Region: NRW
Steuern

- - - - WASSENBERG - - - - Gegen die Erhöhung der HUNDESTEUER

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat der Stadt Wassenberg, c/o Bürgermeister Manfred Winkens
649 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

649 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.09.2015, 00:03

Guten Abend,

leider hat es sich bewahrheitet, die Stadtverwaltung Wassenberg plant wohl wieder die Erhöhung der Hundesteuer.
Wie angekündigt habe ich auf openPetition unter folgendem Link eine Petition dagegen ins Leben gerufen:

www.openpetition.de/petition/online/wassenberg-gegen-die-erhoehung-der-hundesteuer-2015

Ich bitte um Ihre Unterschrift und Unterstützung bei der Verbreitung der Petition.
Es ist aufgrund der kurzen Zeit bis zur Ratssitzung am 24.09.2015 dieses Mal mehr Eile geboten als bei der Petition im Jahr 2013.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Maaßen


06.09.2015, 12:48

Liebe Hundefreunde,
liebe Unterzeichner der Petition aus 2013 gegen die Erhöhung der Hundesteuer,
auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wassenberg am 08.09.2015 steht unter TOP 4 ein Erlass der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung an.
Genauere Angaben dazu stehen mir im Moment noch nicht zur Verfügung.
Ich gehe jedoch davon aus, dass es sich dabei vorbereitend für die Sitzung des Stadtrates am 24.09.2015 um eine geplante Erhöhung der Hundesteuer handelt.
Sollte dieses sich bestätigen, werde ich dagegen wieder eine Petition starten und bitte schon jetzt um Ihre Unterstützung dafür. Dann ist nämlich schnelles Handeln gefragt, da nur 14 Tage zur Sammlung von Unterschriften zu Verfügung stehen werden.
Sobald ich weitere Details in Erfahrung gebracht habe, werde ich auf diesem Wege darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Maaßen


09.12.2013, 11:17

Liebe Unterstützer der Petition,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser öffentlicher Druck hat Wirkung gezeigt!
Die Erhöhung der Hundesteuer ist, zumindest vorläufig, abgewendet!

Vielen Dank an alle Unterzeichner, Unterschriftensammler und alle, die die Petition mittels Veröffentlichung auf ihrer Homepage oder auf andere Art und Weise unterstützt haben.

Sachstandsentwicklung:
Nach der Einreichung des Zwischenstandes der Petition vor der Ratssitzung am 07.11.2013 wurde nach "interfraktioneller" Besprechung sowie Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vom 26.11.2013 der TOP "Erhöhung der Hundesteuer" inzwischen ersatzlos von der Tagesordnung der Ratssitzung vom 12.12.2013 gestrichen.

Wir sollten jedoch weiter wachsam bleiben.
In der Presse war davon zu lesen, dass möglicherweise schon in einem Jahr, also nach der Kommunalwahl, die nächste Diskussion über die Höhe der Hundesteuer anstehen könnte.
Das heißt, dann ist möglicherweise die nächste Petition notwendig!

Daher hier mein Angebot an alle Unterzeichner der nun abgeschlossenen Petition.
Wenn sie mir Ihre eMail-Adresse mitteilen, erhalten Sie bei Start einer neuen Petition unverzüglich eine entsprechende Nachricht und können diese dann mitzeichnen.
Dieses Prozedere ist deswegen notwendig, weil die Benachrichtigungsoption aus der aktuellen Petition nach Zeitablauf nicht mehr verfügbar sein wird.

Noch einmal Danke an alle.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Maaßen
Heinsberger Str. 24
41849 Wassenberg
vantiquama@t-online.de


