Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im gegenwärtigen Verfahren für eine Gesetzesergänzung bzgl. finanzieller Entschädigung von Lkw-Opfern durch TERROR-Anschläge ebenso gilt, dass auch Opfer von Terror-Anschlägen durch bewaffnete Drohnen aus der Luft gleichlautend entschädigt werden. Immerhin ist davon auszugehen, dass der IS und andere Terroristen mit diesen Möglichkeiten üben...Da der dt. Rechtsstaat immer erst postfaktisch posthum handelt, braucht es eine solche Gesetzesfestlegung
Begründung:
Die aktuellen Vorgänge in Berlin sprechen für sich. Der Drohnenkrieg wird bisher nur einseitig vom Westen geführt - aber die Gefahr durch mobile Billig-Drohnen steigt, oder?
29.12.2016 (aktiv bis 03.04.2017)