Region: München
Sicherheit

Wir fordern den Entzug des Gewerbes für das Arbeiterwohnheim in Hadern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sehr geehrter Herr Reiter, Gewerbeaufsichtsamt, Kreisverwaltungsreferat, BA 20
50 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

50 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.10.2018, 22:07

Rechtschreibung


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.
Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.
Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
Es gibt permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim.
Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.Laut LBK müssten 9 Parkplätze in der Tiefgarage des Wohnheims zur Verfügung stehen, was aber nícht der Fall ist.
Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen.
Aufgrund dieser Tatsachen ist soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.
Zudem Außerdem muss das Gewerbe entzogen werden, da das Arbeiterwohnheim nicht mehr nur als Arbeiterwohnheim genutzt wird, da auch Frauen und Kinder dort wohnen und der Verdacht nahe liegt, dass Räume für Prostitution zweckentfremdet werden. Es werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und geltende Gesetze gebrochen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018, 22:06

Nochmal Anpassungen


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.
Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.
Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
Es gibt permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim.
Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.
bereitgestellt.Laut LBK müssten 9 Parkplätze in der Tiefgarage des Wohnheims zur Verfügung stehen, was aber nícht der Fall ist.
Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen.
Aufgrund dieser Tatsachen ist soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.
Zudem muss das Gewerbe entzogen werden, da das Arbeiterwohnheim nicht mehr nur als Arbeiterwohnheim genutzt wird, da auch Frauen und Kinder dort wohnen und der Verdacht nahe liegt, dass Räume für Prostitution zweckentfremdet werden. Es werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und geltende Gesetze gebrochen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018, 21:59

Anpassung


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.
Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.
Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
Es gibt permanenter permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim und Musik
Wohnheim.
Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.
Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen.
Aufgrund dieser Tatsachen ist soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018, 21:52

Anpassung


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da:
-
da es gibt den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution
-
Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt
es gibt den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege
-starke
Rettungswege.
starke
Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz
-Gefährdung Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
-permanenter Es gibt permanenter Lärm durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim und Musik
-fehlende Parkplätze Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner
-
Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.
Eine
Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen; laut Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen
zugelassen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018, 21:48

Anpassungen


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da:
- es gibt den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution
- es gibt den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege
-starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz
-Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
-permanenter Lärm durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim und Musik
Musik
-fehlende Parkplätze durch die massive Anzahl der Bewohner
- Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen; laut Auflage des LBK sind 43 Personen zugelassen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018, 21:45

Detaillierung


Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da:
- es gibt den begründeten
Verdacht der illegalen Prostitution, Prostitution
- es gibt den
Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege, starke Rettungswege
-starke
Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim, Gefährdung Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz
-Gefährdung
der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz, permanenter Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
-permanenter
Lärm durch alkoholisierte Personen und Musik, fehlende Parkplätze, Musik
-fehlende Parkplätze durch die massive Anzahl der Bewohner
-
Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen
Personen; laut Auflage des LBK sind 43 Personen zugelassen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


