Regione: Vokietija
Socialinė apsauga

Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte

Peticija adresuota
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie die Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP

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  1. Pradėta gegužės 2023
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2024-03-05
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Peticija adresuojama: Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie die Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP

Die Unterzeichnenden fordern von Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie von den Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP:

  • Schluss mit Diskriminierung wegen privater Entscheidungen: Streichung der Sonderregeln für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 9 AGG)
  • Volle Mitbestimmung auch für Kirchenbeschäftigte: Streichung gesetzlicher Ausnahmen (u.a. § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz)

Auch im Jahr 2023 haben wir, die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas, noch nicht dieselben Rechte wie unsere Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Für kirchliche Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregeln im Arbeitsrecht. Sie können zum Beispiel Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Verwaltungsangestellte kündigen, wenn diese aus der Kirche austreten oder den Kirchenoberen ihr Privatleben missfällt. Als kirchlich Beschäftigte haben wir geringere Mitbestimmungsrechte und können daher schlechter Einfluss auf unsere Arbeitsbedingungen nehmen. Höchste Zeit, diese veralteten Kirchenprivilegien abzuschaffen. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das kirchliche Sonderrecht zu überprüfen. Für uns ist klar: Es gehört abgeschafft! Die Diskriminierung von Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen muss ein Ende haben. Gleiche Rechte für alle!

Priežastis

Gleiches Arbeitgeberverhalten – dennoch Sonderrechte?
Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen rund 1,8 Millionen Menschen. Sie betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste, Kitas u.a.m. Wie bei anderen Trägern werden diese fast ausschließlich aus Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Kirchliche Unternehmen betreiben Tarifflucht und Outsourcing, nutzen Leiharbeit und sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse. Sie verhalten sich wie andere Arbeitgeber, beharren aber auf Sonderregeln im Arbeitsrecht. Das passt nicht zusammen.
Keine Kündigung wegen privater Entscheidungen
Der Austritt aus der Kirche gilt zum Beispiel als Kündigungsgrund. Wer sich in seiner Freizeit in einer Weise äußert, die der Kirche missfällt, kann ebenfalls gekündigt werden. Ermöglicht wird das durch eine Sonderregel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese verstößt gegen europäisches Recht. Die Bundesregierung muss die Regelung ersatzlos streichen. Beschäftigte könnten dann nicht mehr wegen privater Entscheidungen sanktioniert werden, die der Kirche missfallen.
Wirksam im Betrieb mitbestimmen
Kirchliche Einrichtungen sind vom staatlichen Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen. Stattdessen gelten kirchliche Regeln, nach denen Mitarbeitervertretungen gewählt werden. Doch ihre Mitbestimmungsrechte sind weniger wirksam, die Durchsetzung der Rechte ist schwieriger und sie haben geringere Ressourcen als Betriebs- und Personalräte. Hinzu kommt, dass die Gewerkschaften im Kirchenrecht ausgegrenzt werden. In weltlichen Betrieben haben sie zum Beispiel das Recht, die Initiative zur Gründung von Betriebsräten zu ergreifen, Kandidatenlisten einzureichen und an Betriebsversammlungen oder Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Hingegen kommt das Wort Gewerkschaft weder im katholischen noch im evangelischen Mitarbeitervertretungsrecht überhaupt vor. Das bedeutet eine gravierende Schwächung demokratischer Teilhabe.
Damit das staatliche Mitbestimmungsrecht auch in kirchlichen Einrichtungen vollständig angewendet werden kann, muss die Bundesregierung die gesetzlichen Ausnahmen (u.a. § 118 Abs. 2 BetrVG) streichen. Für eine umfassende Stärkung der Mitbestimmungsrechte muss das staatliche Recht ohne Einschränkungen durch den so genannten Tendenzschutz zur Anwendung kommen (Neufassung des § 118 BetrVG).

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Informacija apie peticiją

Peticija prasidėjo: 2023-05-17
Peticija baigiasi: 2024-05-01
Regione: Vokietija
tema: Socialinė apsauga

žinios

  • Liebe Unterstützende,
    super, dass Ihr euch zusammen mit uns für gleiche Rechte für kirchlich Beschäftigte einsetzt! Dank euch haben wir über 53 000 Unterschriften sammeln können (https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++3b378328-03cf-11ef-a290-d548e9202bf9 ), ein wichtiges Zeichen!
    Mit der Petition und der Übergabe-Aktion am 5. März in Berlin (https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/themen/kirchen-und-arbeitsrecht/++co++7062ffde-dc9a-11ee-a901-63b7eabe2808 ) haben wir es geschafft die Forderung nach gleichen Rechten wieder mehr in den Blick der Politik und Öffentlichkeit zu rücken. Auch wenn die versprochene Überprüfung des kirchlichen Sonderarbeitsrecht, moderiert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nicht zu den von uns geforderten Änderungen geführt hat, ist hier für uns das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wir werden den Wahlkampf für die Bundestagswahlen 2025 nutzen, um die wichtige Forderung nach gleichen Rechten für kirchlich Beschäftigten weiter zu bekräftigen. Zudem werden wir mit Aktionen in kirchlichen Einrichtungen z.B. zur nächsten Tarifrunde des TVöD deutlich machen wir geben keine Ruhe! Wir würden uns freuen, wenn ihr euch weiter mit uns für dieses wichtige Thema einsetzt. In unserem WhatsApp-Kanal (tinyurl.com/gleichesrecht-verdi – nur über Smartphone erreichbar) und auf der Webseite https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++669b4840-eff5-11ed-a662-001a4a160111 findet ihr immer die neusten Infos und Aktionsaufrufe zu unserem Kampf für „Gleiche Rechte“ für kirchlich Beschäftige.
    Herzliche und solidarische Grüße,
    Eure Gewerkschaft ver.di
  • Liebe Unterstützende,

    damit die Petition noch einmal an Fahrt gewinnt, haben wir von openPetition erneut einen Post zur Petition auf Instagram und Facebook veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

    +++ Instagram: https://www.instagram.com/p/C5TQil-Ms-S/

    +++ Facebook: https://www.facebook.com/photo/?fbid=815639440589926&set=a.363629215790953

    Vor allem wenn die Beiträge geteilt werden, erfahren noch mehr Menschen von der Petition.

    Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

    +++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/GleicheRechte

    Vielen Dank für Ihr Engagement!
    Ihr openPetition-Team

diskusijos

Die Hebamme diente nicht der Kirche, sondern Schwangeren und Neugeborenen, also dem Leben. Es stimmt auch nicht, dass sie sich von Christlichen Werten distanziert hätte, wie manche behaupten. Sondern die Kirche selbst verrät diese Werte beim Umgang mit Missbrauchsfällen! Das Sonderrecht der Kirchen gehört abgeschafft, v.a. bei strafrechtlichen Ermittlungen! Gleiches Recht für alle Bürger!

Ich unterstütze die Forderung nach tarifrechtlicher Bindung bei kirchlichen Arbeitgebern grundsätzlich. Es ist aber nicht in Ordnung, mit Beispielen aus der katholischen Kirche (Caritas) zu argumentieren und zu schreiben : DIE KIRCHE Nach meiner oberflächlichen Kenntnis sind einige Kündigungsgründe die hier aufgeführt werden, in der ev. Kirche nicht gültig.

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