Kraftfahrzeugtechnik - Maßnahmen gegen Tachomanipulation

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
323 Unterstützende 323 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

323 Unterstützende 323 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen dadurch erschwert werden, dass die vom TÜV (natürlich auch DEKRA etc.) erfassten Fahrzeugdaten, insbesondere der Kilometerstand der Fahrzeuge zentral erfasst und bei einer Fahrzeug An-/ Ummeldung automatisch auf Plausibilität geprüft werden.

Begründung

Manipulationen an Wegstreckenzählern (Tachomanipulationen) führen zu wirtschaftlichen Schäden für die Käufer von Gebrauchtfahrzeugen. Dies passiert, obwohl mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17.08.2005 der Missbrauch von Wegstreckenzählern in § 22b StVG als strafbare Handlung erklärt. Da alte TÜV-Berichte nicht aufgehoben werden müssen und Fahrzeuge meist mit neuem TÜV-Bericht übergeben werden, ist für den Gebrauchtwagenkäufer keine Plausibilitätsprüfung möglich. Nur eine zentrale Erfassung der TÜV-Daten ermöglicht es, diese Handlungen weitgehend zu unterbinden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9202-037871Kraftfahrzeugtechnik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen dadurch zu
    erschweren, dass der bei der Hauptuntersuchung erfasste Kilometerstand bei einer
    An-/Ummeldung automatisch auf Plausibilität geprüft werde.
    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass mit dem Dritten Gesetz zur
    Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer
    straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. August 2005 der Missbrauch von
    Wegstreckenzählern in § 22b StVG als strafbare Handlung festgelegt worden sei.
    Dennoch... weiter

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