Gesundheit

Solidarität mit Dr. Yavuz

Petition richtet sich an
Oberbürgermeisterin Karin Welge, Superintendent Heiner Montanus und Geschäftsführer Olaf Walter
4.524 Unterstützende 2.360 in Gelsenkirchen

Sammlung beendet

4.524 Unterstützende 2.360 in Gelsenkirchen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

09.11.2022, 13:54

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

wie Ihr wisst, hat Dr. Yavuz vor etwa einem Monat das Verfahren gegen das EVK Gelsenkirchen gewonnen. Das Krankenhaus wurde dazu verurteilt, Herrn Dr. Yavuz „zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Oberarzt in der Psychiatrischen Institutsambulanz weiter zu beschäftigen“. Dies ist bislang nicht geschehen, weswegen letzte Woche ein erneutes Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen lief, wo wir auch für Euch waren.

Herr Dr. Yavuz hat hier mit einer sog. „einstweiligen Verfügung“ geklagt, damit das Hausverbot gegen ihn, welches das EVK immer noch nicht aufgehoben hat, mit sofortiger Wirkung komplett aufgehoben wird. Leider hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ihm in diesem Punkt nicht zugestimmt, da mit dem Urteil von vor einem Monat das Hausverbot ja schon aufgehoben werden kann. Dr. Yavuz müsse nun warten, bis das Urteil schriftlich vorliege, damit man dieses dann „vollstrecken“ könne. Sehr wahrscheinlich wird sich das EVK auch hier dann erstmal querstellen. Laut Aussage des Anwalts von Herrn Dr. Yavuz könne das alles noch „Wochen bis Monate“ in Anspruch nehmen.

Aktuell sieht es also so aus: Dr. Yavuz hat seinen Arbeitsrechtsstreit gegen das EVK Gelsenkirchen gewonnen, aber das Krankenhaus lässt ihn trotzdem nicht ins Krankenhaus rein. Dr. Yavuz darf lediglich zu den Sitzungen der Mitarbeitervertretung (MAV), dessen Mitglied er ist, das Krankenhaus betreten, muss aber auf direktem Weg zum Sitzungssaal und anschließend auch wieder raus. Herr Dr. Yavuz hat vor Gericht auch beklagt, dass er in dieser Art und Weise seiner Tätigkeit als MAV-Mitglied gar nicht richtig nachgehen könne. Ihm seien keine Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen möglich, obwohl mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihn um vertrauliche Gespräche bitten würden. Somit behindert das EVK ihn auch in seinem demokratisch gewählten Amt als Mitarbeitervertreter. Hier sieht sich das Arbeitsgericht Gelsenkirchen aber nicht zuständig. Dr. Yavuz müsse diesbezüglich vor dem sogenannten „Kirchengericht“ klagen.

Also zusammenfassend etwas kompliziert und das Krankenhaus strapaziert hier alle gesetzlichen Möglichkeiten, um Dr. Yavuz möglichst nicht ins Gebäude reinzulassen.

Wir Initiatoren der Petition „SOLIDARITÄT MIT DR. YAVUZ“ verurteilen diesen schikanösen Umgang mit Dr. Yavuz. Es ist skandalös, zu welchen Mitteln das EVK Gelsenkirchen greift, um diesem guten und kompetenten Arzt seine Arbeit unmöglich zu machen. Währenddessen warten viele Patientinnen und Patienten seit Monaten vergeblich auf ihre Termine. Wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, auf der Stelle zu handeln und das Urteil des Gerichts zu respektieren!


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