15.10.2018, 15:02

Rechtschreibung


Neuer Petitionstext: Wir fordern: Sofortiger Entzug des Gewerbes zum Betreiben des Arbeiterwohnheim Kleinhaderner Str 2 in 80689 München!
Seit nun gut 4 Jahren gibt es das Arbeiterwohnheim in der Kleinhaderner Straße 2, in Hadern. Die Situation für die dort lebenden ca. 100 Menschen im in dem Arbeiterwohnheim und für die Nachbarn hat sich verherrend zugespitzt.
Durch die massive Anzahl der Bewohner von ca. 75 bis 100 Menschen ist ein Sozialer sozialer Brennpunkt enstanden. Mittlerweile kann der Spielplatz ggü. des Arbeiterwohnheims durch die von den Bewohnern verursachte Vermüllung, z.B. Glasscherben, Zigarettenkippen nicht mehr genutzt werden. Es besteht Lebensgefahr für unsere Kinder. Täglich sind die Nachbarn mit Ruhestörungen, Müll auf den Gehwegen (Wird (wird aus den Autos geworfen), Aggressionen der Bewohner, Parkplatznot, Abgase durch laufende Motoren von stehenden KFZs in den Morgenstunden, belästigt.
Seit August 2018 gibt es auch den begründeten Verdacht der Illigalen Prostitution. Zimmer sind rot beleuchtet und Frauen halten sich dort und auf der Straße in "aufreizender" Kleidung auf.
Die Bewohner selbst leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in diesem Arbeiterwohnheim. Es werden zwischen 400€ bis 800€ (Aussage der Bewohner) pro Kopf für ein 4-6 Bettzimmer auf engstem Raum den Arbeitern abgenommen. Arbeiter schlafen sogar auf Luftmatratzen in der Tiefgarage. Es. gibt zu weinge wenige Waschräume und Sozialräume.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes durch z.B. zu wenige Rettugswege Rettungswege oder gar keine Rettungswege.
Hier werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und Gesetze gebrochen. Mittlerweile ist hier ein rechtsfreier Raum enstanden. Die Polizei greift aufgrund ihrer Unterbesetzung nur im Notfall ein.
Bitte heflen Sie uns.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)


14.10.2018, 13:00

Laut Auflagen des LBK müssten hier Kfz parken, jedoch ist alles so vermüllt, dass die Zufahrt hier nicht gegeben ist. Zudem schlafen dort teilweise Menschen und Kinder spielen dort


14.10.2018, 12:43

Text ausführlicher


Neuer Petitionstext: Wir fordern: Sofortiger Entzug des Gewerbes zum Betreiben des Arbeiterwohnheim Kleinhaderner Str 2, 2 in 80689 München!
Seit nun gut 4 Jahren gibt es das Arbeiterwohnheim in der Kleinhaderner Straße 2, in Hadern. Die Situation für die dort lebenden ca. 100 Menschen im Arbeiterwohnheim und für die Nachbarn hat sich verherrend zugespitzt.
Durch die massive Anzahl der Bewohner von ca. 75 bis 100 Menschen
ist unerträglich!
Zudem geht von
ein Sozialer Brennpunkt enstanden. Mittlerweile kann der Spielplatz ggü. des Arbeiterwohnheims durch die Bewohner verursachten Vermüllung auf dem Spielplatz (z.B. von den Bewohnern verursachte Vermüllung, z.B. Glasscherben, Zigarettenkippen) Zigarettenkippen nicht mehr genutzt werden. Es besteht Lebensgefahr für unsere Kinder aus. Kinder. Täglich sind die Nachbarn mit Ruhestörungen, Müll auf den Gehwegen (Wird aus den Autos geworfen), Aggressionen der Bewohner, Parkplatznot, Abgase durch laufende Motoren von stehenden KFZs in den Morgenstunden, belästigt.
Seit August 2018 gibt es auch den begründeten Verdacht der Illigalen Prostitution. Zimmer sind rot beleuchtet und Frauen halten sich dort und auf der Straße in "aufreizender" Kleidung auf.

Die Bewohner selbst leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in diesem Arbeiterwohnheim (z.B. müssen Bewohner Arbeiterwohnheim. Es werden zwischen 400€ bis 800€ (Aussage der Bewohner) pro Kopf für ein 4-6 Bettzimmer auf engstem Raum den Arbeitern abgenommen. Arbeiter schlafen sogar auf Luftmatratzen schlafen für sehr viel Geld in der Tiefgarage). Tiefgarage. Es. gibt zu weinge Waschräume und Sozialräume.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes durch z.B. zu wenige Rettugswege oder gar keine Rettungswege.
Hier werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und Gesetze gebrochen. Mittlerweile ist hier ein rechtsfreier Raum enstanden.
Die Nachbarn werden durch die permanente Ruhestörung, durch fehlende Parkplätze, Müll auf den Gehwegen und auf dem Spielplatz, durch Aggressionen der Bewohner etc. genötigt. Polizei greift aufgrund ihrer Unterbesetzung nur im Notfall ein.
Bitte heflen Sie uns.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (7 in München)



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