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Die Petition wurde eingereicht
am 01.07.2026An den Fraktionsvorsitzenden der SPD,
an die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen sowie
an den Fraktionsvorsitzenden der Partei Die Linke
Herrn Dr. Uwe Rath,
Frau Liane Baumann,
Herrn Ben Luckner,
Sehr geehrte Frau Baumann,
sehr geehrter Herr Dr. Rath,
sehr geehrter Herr Luckner,
mit E-Mail vom 14.4.2026 habe ich, bezugnehmend auf einen Artikel der WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026 – „drei Fraktionen machen gemeinsame Sachen“ – ausgeführt, dass die Auflistung der Themenschwerpunkte – von der E- Mobilität bis zur Straßensanierung – ein zentrales seit mehr als einem Jahr anliegendes Begehren Wittener Bürgerinnen und Bürger, nämlich die Begrenzung der unsäglichen ausufernden Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht – nicht in der Auflistung der Themenschwerpunkte enthalten sei.
Da nunmehr ist das erste Halbjahr 2026 Vergangenheit ist, stellt sich umso dringlicher die Frage, wie sich das kommunale Dreierbündnis hinsichtlich der drohenden erneuten Ausuferung der Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 positioniert. Klarstellend weise ich in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es mir wieder bei der Abfassung der Petition im Januar 2025, noch aktuell in den Sinn kam bzw. kommt, kommunale Entscheidungsträger zu rechtswidrigen Entscheidungen drängen zu wollen! Vielmehr geht es um das Ausloten von Entscheidungsspielräumen, um bzw. letztlich fortlaufend dazu beitragen zu können, dass langfristig veränderte gesamtgesellschaftliche Sichtweisen juristisch ihren Widerhall finden.
Es gibt eine Reihe guter Gründe, die – nach meiner Ansicht – auch rechtskonform sind - die Böllerei zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen:
1.)
Die ursprünglich einst auf wenige Minuten nach Mitternacht begrenzte Tradition der Vertreibung der bösen Geister zum
Jahreswechsel hat sich spätestens im Laufe des 20. Jahrhunderts von ihrer Ursprungstradition verabsvhiedet.
2.)
Das Tierschutzgesetz verbietet das bewusst herbeigeführte Leiden von Wild- und Haustieren. Wer Hund, Katze oder Pferd sein eigen nennt, hat keinerlei Verständnis, dass über Tage (!) durch die ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel sein Haustier in buchstäbliche Panik versetzt wird.
S3.)
Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden unter der Feinstaubbelastung zum Jahreswechsel.
4.)
Viele Menschen haben in ihren Kommentaren zur online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel ihre Sichtweise zur Böllerei zum Ausdruck gebracht. Die 53 Seiten umfassende Unterschriftenliste wurde am 8. Juli 2025 dem Bürgermeister sowie dem Rat der Stadt Witten zugeleitet.
5.)
Laut WAZ, Redaktion Witten, vom 6. Mai 2026 leben zur Zeit ca. 3000 Flüchtlinge, davon 2051 Ukrainerinnen und Ukrainer, in Witten. Je nach persönlichen Schicksalsschlägen in der Ukraine könnten über Tage immer wieder zündete ohrenbetäubende Kracher bei diesem Personenkreis neue Traumata auslösen.
6.)
Wie aus einem Artikel der WAZ, Regionalausgabe Witten, vom 3. September 2025 hervorgeht, wies selbst Maik Lorenzen, Feuerwerksverkäufer in Witten-Durchholz, daraufhin das, Zitat:“ aufwendige Verbund-Feuerwehrfeuerwerke dominieren heute die Regale. Deren Fontänen sprühen 40-50 m hoch. Sowas ist in der Innenstadt viel zu gefährlich“, Dies dürfte erst recht zutreffen, wenn – nach vermutlich reichlich konsumiertem Alkohol – im späteren Verlauf der Neujahrsnacht diese Fontänen gezündet werden.
Sollte es da nicht auch im erklärten politischen Willen der Ratsparteien möglich sein, rechtskonforme Regelungen – zum Wohle von Mensch und Tier – in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel – auf den Weg zu bringen?
Hinweis:
Zur Information der mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition zur Begrenzung der Böllereii zum Jahreswechsel vom 5. Januar 2025 stelle ich diese E-Mail auf der Seite openPetition ein.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
Die E-Mail an die drei Fraktionen im Rat der Stadt Witten wurde am 1.Juli 2026 um 14:13 Uhr gesendet. -
Die Petition wurde eingereicht
am 06.05.2026AW: Anmerkung zu: "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026
Böckmann, Wilfried
Boeckmann-C.W@t-online.de
An:
buendnis90diegruenen@rat-witten.de
buendnis90diegruenen@rat-witten.dewp13410830-buendnis90diegruenen
email vom 4. Mai 2026, 11:01
Betr. Anmerung zu :"Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vo m 9. April 2026Sehr geehrte Frau Cilic,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 4. Mai 2026, die ich – zu gegebenermaßen – mehrfach gelesen habe. Vorweg sei in aller Deutlichkeit der Hinweis gestattet, dass es mir weder bei der Abfassung der Petition im Januar 2025, noch aktuell in den Sinn kam bzw. kommt, kommunale Entscheidungsträger zu rechtswidrigen Entscheidungen drängen zu wollen. Vielmehr geht es um das Ausloten von Entscheidungsspielräumen, um bzw. letztlich fortlaufend dazu beitragen zu können, dass langfristig veränderte gesamtgesellschaftliche Sichtweisen juristisch ihren Widerhall finden.
