Prüfung Alternative zu Entfall von Parkplätzen in Kölner Innenstadt

Petition richtet sich an
Bürgermeister Julie Cazier

1.738 Unterschriften

94 %
1.310 von 1.400 für Quorum in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk) Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk)

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94 %
1.310 von 1.400 für Quorum in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk) Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk)
  1. Gestartet 28.03.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Bürgermeister Julie Cazier

Update 27.04.26: Aktuell ca. 1.430 Unterschriften, davon 1.190 aus dem Bezirk Innenstadt!
Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).
Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 550-600 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der Begehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken und bis 12.04.26 scrollen) heruntergeladen werden.
Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (https://www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.html
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauen
Weitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formular
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bez
Mit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger u. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfallen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.
Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.
Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.
In diesen Fällen begehen die Fahrzeugführer also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.
Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschn. PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).
Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.
Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.
Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkende Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.

Begründung

Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen und der Mindestfahrbahnbreite ist eben nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet. Der ausgewiesene Verkehrsexperte Markus Herbst weist in einem Artikel von 2021 (aktualisiert 2025) auf der Internetseite www.StVO2go.de darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Straße nur in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen als eng und unübersichtlich eingestuft werden kann und demnach eine Einzelfallbetrachtungerforderlich sei! Es kommt laut dem Experten darauf an, was für Fahrzeuge überwiegend durch die Straße fahren und wie häufig (z.B Anwohner-PKW in ruhigem Wohnviertel). Auch gerade verlaufende Einbahnstraßen und ob das Parken nur einseitig erlaubt ist und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein Gehweg ohne Verkehrshindernisse liegt, spielt demnach eine Rolle. Sicherheitsräume sind nur zu haltenden/parkenden Autos und Verkehrshindernissen nach §32 StVO erforderlich. Dadurch sei eine Reduzierung der Mindestfahrbahnbreiten möglich. Laut einem Beschluss des VGH in Bayern aus dem Jahr 2019 sogar auf ca. 2,5 m. Nach anderen Rechtsprechungen liegen enge Straßen bei einer Unterschreitung von erst 3,0 m vor. Diese 5cm könnten in der Einzelfallbetrachtung ausschlaggebend sein.
Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Linie die Anwohner und Anwohnerinnen, denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führt der Wegfall von Parkplätzen unweigerlich dazu, dass Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden. Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft die Stadt Köln weitere Begleitmaßnahmen zur Abmilderung des Parkdrucks und Schaffung von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.
Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.
Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:

  1. Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).
  2. Einzelfallbetrachtung und Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg und Fahrbahnverbreiterung etc.
  3. Bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.
  4. Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken ab dem 13.04.26. 

Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christof Preiß, Köln
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.03.2026
Sammlung endet: 27.09.2026
Region: Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk)
Kategorie: Verkehr

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Neuigkeiten

Keine Unterstützung. Es müssen noch mehr Fahrrad Plätze entstehen und keine Autos mehr. Öffentliche Verkehrsmittel können ja benutzt werden. Ich bin auch dafür das das Tempolimit auf 30km/h gesetzt wird.

Die Parkplätze müssen weg. Das die Rettungswege freigegeben werden können. Das ist schon lange überfällig.

Warum Menschen unterschreiben

Es ist auch so schon nahezu unmöglich und unbezahlbar, in der Innenstadt einen Parkplatz zu finden!

Selbst betroffen. Auch im Agnesviertel sind zahlreiche Parkplätze ersatzlos gestrichen worden, was zu einer noch größeren Parkplatznot geführt hat.

Weil die Stadt Köln bei allem, was sie macht scheinbar völlig unfähig ist..

Weil Autos Parkplätze brauchen und nicht Knölchen

Weil ich meinen Freund besuchen will und vernünftig parken will

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