01/30/2026, 17:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner vorherigen Email, bat ich um Unterstützung, um der Naturzerstörung in und um Warburg Einhalt zu gebieten. Anhand der unten eingefügten, mittlerweile vorliegenden Stellungnahme der Stadt Warburg und meiner Reaktion darauf (s.u.) ist deutlich erkennbar, dass die Stadt Warburg sich leider nicht an Gesetz und Recht hält. Daher bitte ich dringend um Ihre Unterstützung für den Schutz unserer Umwelt im nachfolgend bezeichneten konkreten Fall.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Geraldine Gilbert
(....)
Sehr geehrter Herr Klare,
sehr geehrter Herr Scherf,
vielen Dank.
Bezugnehmend auf Ihre Antwort habe ich einige Anmerkungen und Fragen.
Punkt 1 Verkehrssicherheit:
Wurden denn Kontrollen an den gefällten Bäumen durchgeführt? 2x im Jahr, 1x im belaubten Zustand,1x im unbelaubten Zustand? Wer hat das gemacht? Was hat er für eine Qualifikation? Sie wissen sicher, dass Förster sein dafür nicht ausreicht? Für jeden Baum müsste es nach der geltenden Vorschrift ein Protokoll geben. Ich würde gerne alle Protokolle einsehen, ebenso in Bezug auf gefährdete Arten.
Wann in der nächsten Woche passt es Ihnen?
Bei dieser Gelegenheit würde ich auch gerne einen Vorort Termin vereinbaren, um Ihre Ersatzpflanzungen zu besichtigen. Ich weiß nur von einigen wenigen Stecklingen. Die Anforderungen an Ersatzpflanzungen, sind nach meinen Erkundigungen im gesamten Stadtgebiet Warburg weder in Art noch in Umfang erfüllt.
Nun zu den von Ihnen erwähnten unterschiedlichen Maßnahmen zur Gehölzpflege. Nach meiner Beobachtung setzen sie nur eine Maßnahme um: Den flächendeckenden Kahlschlag und dieser ist ganz klar gesetzeswidrig:
Laut Bundesnaturschutzgesetz und den Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern-und Landesstraßen, soll als Ziel für alle Entwicklungsstufen und Flächenformen, der straßenbegleitenden Gehölzbestände eine Dauerbestockung aus mehrschichtig aufgebauten Beständen mit stabilen Bäumen erreicht werden. Mit ihren flächendeckenden Rodungen (kleines Beispiel: Kahlschlag der gesamten Böschung an der B7 unterhalb der freien Tankstelle Kasseler Straße, im Jahr zuvor unterhalb Herkules und Aldi) machen Sie genau das Gegenteil. Von Fachkompetenz kann hier nicht die Rede sein. Hier wird klar gegen geltendes Gesetz verstoßen!
Straßenbegleitgrün hat laut der geltenden Verordnung folgende Funktionen zu erfüllen:
- verkehrstechnische Funktionen wie Sicht-, Blend-, und Windschutz (wie erklären Sie den Kahlschlag entlang der B7 unter diesen Aspekten?
- bautechnische Funktionen wie Böschungssicherung (wo sich mir die Frage stellt, wo sind die Protokolle (B7 Kasseler Str.) welche die Fällung rechtfertigen und ist die Böschung jetzt noch gesichert??
- landschaftspflegerische und artenschutzfachliche Funktionen wie landschaftsgerechte Einbindung.
Hier wird geltendes Gesetz und Recht mit Füßen getreten. Und obendrein die Natur verheizt!
Zum Thema Bäume auf Deichen und Dämmen: Das von Ihnen aufgeführte Regelwerk/Ihre Argumente sind weder juristisch noch wissenschaftlich haltbar.
Ihre Behauptung Bäume auf Deichen und Dämmen wären unzulässig, ist nicht korrekt. DIN 19712 (2013) und DWA (2011) sind lediglich rechtsunverbindliche Empfehlungen und keine Gesetze.
Es gibt Studien, die belegen, dass ein Baumbestand den Deich sicherer machen kann. Siehe hunderttausende von Bäumen auf den Dämmen der innereuropäischen Kanäle. Fakt ist zum Beispiel,dass in Frankreich extra für die direkte Deichbepflanzung 190.000 Bäume auf der Deichkrone des Canal du Midi beidseitig gepflanzt wurden. Diese Bäume existieren seit 350 Jahren auf den Deichen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Tragfähigkeit der Deichkörpers durch die Durchwurzelung von Bäumen und Sträuchern verbessert werden kann.
Gern würde ich noch den Aspekt der Verhältnismäßigkeit anführen. Was kosten die Rodungen und die dadurch notwendig gewordene Deicherneuerung und wer bezahlt das?
Der Steuerzahler?
Das mit der Natur unsere Lebensgrundlage verheizt wird, ist inakzeptabel!
Unser Grundgesetz verankert den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Artikel 20a GG als Staatszielbestimmung. Der Staat (auch Sie als ausführendes Organ/Institution) sind verpflichtet, in Verantwortung für künftige Generationen, Umwelt, Tiere und Lebensgrundlagen zu schützen. Es umfasst den Schutz von Boden, Luft, Wasser und Artenvielfalt. Der Staat ist verpflichtet dem Bürger eine lebenswerte Umwelt zu erhalten (Art.2II).
Mit freundlichen Grüßen
Geraldine Gilbert
Die Antwort der Hansestadt Warburg im Wortlaut, auf die oben Bezug genommen wird, kann hier aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.
Der Inhalt dieser Antwort wurde aber im Artikel des Westfalenblatts vom 27.01.2026 abgedruckt (siehe Veröffentlichungen der Pressemitteilungen in dieser Petition)