Region: Berlin

Sicherheit vor Profit! Stopp dem Scooter-Chaos in Berlin – Unsere Kinder schützen!

Petition richtet sich an:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

3.406 Unterschriften

28 %
3.097 von 11.000 für Quorum in Berlin Berlin

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  1. Gestartet April 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten





01.07.2026, 12:21

Als Initiatoren der Petition „Sicherheit vor Profit – Stopp dem Scooter-Chaos in Berlin – Unsere Kinder schützen“ setzen wir ein Zeichen, dass wir gemeinsam stärker sind.

Das Berliner E-Scooter-Chaos ist kein isoliertes Problem. Es betrifft jeden, der zu Fuß unterwegs ist. Deshalb sind wir stolz, nun Teil eines breiten Bündnisses zu sein, das dieses Thema auch auf die politische Agenda setzt.

Zu den Organisatoren dieses Bündnisses gehören:

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. - Setzt sich für barrierefreie Wege und Sicherheit für sehbehinderte Menschen ein.

Fuss e.V. - Kämpft für die Rechte der Fußgänger und sichere Stadtquartiere.

Unsere gemeinsame Forderung ist klar: Der unkontrollierte WILDWUCHS von E-Scootern auf unseren Gehwegen muss enden!

Vielen Dank für Eure Unterstützung auf diesem Weg!


26.06.2026, 01:19

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ich möchte Sie heute über den aktuellen Stand unserer Initiative informieren. Mir ist es wichtig, Ihnen die Rückmeldung der Politik transparent und sachlich weiterzugeben, damit Sie sehen, wo wir im Moment stehen.

Hier sind die genauen Fakten zum Ablauf:

  • Am 24. April 2026 haben wir unsere Initiative per E-Mail direkt an die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Frau Ute Bonde, gesendet.
  • Am 16. Juni 2026 erhielten wir eine ausführliche Antwort aus der Senatsverwaltung, verfasst von der zuständigen Referentin.

Was sagt die Senatsverwaltung konkret?

Die Verwaltung teilt unsere Sorge bezüglich der Situation auf den Gehwegen. Sie bestätigt, dass das regelwidrige Fahren und das unsachgemäße Abstellen von E-Scootern eine massive Behinderung und Gefahr darstellen – insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Bezüglich unserer Kernforderungen wird in der Antwort wie folgt unterschieden:

  1. Zuständigkeit des Bundes (Helmpflicht, Sensoren) -  Die Verwaltung erklärt, dass Kernpunkte wie eine allgemeine Helmpflicht, technische Vorgaben für Trittbrett-Sensoren gegen Mehrfachbelegung unter das Bundesrecht (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) fallen. Das Land Berlin hat hier rechtlich keine Alleingänge-Kompetenz.
  2. Zuständigkeit des Landes Berlin (Miet- und Sharing-Systeme) - Hier verweist die Verwaltung auf die Ende April 2026 vorgestellte „Sharing-Strategie 2035“. Diese sieht vor, dass in Zukunft ein Netz aus rund 3.000 festen Parkstationen entstehen soll und das Abstellen außerhalb dieser Zonen („Free-Floating“) verboten wird. Auch eine Alterskontrolle ab 18 Jahren über eine Identitätsprüfung bei der Registrierung ist Teil dieser Strategie.

Warum uns diese Pläne nicht ausreichen und wo wir ansetzen müssen?

Die Antwort zeigt, dass unsere Forderungen inhaltlich berechtigt sind und von der Fachverwaltung im Grunde geteilt werden. Das Problem ist jedoch der zeitliche Rahmen. Die „Sharing-Strategie 2035“ ist ein langfristiges Gesamtkonzept.

Als Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, und als Praxis, die sich um die Gesundheit von Betroffenen kümmert, sagen wir ganz sachlich: Wir können und wollen nicht jahrelang auf diese Sicherheit warten. Jeder Monat, der ungenutzt verstreicht, gefährdet weiterhin Fußgänger, Senioren und Kinder.

