Bürgerrechte

Sexualstrafrecht: Keine Verschärfungen der § 176 ff und 184 ff. StGB(u.a.)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
38 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

38 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 14.09.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

02.01.2022, 09:50

Liebe Mitzeichner/Innen!

Im Laufe dieses Jahres wird die Entscheidung über diese Petition im Ausschuss und mit Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag mitgeteilt werden. Die neue Ampel-Regierung wird ab dem 10. Januar ihre parlamentarische Arbeit aufnehmen. Der neue Petitionsausschuss & Rechtsausschuss hat sich konstituiert. Die SPD & GRÜNE & FDP haben in den Ausschüssen eine deutliche Mehrheit. Hinzu kommen die LINKEN in der Opposition.

Der Petent hat eine neue Mailingliste an alle Regierungsmitglieder(+ LINKE) im Rechtsausschuss eingerichtet und bereits das 1. Newsletter versandt. Die neue Bundesregierung hat für die neue Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Reformen & Abschaffungen von Gesetzen angekündigt. Das Sexualstrafrecht ist davon zwar (noch) nicht betroffen, aber diese Petition wird dazu einen Anlass bieten, den Koalitionsvertrag auch auf den § 176 ff und § 184 ff. StGB anzuwenden. Der Petitionsausschuss wird also neben dem federführenden Rechtsauschuss auch darüber entscheiden, ob es Gesetzesänderungen im Sinne dieser Petition geben wird oder nicht. Dies ist in der Regel nicht der Fall, denn fast immer entscheidet nur der Rechtsausschuss über die Gesetzgebung.

Durch die neuen Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen und im Bundestag haben sich die Chancen einer erfolgreichen Petition auf jeden Fall erhöht. Aus diesem Grunde können wir optimistisch in das Jahr 2022 blicken. Wir wünschen Euch allen ein erfolgreiches und glückliches Jahr....

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking


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