Petícia je adresovaná:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Mein Ende gehört MIR!
Die Würde des Menschen ist laut Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes UNANTASTBAR!
Mit diesem Grundsatz wurde Jahrzehnte und bis heute der Schutz des ungeborenen Lebens begründet. Es wurden aber vor 20 Jahren einigermaßen erträgliche Regelungen gefunden, die den umstrittenen § 218 StGB reformiert haben.
Angesichts des demographischen Wandels stehen wir nunmehr vor der Frage des Schutzes des absehbahren Endes eines Lebens.
Viele Menschen und deren Angehörigen mit schweren Erkrankungen erleben das Ende eines Lebens UNWÜRDIG, weil ihnen die Selbstbestimmung über ihr Leben versagt wird. Nicht jeder kann sich einen sogenannten Ausflug in die Schweiz leisten, um dort menschenWÜRDIG sterben zu können.
In Deutschland hängt es sogar davon ab, in welchem Bundesland bzw. welche Landesärztekammer zuständig ist, ob man ärztlich assistierte Hilfe zum selbstbestimmten Suizid beanspruchen kann. Dabei gilt das Grundgesetz bundesweit und ist nicht von standesrechtlichen Sichtweisen der Ärzte abhängig.
Eine gewerbliche Form der Sterbehilfe durch Vereine etc. lehnen wir ab. Sterbehilfe sollte ärztlich begleitet werden, am besten vom Hausarzt oder einem Arzt seines/ihres Vertrauens. Angehörigen und LebenspartnerschaftnerINNEN sollten diese Hilfe des menschenwürdigen Ende eines Lebens in Begleitung von Ärzten ebenso zugestanden werden.
Gleichzeitig fordern wir mit dieser Petition, dass die pallilative Sterbebegleitung flächendeckend ausgebaut wird, die bereits JETZT jedem sterbenden Menschen als einklagbares Recht zusteht!
In der ersten Novemberwoche 2014 fand eine eindrucksvolle Plenardebatte im deutschen Bundestag statt, die als Orientierungsdebatte den ersten Schritt in die richtige Richtung gewertet werden darf.
Wir UnterzeichnerINNEN der Petition fordern den Bundestag auf, Regelungen zu finden, die die Würde entsprechend des Artikels 1 Grundgesetz auch in den letzten Monaten, Wochen und Tagen eines Menschens gewährleistet.
Dôvody
Begründung ergibt sich aus dem Petitionstext
Ergänzungen folgen