Petition richtet sich an:
Hansestadt Rostock – vertreten durch die Oberbürgermeisterin und das Liegenschaftsamt
Wir fordern die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf, die bisherige Nicht-Neuverpachtung frei werdender Gartenparzellen im Bereich Dierkower Hang / An der Zingelwiese neu zu bewerten.
Bis zum tatsächlichen Beginn einer verbindlich terminierten Umgestaltung sollen geeignete Parzellen weiterhin genutzt werden können. Dafür soll die Stadt befristete Pachtverträge oder andere rechtlich zulässige Nutzungsmodelle mit klaren Pflege-, Rückgabe- und Rückbauregeln anbieten.
Darüber hinaus soll fachübergreifend geprüft werden, ob die heutige Gartenanlage vollständig oder teilweise als dauerhaftes ökologisches Garten- und Ausgleichsmodell erhalten werden kann. Als Arbeitstitel schlagen wir „Rostocker Garten- und Ausgleichsflächen“ – RGAF – vor. Denkbar wäre eine Kombination aus naturnah bewirtschafteten Gartenbereichen, Extensivwiesen, heimischen Hecken, Streuobst, Gehölzsäumen und verbindlich gesicherten Gemeinschaftsflächen.
Wir verlangen keine pauschale Anerkennung jedes Gartens als Ausgleichsfläche. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen ökologischen Funktionen vollständig, dauerhaft und überprüfbar erfüllt werden. Verglichen werden sollen mindestens die bisher geplante Mähwiese, eine Teilflächenlösung und ein streng geregeltes Garten-Ausgleichs-Modell.
Das Prüfergebnis soll spätestens sechs Monate nach Übergabe der Petition veröffentlicht werden. Es soll die betroffenen Flächen, den Planungs- und Rechtsstand, die konkreten Kompensationsziele, eine ökologische Bilanz, den Zeitplan sowie einen transparenten Kosten- und Nutzenvergleich enthalten.
WARUM DIESE PETITION WICHTIG IST
Im Bereich Dierkower Hang / An der Zingelwiese werden frei werdende Gartenparzellen seit Jahren nicht erneut vergeben, obwohl weiterhin Interesse an ihrer Nutzung besteht. Nach der aktuellen Antwort der Stadt bestehen auf den Flurstücken 893/2 und 892/27 noch 21 laufende Pachtverträge.
Für das Flurstück 893/2 ist langfristig eine naturnahe Grünfläche vorgesehen. Das Flurstück 892/27 wird als potenzielle Kompensationsfläche betrachtet. Der Grünordnungsplan von 2022 sieht dort auf 8.356 Quadratmetern eine extensive Mähwiese mit festgelegter Pflege vor.
Die Planungsrichtung reicht mehr als zehn Jahre zurück: Erste Grundlagen stammen aus dem Jahr 2012, eine Mähwiesenmaßnahme am Dierkower Hang war bereits 2015 vorgesehen. Die Planung wurde 2022 weiterentwickelt. Wir behaupten daher nicht, dass sie niemals überprüft wurde. Wir fordern aber, die damalige Grundentscheidung angesichts des langen Zeitablaufs, der weiterhin bestehenden Gartennutzung und neuer kommunaler Gartenkonzepte erneut ergebnisoffen zu bewerten.
NATURSCHUTZ UND GARTENNUTZUNG ZUSAMMEN DENKEN
Wir stellen die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes nicht infrage. Eine gezielt entwickelte Extensivwiese oder bewusst zugelassene natürliche Entwicklung kann ökologisch wertvoll sein.
Unkontrollierter Leerstand ohne veröffentlichtes Entwicklungsziel, Pflegekonzept, Zuständigkeit und konkreten Zeitplan ist jedoch nicht automatisch eine gleichwertige Kompensationsmaßnahme. Umgekehrt ist auch nicht jeder naturnahe Garten automatisch eine anerkannte Ausgleichsfläche.
