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Petition is addressed to: Landtag
Wir fordern den Erhalt der Wahlfreiheit für Eltern und somit den Erhalt der Förderschule Lernen Schon die Präambel der UN-Konvention aus dem Jahr 2008 sagt aus, dass alle „Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind und das Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss“. Diese Grundrechte können wir unseren Kindern leider nicht bieten, weil uns mit Abschaffung des Bereiches Förderschule Lernen die Wahlfreiheit genommen wird und wir als Eltern keine Möglichkeit mehr haben, die bestmögliche Förderung für unsere Kinder zu wählen. Außerdem sehen wir uns mit dem Abschaffen der Förderschulen Lernen in unsere Grundrechte eingeschränkt, denn schon Artikel 2 des Grundgesetzes sagt aus, dass jeder das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit hat. Dieses Grundrecht entziehen Sie uns und deshalb fordern wir den Erhalt unserer Wahlfreiheit!
Im Paragraph 24, Absatz b der UN-Konvention steht ebenso geschrieben, dass „Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können“. Dieses kann im Rahmen einer Regelbeschulung aber nicht garantiert werden. Denn im „harten“ Regelschulalltag können die Lehrkräfte der Regelschulen gar nicht auf die Bedürfnisse unserer Kinder eingehen, denn dazu fehlen ihnen die sonderpädagogische Kompetenz, die Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Lernbehinderung und die Zeit. Im Zuge der gesamten Schulwoche sind die mobilen Förderstunden, zwei bis fünf Stunden in der Woche, zu einer optimalen Förderung, wie es in der UN-Konvention gefordert wird, nicht ausreichend. Außerdem fordert die UN-Konvention ein integratives Bildungssystem, was aber nicht die Abschaffung der Förderschulen bedeutet.
Reason
Allein im Landkreis Emsland besuchen derzeit 1.101 Schüler eine Förderschule Lernen und dieses nicht ohne Grund. Denn unsere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf brauchen mehr als nur rollstuhlgerechte Aufgänge oder gedämpfte Klassenräume. Sie benötigen persönliche Betreuung und individuelle Förderpläne im geschützten Rahmen und keine mobilen Einsatzkräfte, die von Schule zu Schule hetzen!
Deshalb appellieren wir an Sie Frau Kultusministerin Heiligenstadt, an Ihren bildungspolitischen Auftrag, den Sie uns und vor allem unseren Kindern schuldig sind. Überdenken Sie die Umsetzung der Inklusion und geben unseren Kindern die Chance auf eine angemessene Bildung und lassen Sie uns Eltern die Wahlfreiheit, die uns zusteht.
Wir fordern den Erhalt der Förderschule Lernen!
Haselünne, 3.3.2015 Im Namen aller Unterzeichner
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Die Petition wurde eingereicht
on 11 Apr 2016Liebe Mitstreiter,
nachdem der Niedersächsische Landtag im letzten Jahr alle eingereichten Petitionen in einer Sitzung vom Tisch gefegt hat, haben wir uns nun mit einigen Mitstreitern niedersachenweit zusammengetan und den Verein "Wir für bessere Schule e.V." zur Optimierung der Schullandschaft gegründet. Dabei fordern wir:
- Eine Unterrichtsversorgung von mindestens 103 Prozent für alle allgemeinbildenden Schulformen, inklusive der Förderschulen muss gewährleistet sein.
- Eltern muss das freie Wahlrecht hinsichtlich der geeigneten Schulformen vor Ort zustehen.
- Die Förderschule Lernen muss umgehend ab der 1. Klasse wieder eingeführt werden und alle Förderschulformen als Teil des inklusiven Schulsystems erhalten bleiben.
- Die zumutbare... further -
Die Petition wurde Online eingereicht
on 05 May 2015 -
Zwei Wochen mehr für die Antworten vom Parlament
on 01 May 2015
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter von Kreistag Emsland geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 10 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/wir-lassen-uns-unser-wahlrecht-nicht-nehmen-und-fordern-den-erhalt-der-forderschulen-lernen
Debate
Kleiner Beitrag zum Gegenargument: 1. Die Eltern von Regel Schulkindern haben ein Wahlrecht, sie können ihr Kind z. B. auf das Gymnasium schicken, egal ob es dafür geeignet ist oder nicht. 2. Inklusion nur auf die Schule zu beziehen ist ärmlich, Arroganz gegenüber Schwächeren ist asozial. Feige ist es dann, anonym so etwas zu äussern!
No CONTRA argument yet.