41 imzalar
Dilekçe sahibi dilekçeyi teslim etmedi.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Bundesgerichtshof Karlsruhe
Nach § 138 ZPO besteht eine Wahrheitspflicht. .
Wieso ist es in hochemotionalen Familienprozessen vom Staat stillschweigend genehmigt zu lügen? Auch konnte ich bisher keine vernünftige Erklärung für diesen Sachverhalt finden.
Persönlich Erfahrungen zeigten, das ein Prozessgegner mehrfach Lügen konnte und trotz der Beweisbarkeit für deren Unwahrheit, keinerlei gerichtliche Verurteilung befürchten musste.
Auch eine nicht der Wahrheit entsprechenden schriftliche Aussage, welche unter Eides statt gegeben wird, hat in der Realität keine tatsächliche folgen.
Dies kann katastrophale, persönliche Folgen für den durch die Falschaussage betroffenen haben.
Psychische Folgeerkrankungen der Betroffenen sind nicht selten festzustellen, bis hin zur Suizidierung. In erster Linie in Familienprozessen beobachtbar.
Eine juristische "Erlaubnis" zum lügen, ist nicht vereinbar mit meinen Vorstellungen eines Rechtsstaats.
Gerekçe
Falschaussagen werden nicht, wie im StGB, bestraft...
Dilekçeye bağlantı
QR kodlu yırtma fişi
indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
15.04.2018
Dilekçe biter:
14.04.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Vatandaşlık hakları
-
Petition wurde nicht eingereicht
15.04.2020 deLiebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
23.04.2018 de
tartışma
Oft, nicht immer, können nur Personen die die Situation selbst erleben mussten, diese auch nachempfinden... Personen, die nur Wert darauf legen, den Sinn des doch klar erklärten Sachverhalts in Frage zu stellen oder ins lächerliche zu ziehen, können sich selbst sagen, "nein" und sich seltsame Kommentare ersparen...
Henüz KARŞI argüman yok.