Soziales

Schluß mit: Mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen, bitte, ja! - Mehrkosten, danke, nein!?

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss deutscher Bundestag

1.259 Unterschriften

Sammlung beendet

1.259 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.01.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss deutscher Bundestag

Liebe PolitikerInnen! Liebe MitbürgerInnen!

Jeder von uns wird alt oder krank und könnte ihn brauchen, den rechtlichen Betreuer! Der rechtliche Betreuer ist Schnittstelle bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen, unabhängig von der Wohnform.

Die Zahl der Menschen, die auf einen rechtlichen Betreuer angewiesen sind, steigt seit Jahren. Das ist u.a. zurückzuführen auf das steigende Durchschnittsalter der in Deutschland lebenden Menschen, die Auflösung traditioneller Familienstrukturen, immer schwieriger zu beantragender Unterstützungsleistungen und die Zunahme der Menschen mit (komplexen) Behinderungen. 1995 wurden ca. 625.000 Menschen rechtlich betreut, heute sind es 1,3 Millionen.

Wir Betreuer möchten für die Betreuten da sein. Seien Sie für uns Betreuer da und kämpfen sie mit für gerechte Bezahlung. Es kann jeden von uns treffen. Schon morgen können wir alle durch Alter oder Krankheit auf die Unterstützung eines Betreuers angewiesen sein!

Stell Dir vor, Du brauchst Hilfe und keiner macht's!

Ich fordere: Neuausrichtung der Bezahlung der rechtlichen Betreuer im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Ich fordere: Die Unterscheidung bei der Bezahlung des rechtlichen Betreuers, abhängig von der Wohnform, muß weg! Ich kämpfe für eine gute Bezahlung bei guter Betreuungsqualität. Dies kommt allen betroffenen Menschen, den Sozialkassen und somit auch allen Steuerzahlern zu Gute. Daher sollte dies auch Ziel der Politik sein!

Mein Ziel:

Ein weiteres Sterben von Betreuungsvereinen und das Aufgeben von Berufsbetreuern muß vermieden werden! Eine gute Qualität der Betreuungsarbeit muß gewährleistet bleiben!

Darum: Zeichnen Sie jetzt!!!

Begründung

Die Herausforderungen mit denen sich die Berufsgruppe der rechtlichen Betreuer seit Jahrzehnten konfrontiert sieht, nehmen stetig zu. Die Krankheitsbilder der Menschen mit rechtlicher Betreuung werden komplexer, die Lebensmodelle und Wohnformen individueller, die Gesetzeslagen unübersichtlicher, der Bürokratieaufwand erheblich aufwändiger. Es gibt ihn nicht, den "klassischen“ Betreuten!

Qualitativ gute Arbeit hat ihren Preis und das nicht erst seit der Einführung des BTHG. Rechtliche Betreuer sind für die betroffenen Menschen systemrelevant. Meist ist es überlebenswichtig, dass sie einen Betreuer an ihrer Seite haben.
Der rechtliche Betreuer nimmt als gesetzlicher Vertreter Interessen und Wünsche der betroffenen Menschen wahr, organisiert dringend benötigte Unterstützung.

Das BTHG hat das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf mehr Teilhabe an der Gesellschaft und vor allem mehr Selbstbestimmung zu verbessern. Es soll für die Integration der Menschen in unsere moderne Gesellschaft sorgen. Unabhängig von der Wohnform soll es Selbstbestimmung ermöglichen, wie sie für uns alle meist selbstverständlich ist.

Aber, bitte ohne Mehrkosten!

Der Gesetzgeber legt dem rechtlichen Betreuer durch die Einführung des BTHG's erheblichen Mehraufwand auf: Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe gibt es nicht mehr. Sie heißen jetzt besondere Wohnform. Das Besondere daran? Alte, eingefahrene Strukturen gibt es nicht mehr, mehr Selbstbestimmung soll her. Gut so? Ja, grundsätzlich schon.

Rechtliche Betreuer sollen die Menschen dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit selbst zu besorgen. Das jedoch können die wenigsten Menschen, die in den bisherigen stationären Einrichtungen leben, oder nur äußerst begrenzt. Daran ändert der neue Name "besondere Wohnform" leider nichts.

Für Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben erhält der Betreuer einen höheren Vergütungssatz als für Menschen in besonderen Wohnformen. Mit welchem Recht wird bei der Vergütung der Unterstützer nach der Wohnform unterschieden, wo durch das BTHG für die Betroffenen doch die gleiche Leistung unabhängig von der Wohnform das Ziel ist, nämlich mehr Selbstbestimmung?