08.11.2013, 17:24

- Laufzeitverlängerung der Petition wurde vorgenommen aufgrund des Stadtrat-Beschlusses, die weitere Vorgehensweise bzgl. der Hundesteuer erst in seiner Sitzung am 12.12.2013 zu entscheiden.
- Gemäß dem neuen Datum der beschlussfassenden Sitzung des Stadtrates wurde der Petitionstext angepasst.
Neuer Petitionstext: In der Ratssitzung der Stadt Wassenberg am 07. November 12. Dezember 2013 ist gemäß der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss damit zu rechnen, dass eine drastische Erhöhung der Hundesteuer beschlossen werden soll.
Der Verwaltungsvorschlag sieht folgende Erhöhungen vor: Steuer für einen Hund 60 Euro (statt bislang 30,70 Euro; Erhöhung größer als 95%), bei zwei Hunden pro Tier 84 Euro (statt 39,90 Euro; Erhöhung größer als 110%), bei drei und mehr Hunden 120 Euro (statt 49,10 Euro; Erhöhung größer als 140%) pro Hund im Jahr.
Diese Petition richtet sich gegen jede Art der Erhöhung. DIESE PETITION RICHTET SICH GEGEN JEDE ART DER ERHÖHUNG. Neue Begründung: Jede Erhöhung der Hundesteuer birgt die Gefahr, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen (z.B. Rentner) sich die Haltung und Versorgung des (oftmals alleinigen) „Sozialpartners“ Hund nicht mehr leisten können und ihn im schlimmsten Fall abgeben müssen. Abgesehen von den sozialen Auswirkungen gingen die dann u. U. entstehenden Tierheimkosten wiederum zu Lasten der Allgemeinheit.

Dass die Hundesteuer (jedenfalls zur Zeit noch) rechtlich nicht zu beanstanden ist, bedeutet nicht, dass sie überhaupt erhoben werden muss, somit besteht auch für die Stadt Wassenberg kein Erhebungszwang.

Seit 1990 wird dem Tier durch § 90a BGB ein besonderer Status zugebilligt, dem jedoch durch die Tatsache, dass Hunde besteuert werden und die Hundesteuer als Einnahmequelle für die Stadt propagiert wird, keine Rechnung getragen wird. Wir sehen daher einen Widerspruch zwischen der Stellung des Tieres als Lebewesen und seiner Behandlung im Steuerrecht.

Die Maßstäbe, die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers und zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen werden, werden beim Hundehalter nicht angesetzt. Solcherart willkürliche Selbstentscheidung der Stadt ist bei keiner anderen Steuerart möglich.

Unserer Ansicht nach ist für Belastungen der Allgemeinheit (z. B. durch verursachte Schäden oder durch Hundekot) nur der jeweilige Tierbesitzer und nicht die Gesamtheit der Hundehalter zu belangen bzw. über die Erhöhung der Hundesteuer nicht in Kollektivhaftung zu nehmen. Es spricht demgegenüber jedoch nichts gegen häufigere/strengere Kontrollen und schärfere Sanktionierung von Fehlverhalten einzelner Halter (nicht der Hund ist schuld!).

Es wurde noch an keiner Stelle nachgewiesen, dass eine Erhebung der Hundesteuer bzw. deren Erhöhung eine Lenkungsfunktion dahingehend erfüllt, dass danach weniger Verunreinigungen und/oder weniger andere Beeinträchtigungen zu Lasten der Allgemeinheit entstehen.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden (z.B. für Kotbeutelspender, ausgewiesene Freilaufflächen, etc.), sondern dienen ausschließlich der Aufbesserung der Haushaltskasse.


WICHTIG: Die Unterschriften dieser Petition sollen dem Rat der Stadt Wassenberg schon am 07.11.2013, also noch vor der Ratssitzung zugestellt werden.


Unterstützer aus anderen Städten sind natürlich ebenfalls herzlich zur Unterschrift eingeladen, vielleicht ist Ihre Kommune ja die nächste...


Weitergehende Informationen zum Thema Hundesteuer und deren Rechtmäßigkeit, moralische Aspekte, Behandlung in anderen Kommunen sowie anderen Ländern finden Sie beispielsweise auch unter folgenden Links:
www.dogs-magazin.de/content/hundesteuer/eingabe.html
www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Hundesteuer

Link zur Berichterstattung über die geplante Hundesteuer-Erhöhung in WASSENBERG:
www.rp-online.de/niederrhein-sued/kreis-heinsberg/nachrichten/hoehere-steuern-gegen-hundekot-1.3756862 Neuer Sammlungszeitraum: 6 Wochen


08.11.2013, 16:36

ENTSCHEIDUNG ZUR HUNDESTEUER IM STADTRAT AUF DEN 12.12.2013 VERTAGT!

In der gestrigen Sitzung des Rates wurde antragsgemäß die Entscheidung über eine mögliche Veränderung der Hundesteuer auf die nächste Sitzung des Stadtrates vertagt.

