Petice je adresována:
Petitionsauschuss des deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Einführung einer Bürgerversicherung bezüglich der Altersversorgung (RENTE, PENSION) in Verbindung mit einer für alle Bürger lebenswerten, würdevollen Mindestaltersversorgung zur Vermeidung von Ausgrenzung, Diskriminierung und kaum möglicher Teilhabe am sozialen Leben aus ökonomischen Gründen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung sollten folgende Grundlagen mit der z.Zt vorhandenen Mehrheit im deutschen Bundestag umgesetzt werden:
1.) Streichung des Artikels 33 Grundgesetz Absatz 5
2.) Eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis im Sinne der Bruttowertabschöpfung auf erzielte Vermögenszuwächse, Umsätze und Einkommen ohne Beitragsbemessungsgrenzen.
Odůvodnění
Begründung: Erläuterungen:
zu 1.) Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb, insbesondere mit Blick auf die Altersvorsorge bzw. PENSION besser stellt, in dem Moment wenn sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach hergebrachten Grundsätzen zu regeln. Welchen "hergebrachten" Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad abusrdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimanennt. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals friedlich bleiben. Ein wirkliches gerechtes und demokratisches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, erfahren eine gesamtgesellschaftlich unsoziale und ungleiche Besserbehandlung und das ohne vom Einkommen jemals Beiträge zu entrichten, oder klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis (Bsp. Einkommen aus selbstständiger Arbeit) aus dem Solidarsystem aus.
zu 2.) Dies bedeutet das alle Einkommensarten beitragspflichtig gestellt werden:
Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit Einkommen aus selbstständiger Arbeit
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
Gewinne von Aktien- oder Kapitalgesellschaften
Gewinne aus Veräußerungen von Betriebs- oder Aktienanlagen, Bonuszahlungen etc.
Gewinne aus Veräußerungen von Privatanlagen (Grundstücke, Häuser, Aktien, Pfandbriefe etc.)
Zinsen, Dividende, Erbschaften und Gewinne von Glücksspielen
Miet- und Pachteinnahmen