Deshalb schlagen wir zwei miteinander verbundene Lösungen vor:
• Bis zur tatsächlichen Umsetzung der Planungen sollen geeignete Parzellen befristet oder in einer anderen rechtlich zulässigen Form weitergenutzt werden können.
• Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Gartenanlage vollständig oder teilweise als dauerhaftes Garten- und Ausgleichsmodell erhalten werden kann. Als Arbeitstitel schlagen wir „Rostocker Garten- und Ausgleichsflächen“ – RGAF – vor.
Ein solches Modell könnte streng geregelte Gartenbereiche mit ökologisch gesicherten Gemeinschaftsflächen verbinden. Denkbar sind Extensivwiesen, heimische Hecken, Streuobst, Blüh- und Altgrasstreifen, Gehölzsäume sowie Totholz- und Nisthabitate.
Zu den möglichen Vorgaben gehören der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, Herbizide und mineralische Dünger, klare Grenzen für Versiegelung und bauliche Anlagen, Regenwassernutzung, Kompostierung, ein verbindlicher Pflegeplan sowie eine regelmäßige ökologische Kontrolle.
Sollte eine vollständige Garten-Ausgleichs-Lösung fachlich nicht möglich sein, müssen auch eine Teilflächenlösung, ein Pilotbereich oder eine ergänzende Ersatzmaßnahme an anderer Stelle geprüft werden.
ANDERE STÄDTE ZEIGEN, DASS KOMBINATIONEN MÖGLICH SIND
Im Hamburger Bebauungsplan Othmarschen 47 werden Dauerkleingärten in einen öffentlichen Gartenpark eingebunden, während bestehende Grün- und Ausgleichsfunktionen planerisch erhalten und zusätzliche Eingriffe gesondert ausgeglichen werden.
Der rund zwölf Hektar große UmweltKulturPark in Dortmund ist eine Ausgleichsfläche mit Permakulturgarten, Obstwiesen, naturnahen Bereichen und öffentlicher Erholungsnutzung.
In Gmund-Dürnbach wird mit dem „Obschti“ ein Gemeinschafts- und Obstgarten auf einer kommunalen ökologischen Ausgleichsfläche gepflegt.
Diese Beispiele sind nicht vollständig mit Dierkow gleichzusetzen. Sie zeigen aber, dass ökologische Aufwertung, Gartenpflege, Erholung und gemeinschaftliche Nutzung planerisch verbunden werden können.
ÖKOLOGISCHE WIRKUNG ZUERST
Entscheidend für die Anerkennung einer Kompensationsmaßnahme ist ihre nachgewiesene ökologische Wirkung. Soziale und wirtschaftliche Vorteile ersetzen diesen Nachweis nicht.
Wenn die ökologischen Anforderungen erfüllt werden, kann ein Garten-Ausgleichs-Modell jedoch zusätzliche Vorteile schaffen:
• wohnungsnahe Erholung und Begegnung,
• Umweltbildung und gemeinschaftliche Verantwortung,
• ein gepflegtes und lebendiges Wohnumfeld,
• mögliche Pachteinnahmen für die Stadt,
• weniger unkontrollierter Leerstand und Vermüllung.
WAS IHRE UNTERSCHRIFT BEWIRKT
Mit Ihrer Unterschrift sprechen Sie sich nicht gegen Natur- oder Ausgleichsmaßnahmen aus. Sie unterstützen eine fachlich überprüfbare Lösung, die Naturschutz, Stadtteilentwicklung und die Interessen der Menschen miteinander verbindet.
Wir verlangen keine Vorentscheidung zugunsten der Gärten. Wir verlangen einen transparenten Vergleich der geplanten Mähwiese, einer Teilflächenlösung und eines streng geregelten Garten-Ausgleichs-Modells. Das Ergebnis und die Gründe für oder gegen jede Variante sollen öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden.
Viele Jahren hätten die Gärten genutzt werden können, die Stadt lässt die Flächen seit Jahrzehnten ungenutzt.