Regelleistungen für ALG II-Empfänger sofort erhöhen

請願者は非公開
請願書の宛先
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

41 署名

請願は請願者によって取り下げられた

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  1. 開始 2017
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
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請願書の宛先: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die aktuellen Regelsätze für "Hartz IV"-Empfänger sichern schon seit 2013 nicht mehr das Existenzminimum und wurden künstlich "kleingerechnet". Sie ignorieren die Vorgaben des BVerfG und des Bundesrates, insbesondere bei den stark gestiegenen Energiekosten. Besonders krass ist die Lücke zwischen Preiserhöhungen und der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bei Nahrungsmitteln und bei den Energiekosten. Während die Regelsätze seit 2005 bis 2015 um 15,7% gestiegen sind, stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 24,4% – eine Differenz von fast 9 Prozentpunkten. Die Stromkosten eines Haushalts haben sich seit 2005 um etwa 54% erhöht, hier hinken die Hartz-IV-Sätze also noch krasser hinterher.

理由

Der Regelsatz muss nach dem Gutachten von Rüdiger Böker noch in diesem Jahr auf mindestens 575.- € p.m. erhöht werden. (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Ruediger-Boeker-Stellungnahme-zu-BMAS-20-09-2016-RBEG-2017-E.pdf). Auch der Länderbericht 2017 der EU-Kommission über Deutschland zeigt eindeutig, dass die Bundesregierung die Armut erhöht hat, weswegen er wohl auch nicht in den Mainstream-Medien publiziert wird (https://www.heise.de/tp/features/Bundesregierung-hat-die-Armut-stark-vergroessert-3675653.html). Der gesamte Bericht ist hier zu finden: https://www.ec.europa.eu/info/sites/info/files/2017-european-semester-country-report-germany-de_1.pdf

Da auch absehbar ist, dass durch die fortschreitende Automatisierung (Industrialisierung 4.0) die Zahl der Arbeitsplätze nicht wesentlich steigen wird, ergibt sich auch, dass die Zahl der Arbeitslosen weiter hoch bleiben wird (z.Zt. über 3,6 Mio.). Sieh hierzu: https://www.heise.de/tp/features/Roboter-koennten-mehr-als-ein-Drittel-der-deutschen-Arbeitsplaetze-ersetzen-3675885.html?seite=2 Wenn immer wieder angegeben wird, dass eine Erhöhung der Regelleistungen zu höheren Steuerbelastungen führen wird, so darf nicht vergessen werden, dass bereits 2012 über 57 Mrd. € an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Subventionen gezahlt werden (http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen). Allein der Wegfall der Dieselsubvention würde schon 7,8 Mrd. p.a. an Mitteln freisetzen, so dass auch ohne Steuererhöhung eine Finanzierung ohne Mehrbelastung möglich ist, die dann endlich den Millionen betroffenen Bürgern zukommen würden.

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請願に関する情報

請願開始: 2017/04/13
コレクション終了: 2017/10/12
地域: Deutschland
カテゴリ: 社交

ニュース

  • Da das Quorum nicht im Ansatz erreicht wurde, wird diese Petition nicht weiter verfolgt.
    Ich danke für die Unterstützung.
  • Bereits mit dem Urteil vom 23.07.2014 ( ! BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Regelleistungen bis 2012 „gerade noch“ ausreichend seien, d.h. die unterste Grenze schon erreicht war. Von den berechtigten Kritiken an diesem Urteil einmal abgesehen, steht dennoch fest, dass z.B. die Pauschale für dezentrale Warmwasserbereitung (KdU) leider nicht Bestandteil war, obwohl deren völlig unzureichende Höhe sicherlich zu einem anderen Urteil geführt hätte.

