Der Eilantrag der Rechtsanwältin Beate Bahner an das Bundesverfassungsgericht zur Aufhebung der Grundrechte-Beschränkungen wurde abgelehnt! 12.04.2020, 14:24 Hier kann man das Skandalurteil nachlesen: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002620.html
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