-gross.jpg

Die 100 Mitzeichner/Innen werden der laufenden Petition nachgereicht. Sobald die Mitzeichner/Innen dem Petitionsausschuss nachgereicht wurden erfolgt eine weitere Mitteilung.

Das Ergebnis dieser Petition wird auf der Webseite von K13online publiziert und als Pressemitteilung an rund 90 bundesweite Medien bekannt gegeben.

Als Haupt-Petent bedanke ich mich herzlich für die Mitzeichnungen!!!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


01.12.2014, 20:38

Liebe Mitzeichner/Innen!

Die Mitzeichnungsfrist dieser Petition, die bekanntlich schon über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereicht wurde, ende mit Ablauf des kommenden Mittwoch(3.12.2014). Alle Mitzeichner werden dem Petitionsausschuss nachgereicht. Auch nach Abschluss dieser Mitzeichnung werden wir Euch natürlich weiterhin über die aktuellen Stände der Petition und dem Gesetzgebungsverfahren unterrichten.

Ebenfalls am 3. Dezember 2014 wird sich der Rechtsausschuss des Bundesrates mit den neuen Gesetzestexten befassen hier:

www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/r/termine-to/2014-12-03-termin.html?nn=4351662

In diesem Ausschuss wird praktisch schon die Vorentscheidung über die verfassungswidrigen Inhalte der Gesetze fallen. Der Ausschuss wird dann eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung am Freitag, den 19. Dezember 2014, an den Bundesrat abgeben. Ob es im Plenum eine weitere Aussprache geben wird, ist derzeit noch ungewiss. In der Regel folgt der Bundesrat immer der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wenn der Bundesrat die neuen Gesetze billigen sollte - und danach sieht es im Moment aus - , dann muss der Bundespräsident die Gesetze noch unterschreiben, bevor die Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Wegen der Weihnachtszeit dürfte dies eigentlich nicht mehr in diesem Jahr geschehen.

Sofort nach Inkrafttreten der verfassungswidrigen Gesetze wird eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gestartet. Weitere Infos dazu folgen zur gegebenen Zeit....

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


24.11.2014, 22:01

Sehr geehrter Herr Dierig!

Der Eingang Ihres Schreibens zu meiner Petition-Nummer Pet 4-18-07-4512-013757 wird hiermit bestätigt(21. November 2014). Eine ausführliche und schriftliche Stellungnahme mit entscheidungserheblichen Inhalten gegen Ihre Bewertung meiner begründeten Petition wird Ihnen in der gesetzten Frist von sechs Wochen auf dem üblichen Postwege gesandt. Vorab wird in Kurzform wie folgt mitgeteilt:

1.
Der Titel meiner Petition wurde von Ihnen eigenmächtig verfälscht. Der richtige Titel lautet: Keine verfassungswidrigen Verschärfung im Sexualstrafrecht. Ihre inhaltliche Verfälschung lautet: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

2.
Die inhaltlich gleichlautende Petition wurde bereits auf der Internet-Plattform „OpenPetition“ zur Mitzeichnung bereitgestellt hier:
www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Die Mitzeichnungsfrist endet mit Ablauf des 3. Dezember 2014 und wird Ihnen dann automatisch vom „OpenPetitions-System“ übermitteln. Als Haupt-Petent fließen auch die Mitzeichner in meine Petition ein.

3.
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2014 einen sehr kurzfristig geänderten Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verabschiedet. Die jetzt vorliegenden Gesetze wurden in mehreren Straftatbeständen erheblich geändert. Diese Änderungen haben auch dazu geführt, dass meine Petition bereits einen Teilerfolg verzeichnen kann. Andererseits sind neue Straftatbestände hinzu gekommen, die ebenfalls gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund wird meine vorliegende Petition in meiner oben angekündigten Stellungnahme ebenfalls ergänzt werden.

4.
In dem oben genannten Schreiben des Ausschussdienstes – namentlich Wolfgang Dierig – wird mit keinem Wort auf meine begründeten Argumente in meiner Petition eingegangen. Vorgetragen wird ausschließlich die Sichtweise der Bundesregierung. Es ist nicht die Aufgabe des Ausschussdienstes meine Petition inhaltlich zu bewerten, sondern dies obliegt den politischen Mitgliedern des Petitionsausschusses. Der Ausschussdienst wird hiermit aufgefordert, meine Petition den Abgeordneten des Petitionsausschusses zur Befassung vorzulegen. Vom Justizminister Heiko Maas eine Stellungnahme einzuholen.

5.
Die Voraussetzungen zur Veröffentlichung meiner Petition auf der Webseite des Bundestages sind gemäß den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen vorhanden. Die Weigerung zur Veröffentlichung ist im höchsten Maße undemokratisch und dient allein dem Zweck, dass die inhaltliche Thematik meiner Petition verschwiegen, unterdrückt und nicht öffentlich bekannt werden soll. Eine solche Handhabung widerspricht dem Petitionsrecht und verstößt gegen das Grundgesetz.

6.
Aus oben aufgeführten Gründen wird meiner angekündigten Stellungnahme(Ergänzung) auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberamtsrat Wolfgang Dierig beiliegen. Die Beschwerde richtet sich an die direkte Vorgesetze des Petitionsausschusses Kersten Steinke(LINKE) sowie an den obersten Dienstherrn Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert(CDU). Damit meine Eingaben nicht erneut im Vorzimmer des Ausschussdienstes abgewiegelt werden, erhalten alle Mitglieder aller Fraktionen eMail-Mitteilungen.

Wie Sie meinen Webseiten K13online entnehmen können wird das gesamte Petitionsverfahren mit allen Schreiben des Petitionsausschusses in News publiziert und öffentlich dokumentiert. Darüber hinaus wird eine Pressemitteilung an rund 90 bundesweite Print- Hörfunk und TV Medien über unsere Mailinglisten versandt.

Als Haupt-Petent schließe ich mich grundsätzlich der Positionierung des Abgeordneten der Fraktion Die LINKE, Jörg Wunderlich, in seiner Rede im Bundestag an. Herr Wunderlich hat die Thematik aus rechtspolitischer Sicht betrachtet. Die Fraktion Die LINKE hat zu Recht gegen diese verfassungswidrigen Gesetze im Sexualstrafrecht und insbesondere gegen den neuen § 201a StGB gestimmt. Sollten diese Gesetze das Bundesgesetzblatt erreichen, dann wird meine K13online Redaktion eine Initiative für eine anwaltliche Verfassungsbeschwerde starten. Dabei einbezogen werden auch Rechtswissenschaftler & Bürgerrechtler sowie weitere Experten, die diese Gesetze ebenfalls für verfassungswidrig halten und einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterziehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Quelle mit weiteren Infos und dem Schreiben des Petitionsdienstes hier
krumme13.org/news.php?s=read&id=2945
(Hinweis: Die Webseiten haben im Moment erhöhte Ladungszeiten)


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