EINE MÖGLICHE ERHÖHUNG DROHT IMMER NOCH!

Daher wird in Kürze die Laufzeit dieser Petition verlängert.
Eine weitere Unterzeichnung ist somit notwendig und möglich.

Zum Verlauf der Ratssitzung habe ich soeben an die Mitglieder des Stadtrates einen offenen Brief mit folgendem Inhalt gesendet. Machen Sie Sich bitte selber ein Bild.

- Zitat offener Brief Anfang -

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verwunderung haben ich und andere Zuhörer der gestrigen Stadtratssitzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Vorsitzende des Rates, Herr Bürgermeister Winkens, die Online-Petition gegen die Hundesteuer-Erhöhung mit Verweis auf dazu geleistete Unterschriften, die nicht direkt aus Wassenberg stammen, in seinem Bericht augenscheinlich ins Lächerliche zog.
Dabei vernachlässigte er scheinbar nicht nur, dass diese Petition bereits zu diesem Zeitpunkt auch von über 300 Wassenberger Bürgern unterschrieben worden war, sondern trug außerdem vor, dass er die Begründung der Petition noch nicht einmal gelesen habe.
Ich vermute, dass dieses für den Vorsitzenden eines Stadtrates m. E. inakzeptable Verhalten seine Ursache darin hat, dass der Bürgermeister sich bisher weder umfassend mit dem entsprechenden Recht (auch der Bürger „seiner“ Stadt) nach dem § 17 Grundgesetz (Petitionsrecht) auseinander setzte, noch sich mit dem Wesen und dem Zustandekommen einer „offenen“ Online-Petition auskennt.
Dass er die Begründungen aus der Petition zum Zeitpunkt der gestrigen Ratssitzung noch nicht gelesen hatte, ist mir ebenso absolut unverständlich.
Bereits am 27.10.2013 kündigte ich mit Verweis auf den Internet-Link zur Online-Petition per Mail an Herrn Winkens an, dass diese Petition mit den bis zum 07.11.2013 eingegangenen Unterschriften rechtzeitig vor der Ratssitzung zugestellt wird und bat ihn u.a. darum, die Petition zum Bestandteil der Tagesordnung zu machen (vorgeschaltet zum TOP der Beratung über die Änderung der Hundesteuer-Satzung). Diese Mail blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet.
Da in der gestrigen Ratssitzung die Entscheidung über eine mögliche Erhöhung der Hundesteuer auf die Sitzung am 12.12.2013 vertagt wurde, wird die Laufzeit der Online-Petition verlängert und der Text entsprechend ergänzt.
Ich gehe davon aus, dass die Petition bei endgültiger Einreichung nach Ende der Laufzeit vom Empfänger, dem Rat der Stadt Wassenberg, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Volker Maaßen

- Zitat offener Brief Ende -


07.11.2013, 16:45

Liebe Unterstützer der Petition,

wie bereits gestern angekündigt, habe ich soeben die Petition gegen die Erhöhung der Hundesteuern in Wassenberg mit einem Zwischenstand von 410 Unterschriften (davon 301 aus Wassenberg, die restlichen überwiegend aus der näheren Umgebung) eingereicht.

Damit liegt die Petition dem Stadtrat zu seiner heutigen Sitzung um 18:30 Uhr vor.

Diese Unterschriften-Anzahl ist übrigens schon bereinigt um die Unterschriften, die offensichtlich ungültig waren.

Die obige Anzahl der Unterschriften, die Dank Ihrer Mithilfe innerhalb der kurzen Laufzeit der Petition ohne mediale Unterstützung und fast ausschließlich über "Mundpropaganda" zustande kam, ist ein großer Erfolg.

Die Unterzeichnung der Petition ist übrigens weiterhin möglich. Noch eingehenden Unterschriften werden nach Petitionsende in 13 Tagen ebenfalls an den Stadtrat nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Maaßen


06.11.2013, 20:22

Liebe Unterstützer der Petition,

bitte denken Sie daran, dass die Sitzung des Stadtrates, in der über die Erhöhung der Hundesteuer beraten werden soll, bereits morgen (07.11.2013 – 18:30 Uhr) stattfindet.

Sollten Sie also noch Unterzeichner aktivieren bzw. selber Eintragungen vornehmen wollen, bitte ich dieses möglichst bis zum 07.11.2013, ca. 12:00 Uhr zu bewerkstelligen.

