Bölge : Syke
Başarı
Inşa

Straßenausbaubeitragssatzung - Strabs - abschaffen

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Bürgermeister Suse Laue
1.973 Destekleyici 1.844 İçinde Syke

Dilekçe kabul edildi

1.973 Destekleyici 1.844 İçinde Syke

Dilekçe kabul edildi

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24.08.2022 14:43

Sehr geehrte Unterstützer*innen der Bürgerinitiative,

lesen Sie nachfolgend die Antwort der im offenen Brief angesprochenen SPD Landtagskandidat*innen, wie wir diese heute von Herrn Dennis True erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Nicoley
Albert Bülter
Knut Hancker

Sehr geehrter Herr Hancker,

ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage zur Position der SPD zum Thema Straßenausbaubeiträge. Diese möchte ich Ihnen gerne, stellvertretend für alle angeschriebenen Kandidierenden, mit diesem Schreiben beantworten.

Unsere Position als SPD Niedersachsen dazu ist klar. Wir schützen die Selbstverwaltungsgarantien unserer Städte und Gemeinden in Niedersachsen. Eine Aufgabe dieser ist es, den Ausbau und den Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten. Dafür stellen wir als Land Niedersachsen den Kommunen den Handlungsrahmen in Form des §6 NKAG zur Verfügung. Mit einer Streichung dieses Handlungsrahmens berauben wir die Kommunen eines Instrumentes, ziel- und passgenau auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können. Das Land müsste in diesem Falle einspringen und die Vorgänge zentral steuern. Das kann nicht im Sinne der Menschen vor Ort sein, denn die Kommunen kennen ihre örtlichen Gegebenheiten immer noch am Besten. Die Kosten für den Straßenausbau würden auch durch eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht verschwinden, sondern müssten entweder von den Kommunen oder dem Land getragen werden. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Hiermit wären zwar die einzelnen Grundstückseigentümer entlastet, die Allgemeinheit jedoch stärker belastet.

Um den Kommunen weiteren Handlungsspielraum in Fragen zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen und soziale Härtefälle abmildern zu können, wurden in der Vergangenheit schon Gesetzesänderungen vorgenommen. Den Städten und Gemeinden wurde in diesem Jahr durch eine Änderung des §111 Abs. 6 NKomVG ermöglicht, Kredite zur Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen beantragen zu können, auch ohne vorher auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Eine weitere Flexibilisierung, um die Geldbeutel der Grundstückseigentümer nicht zu stark zu belasten, sieht der §6b NKAG vor. Damit ist es zum Beispiel möglich, die Leistung der Straßenausbaubeiträge auf einen längeren Zeitraum, maximal jedoch 20 Jahre, zu strecken. Auch gibt es die Möglichkeit, nach einem Satzungsbeschluss, die Eigentümer von Eckgrundstücken nicht überproportional zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis True
SPD-Landtagskandidat Wahlkreis 40 - Syke


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