Keine konkrete Zusage zur Flottenreduzierung - Ein weiterer, kritischer Punkt in der Antwort des Senats betrifft unsere Forderung nach einer drastischen Reduzierung der Flottenstärken. Hierzu haben wir leider keine konkrete oder verbindliche Auskunft erhalten. Die Verwaltung spricht lediglich von vagen „Obergrenzen“, die sich an der „Effizienz und Auslastung“ der Anbieter orientieren sollen. Eine spürbare, sofortige Verringerung der Fahrzeugmassen, um den öffentlichen Raum zu entlasten, sieht leider anders aus.

Das Beispiel Gelsenkirchen zeigt, dass schnelles Handeln möglich ist -  Dass Kommunen handlungsfähig sind, hat die Stadt Gelsenkirchen bereits im Jahr 2024 eindrucksvoll bewiesen. Dort forderte die Stadt zur Erhöhung der Sicherheit eine strikte Verifizierung der Nutzer mittels Personalausweis oder Führerschein bei jeder Registrierung. Als sich die Anbieter weigerten, diese Sicherheitsauflage konsequent umzusetzen, zog die Stadt die Reißleine und schloss die Leih-E-Scooter komplett aus dem Stadtbild aus. Dies zeigt deutlich: Wo ein politischer Wille ist, gibt es auch rechtliche Wege im Rahmen der Sondernutzung.

Unser Fokus liegt jetzt auf dem Jahr 2027 -  Das Anbieten von Leih-E-Scootern ist im Berliner Straßengesetz als erlaubnispflichtige Sondernutzung geregelt. Diese Erlaubnisse für die Anbieter werden für feste Zeiträume vergeben. Spätestens bei der nächsten regulären Neuvergabe der Lizenzen im April 2027 müssen die Sicherheitsauflagen zwingend und flächendeckend verankert werden! Feste Parkstationen, eine tatsächliche Begrenzung der Roller-Anzahl und die Altersprüfung per Personalausweis nach dem Vorbild des Gelsenkirchener Modells dürfen keine Zukunftsmusik für das nächste Jahrzehnt sein, sondern müssen zur harten, kompromisslosen Bedingung für die Erteilung neuer Lizenzen ab April 2027 werden.
Wie geht es weiter?

Die Antwort aus dem Senat beweist, dass Bürgerinitiativen wahrgenommen werden. Sie zeigt aber auch, dass wir den sachlichen und demokratischen Druck aufrechterhalten müssen, damit aus langfristigen Strategiepapieren zeitnahe, konkrete Taten zum Schutz unserer Bürger werden.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, teilen Sie den Link zur Petition und helfen Sie uns, das Thema im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu halten.

Mit freundlichen Grüßen
Adam Olichwer

Initiator der Petition



07.05.2026, 17:02

Liebe Unterstützer, wir professionalisieren unseren Druck auf die Politik! Durch den Austausch mit Experten haben wir unsere Forderungen juristisch geschärft. Wir fordern den Senat nun gezielt auf, das Instrument der Sondernutzungslizenzen zu nutzen. Das bedeutet:
Keine Lizenzen mehr für Anbieter, die die Sicherheit unserer Straßen nicht garantieren können.
Damit nehmen wir dem Senat die Ausreden aus der Hand.


07.05.2026, 16:52

Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch private Verleihfirmen von E‑Scootern ist kein Grundrecht, sondern eine Sondernutzung, die jederzeit an Bedingungen geknüpft oder widerrufen werden kann. Da die bisherigen Maßnahmen gegen das Chaos auf Gehwegen gescheitert sind, muss das Land Berlin das Privileg dieser Lizenzvergabe aussetzen. Sicherheit muss Vorrang vor kommerziellen Interessen haben. Keine Lizenzen ohne Sicherheitsgarantie!


