Burgerrechten

Keine Straffreiheit bei beweisbaren, absichtlichen Falschaussagen im Familien- & Zivilprozess

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Bundesgerichtshof Karlsruhe

41 handtekeningen

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

41 handtekeningen

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Petition richtet sich an: Bundesgerichtshof Karlsruhe

Nach § 138 ZPO besteht eine Wahrheitspflicht. .

Wieso ist es in hochemotionalen Familienprozessen vom Staat stillschweigend genehmigt zu lügen? Auch konnte ich bisher keine vernünftige Erklärung für diesen Sachverhalt finden.

Persönlich Erfahrungen zeigten, das ein Prozessgegner mehrfach Lügen konnte und trotz der Beweisbarkeit für deren Unwahrheit, keinerlei gerichtliche Verurteilung befürchten musste.

Auch eine nicht der Wahrheit entsprechenden schriftliche Aussage, welche unter Eides statt gegeben wird, hat in der Realität keine tatsächliche folgen.

Dies kann katastrophale, persönliche Folgen für den durch die Falschaussage betroffenen haben.

Psychische Folgeerkrankungen der Betroffenen sind nicht selten festzustellen, bis hin zur Suizidierung. In erster Linie in Familienprozessen beobachtbar.

Eine juristische "Erlaubnis" zum lügen, ist nicht vereinbar mit meinen Vorstellungen eines Rechtsstaats.

Reden

Falschaussagen werden nicht, wie im StGB, bestraft...

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petition gestartet: 15-04-2018
Petition endet: 14-04-2019
Regio: Duitsland
Categorie: Burgerrechten

Nieuws

  • Liebe Unterstützende,
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