Danach ist die Unterzeichnung der Petition natürlich weiterhin möglich, jedoch werde ich die später eingehenden Unterschriften voraussichtlich nicht mehr für die Einreichung vor der Ratssitzung aufbereiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Maaßen


05.11.2013, 23:18

Liebe Unterzeichner,

ich habe heute vorsorglich den förmlichen Antrag an den Vorsitzenden des Stadtrates gestellt, der Rat möge mittels Beschluss am 07.11.2013 eine Hundesteuer-Erhöhung in jeder Form ablehnen.

Nähere Informationen zu diesem Antrag finden Sie auf der Petitions-Seite unter „Nachrichten“:
www.openpetition.de/petition/blog/wassenberg-gegen-die-erhoehung-der-hundesteuer

Gleichzeitig erfolgte der Hinweis an den Stadtrat auf mögliche datenschutzrechtliche Probleme bei der geplanten Bestandsaufnahme der tatsächlichen gehaltenen Hunde in Wassenberg gemäß Vorschlag der Verwaltung.
Mit einer solchen Durchführung durch ein privates Unternehmen hat sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW schon einmal ausführlich befasst.
Sein Resümee dazu finden Sie unter folgendem Link:
www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Kommunales/Inhalt/Hundebestandsaufnahme_durch_private_Unternehmen/Hundebestandsaufnahme.pdf
(Den Hinweis auf diesen Link erhielt ich übrigens von einem Mit-Unterzeichner, bei dem ich mich hiermit noch einmal ausdrücklich dafür bedanken möchte.)

Übrigens:
Betrachten alle Ihre Familienmitglieder Ihren Hund als einen vollwertigen Teil der Familie?
Dann sollten auch alle Familienmitglieder die Petition (einzeln) unterzeichnen, nicht nur der/die „Steuerpflichtige“. 

gez. Volker Maaßen


05.11.2013, 22:52

Ich habe heute an den Vorsitzenden des Rates der Stadt Wassenberg, Herrn Bürgermeister Manfred Winkens, vorab für die Ratssitzung am 07.11.2013 den förmlichen Antrag gerichtet, der Rat möge mittels Beschluss zu TOP 9: „Erlass der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung“ eine Hundesteuer-Erhöhung in jeder Form ablehnen.
Gleichzeitig erfolgte der Versand einer Kopie dieses Antrages zur Info per Mail an die einzelnen Mitglieder des Stadtrates.

Dieser Antrag wurde begründet mit folgenden Argumenten gegen den Vorschlag der Verwaltung zur Hundesteuer-Erhöhung:

„Grundsätzlich hat die Stadt Wassenberg bei den örtlichen Aufwandsteuern ein begrenztes Steuerfindungsrecht. Eine Steuererhebungs-Pflicht für Hundesteuer besteht dagegen jedoch nicht.
Gemäß Definition sind Aufwandsteuern Steuern, die an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen anknüpfen und dadurch die in diesem Gebrauch zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belasten. Da ein Hund weder ein Wirtschaftsgut ist (siehe § 90a BGB), noch die Hundesteuer zweckgebunden für damit finanzierte Dienstleistungen für Hundehalter erhoben und verwendet wird, laufen diese Argumente ins Leere.
Die Bezugnahme auf die Begründung der ständigen Rechtsprechung kann nicht für die Hundesteuer-Erhebung herangezogen werden, da Hundehaltung eben nicht automatisch Zeichen einer erhöhten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist.
Auch erfolgt bei der Hundesteuer gerade keine Abstufung nach finanzieller Leistungsfähigkeit des „Steuerpflichtigen“, sodass bildlich gesprochen bei Anwendung der Pauschalsätze pro Hund der „arme“ Rentner mit geringer Rente proportional unverhältnismäßig mehr belastet wird als der „reiche“ Millionär.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem die Tatsache, dass die Hundesteuer ein Relikt aus der Zeit ist, als die Hundehaltung tatsächlich noch ein Privileg der „Reichen“ war und der Hund wirklich noch als ein „Luxusgut“ angesehen werden konnte.
Dieses ist heute erstens nicht mehr der Fall und zweitens stellt sich die Frage, warum z.B. ein Hund als Begründung für die Besteuerung mehr „Luxusgut“ sein soll als z.B. ein nicht besteuertes Reitpferd. (Dieser beispielhafte Vergleich ist ausdrücklich nicht als Plädoyer für die Besteuerung von Pferden oder anderen Tieren zu verstehen; ich halte die Besteuerung von Lebewesen grundsätzlich für fragwürdig.)