Neuer Petitionstext:

Wir fordern den BerlinerSenat Senatvon Berlin auf, dasdie derzeitigeVergabe "Free-Floating"von SystemSondernutzungslizenzen für Leih-E-ScooterLeih sofortE-Scooter mit sofortiger Wirkung an strikte Sicherheitsauflagen zu beendenbinden. Solange die Sicherheit für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder/Jugendliche, Senioren und Menschen mit Handicaps auf unseren Gehwegen nicht lückenlos garantiert werden kann, dürfen keine weiteren Lizenzen erteilt werden.

Unsere konkreten Forderungen an die Politik und die AnzahlAnbieter:

  1. Ende des „Free-Floating“-Systems - Einführung fester Parkstationen und eine drastische Reduzierung der GeräteFlotten.
  2. Strikte drastischAlterskontrolle zu- Verfügbarkeit reduzieren.erst ab 18 Jahren, sichergestellt durch eine obligatorische Identitätsprüfung mittels Personalausweises bei der Registrierung.
  3. Helmpflicht durch Anbieter-Lösungen - Die Anbieter müssen Helme direkt am E-Scooter dürfenzur Verfügung stellen (z. B. in einer integrierten Box). Sensoren sollen die Fahrt erst freischalten, wenn der Helm entnommen wurde.
  4. Technische Sperre gegen Mehrfach-Belegung - Einsatz von Sensoren auf der Trittfläche. Die Fahrt darf nur nochmöglich ansein, festen,wenn kontrolliertensich Stationenmaximal gemieteteine undPerson abgegeben(bzw. werden.zwei DieFüße) Altersprüfungauf unddem SicherheitsmechanismenBoard müssenbefindet. verschärftBei werden,Überbelegung ummuss die missbräuchlicheFahrt Nutzungautomatisch durchblockiert Kinderoder undunterbrochen Jugendliche zu verhindern.werden.


Neue Begründung:

Als in Berlin-Britz ansässige Praxisansässige Praxis für Physiotherapie erlebenPhysiotherapie erleben wir täglich die Folgen mangelnder Verkehrssicherheit. Der tragische Tod einer 14-jährigen Schülerin am 17. April 2026, nur wenige hundert Meter von unserer Praxis entfernt, ist ein furchtbarer Weckruf, den wir nicht ignorieren dürfen.

  1. Schutz junger Menschen ! - Statistiken zeigen, dass fast die Hälfte der Verunglückten jünger als 25 Jahre ist. Die Hemmschwelle zur Nutzung ist zu niedrig, die Gefahr durch falsche Straßenbenutzung oder das Fahren zu zweit wird von Jugendlichen oft unterschätzt. Wir können nicht länger zusehen, wie junge Menschen ihr Leben verlieren oder schwere, bleibende Verletzungen davontragen.
  2. Dramatische Unfallzahlen -  Die Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Deutschland ist allein im letzten Jahr um über 26% gestiegen.über 26% gestiegen. In Berlin verunglücken täglich Menschen schwer. Als Physiotherapeuten wissen wir: Ein einziger Sturz kann ein Leben lang körperliche Einschränkungen bedeuten.
  3. Ordnung und Barrierefreiheit (Nebengrund): ZusätzlichBarrierefreiheit: Zusätzlich gefährden wild abgestellte ScooterLeih E-Scooter Senioren, Sehbehinderte und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (unsere Patienten!),Mobilitätseinschränkung, die über die Geräte stolpern oder auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Zudem verschmutzen entsorgte Scooter unsere Berliner Gewässer.

WirSicherheit ist kein Privileg, sondern eine Verpflichtung – wir fordern eine Politik, die Politikdas auf!Leben Handelnunserer SieMitbürger jetzt,endlich bevorüber weiterekommerzielle MenschenInteressen sterben. Folgen Sie dem Vorbild von Städten wie Paris!stellt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.410 (1.266 in Berlin)



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