323 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen dadurch erschwert werden, dass die vom TÜV (natürlich auch DEKRA etc.) erfassten Fahrzeugdaten, insbesondere der Kilometerstand der Fahrzeuge zentral erfasst und bei einer Fahrzeug An-/ Ummeldung automatisch auf Plausibilität geprüft werden.
Begründung
Manipulationen an Wegstreckenzählern (Tachomanipulationen) führen zu wirtschaftlichen Schäden für die Käufer von Gebrauchtfahrzeugen. Dies passiert, obwohl mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17.08.2005 der Missbrauch von Wegstreckenzählern in § 22b StVG als strafbare Handlung erklärt. Da alte TÜV-Berichte nicht aufgehoben werden müssen und Fahrzeuge meist mit neuem TÜV-Bericht übergeben werden, ist für den Gebrauchtwagenkäufer keine Plausibilitätsprüfung möglich. Nur eine zentrale Erfassung der TÜV-Daten ermöglicht es, diese Handlungen weitgehend zu unterbinden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.06.2012
Petition endet:
31.07.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 1-17-12-9202-037871Kraftfahrzeugtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen dadurch zu
erschweren, dass der bei der Hauptuntersuchung erfasste Kilometerstand bei einer
An-/Ummeldung automatisch auf Plausibilität geprüft werde.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass mit dem Dritten Gesetz zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. August 2005 der Missbrauch von
Wegstreckenzählern in § 22b StVG als strafbare Handlung festgelegt worden sei.
Dennoch... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.