Für mehr Selbstbestimmung der Menschen in den besonderen Wohnformen gilt nun, wie für jeden anderen Menschen:

Anträge für Sozialleistungen müssen regelmäßig selber gestellt werden. Einnahmen gehen auf ein eigenes Girokonto, das verwaltet werden muß. Rechnungen sind selber zu prüfen und zu bezahlen. Es müssen Verträge für erbrachte Leistungen abgeschlossen werden. Die Leistungserbringer müssen überwacht werden usw.
Was für die meisten von uns selbstverständlich ist, gab es bisher in der Form für behinderte Menschen, die in Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe lebten, nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt, dass mehr Selbstbestimmung mit mehr Selbständigkeit verbunden ist. Da, wo die Menschen dies nicht eigenständig umsetzen können, muß der rechtliche Betreuer mitwirken oder dies stellvertretend umsetzen. Gesteigerte Mitwirkungspflichten, die vom Betreuer im Rahmen des BTHG abverlangt werden, bedeuten einen höheren Unterstützungsbedarf und mehr Fachwissen als bisher, verbunden mit erheblicher Mehrarbeit. Das tragen wir Betreuer alles mit und unterstützen die Zielrichtung des Gesetzes.

Die Wohnform spielt im BTHG für die Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung keine Rolle mehr. Für die Höhe der Betreuervergütung spielt die Wohnform eine jedoch entscheidende Rolle. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Höhe der Vergütung weiterhin danach, wo der Mensch lebt, z.B. in einer eigenen Wohnung (höhere Vergütung) oder in einer besonderen Wohnform (niedrigere Vergütung). Das Vergütungssystem entspricht damit nicht mehr dem in der Realität abgebildeten Aufwand im Rahmen von Betreuungsführungen. In den alten Strukturen ging der Gesetzgeber davon aus, dass Menschen in stationären Einrichtungen weniger Arbeit und Zeitaufwand verursachen und darum auch nur eine niedrigere Vergütung erforderlich ist. Durch die 3. Reformstufe des BTHG’s sind diese alten Strukturen entfallen. Der Arbeitsaufwand für die Betreuungen in besonderen Wohnformen ist denen der Betreuungen in eigenen Wohnungen mindestens gleichzustellen, liegt sogar in einigen Fällen darüber.

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf haben ein Anrecht auf gute Beratung und Unterstützung, dies zu gewährleisten ist Pflicht der gesetzgebenden Organe.

Dies hat seinen Preis, liebe Politiker. Auch die Vergütung der Betreuer ist an die Gesetzgebungsstruktur anderer Rechtsbereiche und die sich daraus ergebende neue Lebensrealität der Menschen anzupassen. Sofern das BTHG nicht mehr nach einer Wohnform unterscheidet und der Betreuer auch für Menschen in einer besonderen Wohnform die gleichen Leistungen erbringen soll wie für Menschen in einer eigenen Wohnung, so ist auch die Vergütung anzupassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gundula Löhr aus Bielefeld
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.09.2020
Petition endet: 31.05.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    gute Nachrichten:
    Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Petition beraten und beschlossen, sie dem Bundesministerium der Justiz zu überweisen.
    Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Herzliche Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützerinnen!

    Am 12.01.2022 wurde die Petition im Petitionsausschuss eingereicht. Das Finanierungsproblem brannte bereits damals unter den Nägeln.
    Was ist bisher passiert? Nichts. Keinerlei Reaktion. Keine abschließende Bearbeitung.
    Das Finanzproblem vieler Betreuungsvereine verschärft sich weiter. Die Reform seit dem 01.01.2023 wird dies nochmals verstärken. Ohne Querfinanzierung droht vielen Vereinen in diesem Jahr wohl das Aus.
    Ich frage mich, was der Petitionsausschuss mit der Petition macht, nach einem Jahr unbeantwortetem Antrag?
    Wir suchen aktuell noch andere Wege, um auf unser Problem aufmerksam zu machen. Frau Schnellenbach vom Bundesministerium der Justiz hat bereits Post erhalten.
    Wer noch eine Idee hat, wie wir aktiv... weiter


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Wir stehen kurz vor einer Reform des Betreuungsrechts. Es gibt mittlerweile einen Referentenentwurf. Es wurden bereits erste Stellungnahmen verfasst. Was nur wenige beachten, ist die zunehmende Mehrarbeit, aber auch zunehmende Lebenshaltungskosten, welche die rechtlichen Berufsbetreuer dazu zwingen sich zunehmend mit der Wirtschaftlichkeit der Amtsführung auseinander zu setzen und sich zunehmend in andere Bereiche orientieren. Auch wenn eine berufsmäßige Betreuung die Ausnahme bleiben darf, so sollte Mehraufwand entsprechend erfasst und vergütet werden.

Die Lebenshaltungskosten steigen für jeden Menschen und es wird wohl kaum ein Berufsbetreuer von Grundsicherung leben müssen. Zudem gab es 2019 einer Erhöhung der Stundensätze für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent Ich selbst stehe unter gerichtlich bestellter Betreuung, der für mich bestellte Betreuer ist Anwalt mit eigener Kanzlei für Verkehrsrecht und er betreut ganz nebenbei, wie er sagte 89 Mündel.

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