Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 176 Baugesetzbuch (BauGB) so abgeändert wird, dass das Gebot nicht nur auf neu gekaufte Grundstücke, sondern auf sämtliche bebaubare Grundstücke auch nachträglich gelten soll. Der Käufer wird dadurch zur Bebauung eines Grundstückes verpflichtet und jahrzehntelange Grundstücksbrachen als Kapitalanlagen vermieden.
Begründung
Wer kennt es nicht. Man spaziert durch ein Dorf, eine Stadt uns bemerkt recht schnell, dass viele Grundstücke teilweise oft über Jahrzehnte unbebaut brach liegen.
Der Grund ist häufig, dass der Eigentümer z. B. 1980 ein Grundstück erworben hat, dieses jedoch bis dato nicht bebaut hat und 40 Jahre später auch das Geld für einen Weiterverkauf nicht benötigt. Somit bleibt das Grundstück ein Kapitalanlageobjekt. Dieses aber bei der Grundstücksvergabe von der Gemeinde/Stadt so nie gedacht war.
Ein Baugrundstück ist zum bebauen da. Leider gibt es zum Beispiel in meiner Gemeinde mit ca. 500 Grundstücken inzwischen ca. 50 Baulücken, d. h. Grundstücke die eben seit Jahren nie bebaut wurden und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren ebenso nicht bebaut werden. Die Politik möge daher eine Baupflicht nachträglich beschließen.
Gerne dafür eine Frist 10 Jahre ansetzten. Aktuell gibt es für ältere Grundstücke keinen Bauzwang zum Nachteil der Bürger, die ein Grundstück erwerben wollen.
Die Entfristung damit beenden und Familien somit die Möglichkeit schaffen, auch Bauflächen zu erwerben.
Reason
Begründung
Wer kennt es nicht. Man spaziert durch ein Dorf, eine Stadt uns bemerkt recht schnell, dass viele Grundstücke teilweise oft über Jahrzehnte unbebaut brach liegen.
Der Grund ist häufig, dass der Eigentümer z. B. 1980 ein Grundstück erworben hat, dieses jedoch bis dato nicht bebaut hat und 40 Jahre später auch das Geld für einen Weiterverkauf nicht benötigt. Somit bleibt das Grundstück ein Kapitalanlageobjekt. Dieses aber bei der Grundstücksvergabe von der Gemeinde/Stadt so nie gedacht war.
Ein Baugrundstück ist zum bebauen da. Leider gibt es zum Beispiel in meiner Gemeinde mit ca. 500 Grundstücken inzwischen ca. 50 Baulücken, d. h. Grundstücke die eben seit Jahren nie bebaut wurden und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren ebenso nicht bebaut werden. Die Politik möge daher eine Baupflicht nachträglich beschließen.
Gerne dafür eine Frist 10 Jahre ansetzten. Aktuell gibt es für ältere Grundstücke keinen Bauzwang zum Nachteil der Bürger, die ein Grundstück erwerben wollen.
Die Entfristung damit beenden und Familien somit die Möglichkeit schaffen, auch Bauflächen zu erwerben.
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In Deutschland wird zur Zeit mehr als 60 Hektar täglich versiegelt. Weniger bauen ist das Gebot der natur- und klimaerhaltenden Stunde !
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on 29 Mar 2021
Wäre eine gute Maßnahme zur Nutzung des derzeitig verfügbaren Raums der Wohnbebauung, wirkt also gegen die Verteuerung des Wohnraums
on 19 Mar 2021
Das Baurecht muss mehr in Richtung Gemeinwohl modernisiert werden.
on 08 Mar 2021
Spekulanten das Handwerk gelegt wird.
on 01 Mar 2021
Wir suchen ebenfalls ein Grundstück in unserer Heimat und hier herrscht ebenfalls das gleiche Problem. Es gibt brachliegende Grundstücke, deren Besitzer hunderte Kilometer weit weg wohnen und diese Grundstücke als reine Kapitalanlage blockieren. Die haben überhaupt keinen Bezug zu unserer Heimat und werden hier nie bauen.
on 28 Feb 2021
Sehe das in meiner Gemeinde auch und finde das nicht ok, da ich selbst auch ein Grundstück suche.