    Die Strompreise wurden im Jahr 2013 um über 11% gegenüber 2012 erhöht,
    was aber bei den Regelleistungen, die gerade mal um 8.- € p.m. (2,13%) in 2013
    erhöht wurden, eindeutig nicht berücksichtigt wurde. Allein hieraus folgt schon rein logisch, dass schon die Regelleistungen für 2013 nicht mehr verfassungskonform gewesen sein können.
    Unter Berücksichtigung der Vorgaben an den Gesetzgeber aus dem o.a. Urteil, hätten spätestens die Regelleistungen für 2015 erheblich erhöht werden müssen, dennoch betrug sie lediglich, die „üblichen“ 5.- € (1,28 %!).
    Auch die Tatsache, dass die Daten der EVS 2013 schon im September 2015 vorlagen,
    hätte, sofern die Regelsatzermittlung tatsächlich „alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen ist“, dies schon zum 01.01.2016 erfolgen müssen.
    Daher ist zu bezweifeln, dass dies tatsächlich umgesetzt wird, sondern eher zu vermuten, dass die Zeit für das „notwendige Kleinrechnen“ hier wohl nicht ausreichte
    .
    Damit wurden ebenfalls die Vorgaben des BVerfG gemäß Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) RZ 27: „Die Höhe der Regelleistung wird außerdem überprüft und weiterentwickelt, sobald die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen (§ 20 Abs. 4 Satz 2 SGB II i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 5 SGB XII).“ ) ignoriert.
    Selbst die gesetzliche Regelung nach § 20, SGBII, die besagt, dass die Regelleistungen zum 1. November festgelegt sein müssen, wurden von der Regierung nicht eingehalten. Damit hat sie sogar die eigenen Gesetze missachtet.
    Ebenso wenig wurde die Stellungnahme des Bundesrates vom 04.11.2016 (BR-Drucksache 541/16 (Beschluss)) berücksichtigt, sondern komplett ignoriert.
    Ob die Daten der EVS, an der ich selbst schon einmal teilgenommen habe, überhaupt als aussagekräftige Grundlage dienen kann, bezweifle ich sehr. Der tatsächliche Verbrauch bei den Energiekosten (in kWh p.a.) wird gar nicht abgefragt, sondern lediglich die Abschlagsbeträge für 3 Monate (ob diese überhaupt zur Deckung der Energiekosten ausreichen, wird dabei jedoch nicht in Frage gestellt). Auch werden dringend notwendige Ausgaben, die jedoch mangels verfügbarer Geldmittel nicht (oder noch nicht) getätigt werden konnten, komplett ausgeschlossen, so dass z.B. auch die Zahl der Stromsperren schon im Jahr 2014 auf über 350.000 Haushalte angestiegen ist.
    Ebenso sollte bewusst sein, dass gerade die berücksichtigte „Referenzgruppe“
    auch zwangsläufig in hohem Masse ihre notwendigen Lebensmittel über Tafeln beziehen muss, deren normale Einkaufspreise aber damit „einfach unter den Tisch fällen“ und nirgends erfasst werden.

    Auch die Tatsache, dass ein Großteil der Leistungsberechtigten in Großstädten mit erheblich höheren Lebenshaltungskosten lebt, d.h. deren Ausgaben auch eine entsprechende höhere Gewichtung haben müsste, dürfte eine große Rolle spielen.
    Da jedoch die Rohdaten der EVS auch nicht vom Bundesverfassungsgericht geprüft wurden, da sie, trotz Anonymisierung, unverständlicherweise als „geheim“ eingestuft sind, bestärkt den Verdacht, dass der Gesetzgeber hier nach Belieben und willkürlich „kleinrechnet“.

Solange die Lohnverteilung in der Gesellschaft ungerecht ist, muss der Bezug für ALG II-Empfänger nach oben angepasst werden.

Ich finde eine solche Erhöhung nur bei zeitgleicher starker(!) Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums akzeptabel. Denn bereits heute ergibt die Summe aus Wohnkosten, Heizung plus 409 Euro für den Lebensunterhalt bei vielen Selbsternähren weit mehr als das, was ihnen der Staat als steuerfreies Existenzminimum lässt. Bereits jetzt ist der Bürger, der von seinem eigenen Geld lebt, gegenüber Hartzern benachteiligt. Wenn Erhöhung, dann bei beidem. Das ist aber in der Petition nicht gefordert. Daher keine Mitzeichnung.

市民参加の強化にご協力ください。私たちは、独立性を保ちながら、皆様の懸念に耳を傾けたいと考えています。

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