Eine ordnungspolitische Auswirkung der Erhöhung der Hundesteuer auf die Anzahl der gehaltenen Hunde wurde m.W. noch nirgendwo nachgewiesen. Auch eine unverhältnismäßig „große Anzahl“ und eine „mögliche unkontrollierte Ausbreitung“ der Hundehaltung sind m.W. nicht belegt. Somit ist davon auszugehen, dass die Stadt Wassenberg sich hier im durchschnittlichen Rahmen anderer vergleichbarer Städte bewegt.
Ich habe im Übrigen vollstes Verständnis dafür, dass sich z.B. Gärtner darüber beklagen, wenn rücksichtslose Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde insbesondere von öffentlichen Einrichtungen nicht entfernen. Dieses mangelnde Sozialverhalten über die Hundesteuer regulieren zu wollen, ist jedoch ein Trugschluss.
Wie von der Verwaltung richtig vorgetragen, handelt es sich dabei und bei den anderen Beispielen um widerrechtliche (!) Taten des entsprechenden Halters und diese sollten dementsprechend als Ordnungswidrigkeit o.ä. geahndet werden. Nur so ergäbe sich auch ein „Erziehungseffekt“.
Eine über die Hundesteuer implementierte Kollektivhaftung der Mehrzahl der vernünftigen und verantwortungsvollen Hundehalter für einzelne „schwarze Schafe“ ist in jedem Fall abzulehnen.
Wenn weiterhin als Begründung für eine Hundesteuer-Erhöhung insbesondere das Schreiben eines Wassenberger Bürgers vom 16.07.2013 (behandelt in der Ratssitzung vom 18.07.2013) herangezogen wird, so erinnere ich daran, dass selbst der Verfasser dieses m.E. durchaus nachvollziehbaren Schreibens nicht mit einem Wort die Erhöhung der Hundesteuer fordert oder der Erhöhung eine ordnungspolitische Wirkung zuschreibt. Im Gegenteil, auch er fordert folgerichtig eine schärfere Verfolgung der „Einzeltat“ nach entsprechender vorhergehender „Sensibilisierung“ der verantwortlichen Halter.

Dass die Höhe der Hundesteuer in der Vergangenheit unverändert blieb, während andere Steuern in diesem Zeitraum erhöht wurden, ist ebenso keine sachliche Begründung für eine Erhöhung wie der Vergleich mit anderen Kommunen.
Auch die Erhöhung als Zwangsfolge einer wie auch immer definierten „Überfälligkeit“ findet sich m.W. weder in Verordnungen, Gesetzen und/oder Rechtsprechung.
Im Gegenteil, man könnte sogar für eine Verringerung plädieren, wenn man den Vergleich mit den sinkenden Müllgebühren in 2014 oder die von der Verwaltung prognostizierte Steigerung der Gesamt-Hundesteuereinnahmen (plus 15-20%) nach der beabsichtigten Bestandsaufnahme durch eine private Firma berücksichtigt…"

gez. Volker Maaßen


04.11.2013, 18:51

Die Tagesordnung der Ratssitzung der Stadt Wassenberg für den 07.11.2013 finden Sie unter folgendem Link: bi.wassenberg.de/to0040.php?__ksinr=440
Dort können Sie im Tagesordnungspunkt 9 auch die Beschlussvorlage der Verwaltung für die Erhöhung der Hundesteuer als PDF-Datei abrufen.
Die Petition gegen die Erhöhung selber wurde trotz Vorankündigung an den Bürgermeister vom 27.10.2013 bzgl. der Einreichung vor der Ratssitzung und dementsprechender Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung bisher nicht in die Beratungsvorlage aufgenommen.

p.s.
Sollten weitere manuell ausgefüllte Sammelbögen vorhanden sein, bitte ich um Hochladen bis zum Abend des 06.11., um sie noch rechtzeitig für die Einreichung am 07.11. aufbereiten zu können. Vielen Dank.


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