Regija: Njemačka
Građanskim pravima

Keine Straffreiheit bei beweisbaren, absichtlichen Falschaussagen im Familien- & Zivilprozess

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Bundesgerichtshof Karlsruhe

41 Potpisi

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Peticija se upućuje na: Bundesgerichtshof Karlsruhe

Nach § 138 ZPO besteht eine Wahrheitspflicht. .

Wieso ist es in hochemotionalen Familienprozessen vom Staat stillschweigend genehmigt zu lügen? Auch konnte ich bisher keine vernünftige Erklärung für diesen Sachverhalt finden.

Persönlich Erfahrungen zeigten, das ein Prozessgegner mehrfach Lügen konnte und trotz der Beweisbarkeit für deren Unwahrheit, keinerlei gerichtliche Verurteilung befürchten musste.

Auch eine nicht der Wahrheit entsprechenden schriftliche Aussage, welche unter Eides statt gegeben wird, hat in der Realität keine tatsächliche folgen.

Dies kann katastrophale, persönliche Folgen für den durch die Falschaussage betroffenen haben.

Psychische Folgeerkrankungen der Betroffenen sind nicht selten festzustellen, bis hin zur Suizidierung. In erster Linie in Familienprozessen beobachtbar.

Eine juristische "Erlaubnis" zum lügen, ist nicht vereinbar mit meinen Vorstellungen eines Rechtsstaats.

Obrazloženje

Falschaussagen werden nicht, wie im StGB, bestraft...

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Informacije o peticiji

Peticija je pokrenuta: 15. 04. 2018.
Peticija završava: 14. 04. 2019.
Regija: Njemačka
Kategorija: Građanskim pravima

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