Sie führen in Ihrem Statement aus, dass Ihr Ansatz darin bestehe, die bereits heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent umzusetzen. Also: „The same procedure as every year?"
Es gibt eine Reihe guter Gründe, die – nach meiner Ansicht - auch rechtskonform sind – die Böllereii zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen:
1.)
Die ursprünglich einst auf wenige Minuten nach Mitternacht begrenzte Tradition zur Vertreibung der bösen Geister hat sich spätestens im Laufe des 20. Jahrhunderts von ihrer Ursprungstradition verabschiedet.2.)
Das Tierschutzgesetz verbietet das bewusst herbeigeführte Leiden von Wild- und Haustieren. Interessanterweise nennen Sie in Ihrer Mail einen sensiblen Bereich "Naturschutzgebiete" an erster Stelle. Wer jedoch Hund, Katze oder Pferd sein eigen nennt, hat keinerlei Verständnis, dass über Tage (!) durch die ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel ihr / sein Haustier in buchstäbliche Panik versetzt wird.3.)
Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden unter der Feinstaubbelastung zum Jahreswechsel.4.)
Viele Menschen haben in ihren Kommentaren zur online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vom 5. Januar 2025 ihre Sichtweise zur Böllerei zum Ausdruck gebracht. Die 53 Seiten umfassende Unterschriftenliste wurde am 8. Juli 2025 dem Bürgermeister sowie dem Rat der Stadt Witten zugeleitet.5.)
Laut WAZ, Redaktion Witten, vom 6. Mai 2026 leben zur Zeit ca. 3000 Flüchtlinge, davon 2051 Ukrainerinnen und Ukrainer, in Witten. Je nach persönlichen Schicksalsschlägen in der Ukraine könnten über Tage immer wieder gezündete ohrenbetäubender Kracher bei diesem Personenkreis neue Traumata auslösen.6.)
Wie aus einem Artikel der WAZ, Regionalausgabe Witten, vom 3. September 2025 hervorging, wies selbst Maik Lorenzen, Feuerwerksverkäufer in Witten-Durcholz, darauf hin, das, Zitat: "aufwendige Verbundfeuerwerke dominieren heute die Regale. Deren Fontänen sprühen 40 bis 50 Meter hoch. Sowas in der Innenstadt viel zu gefährlich", Zitatende. Dies dürfte erst recht zutreffen, wenn – nach vermutlich reichlich konsumiertem Alkohol – im späteren Verlauf der Neujahrsnacht diese Fontänen gezündet werden.Unsere niederländischen Nachbarn haben gezeigt, dass ein konsequentes Einschreiten in Bezug auf ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel möglich ist: Dort, in den Niederlanden, ist zum Jahreswechsel, beginnend mit dem Wechsel 2026/2027, der Privatverkauf von Feuerwerk verboten.
Dank des kreisweit im Rahmen einer Allgemeinverfügung des EN-Kreises erlassenen Nachtmähverbot ab August 2025 haben Maulwurf und Co. nunmehr eine Chance, unbeschadet durch die Nächte zu kommen. Sollte es da nicht auch im erklärten politischen Willen der Ratsparteien möglich sein, rechtskonforme Regelungen – zum Wohle von Mensch und Tier – in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel – auf den Weg zu bringen?
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
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Die Petition wurde eingereicht
am 05.05.2026.Re: Anmerkung zu: "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026
Baumann, Liane
buendnis90diegruenen@rat-witten.de
An:
Boeckmann-C.W@t-online.de
Boeckmann-C.W@t-online.de
+ 2 weiter04.05.2026, 11:01 (Sendedatum der E-Mail - eigene Anmerkung)
Sehr geehrter Herr Böckmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail sowie Ihr anhaltendes Engagement zu diesem Thema.
Zunächst möchten wir eine kleine Klarstellung hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt Witten vornehmen: Die Mehrheit des angesprochenen Bündnisses ist – inklusive des Bürgermeisters – mit drei Stimmen sehr knapp bemessen. Dies verdeutlicht, dass politische Entscheidungsprozesse weiterhin auf sorgfältige Abstimmung und Mehrheiten angewiesen sind.
Unabhängig davon ist es wichtig zu betonen, dass auch ein Bündnis auf kommunaler Ebene an die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden ist. Insbesondere können kommunale Entscheidungen nicht über geltendes Bundesrecht hinausgehen oder dieses ersetzen.
Unser Ansatz besteht daher darin, die bereits heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere der Schutz sensibler Bereiche wie Naturschutzgebiete sowie Einrichtungen mit besonderem Schutzbedarf, etwa Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime. Hier sehen wir konkrete Handlungsmöglichkeiten, die wir weiter prüfen und voranbringen möchten.
Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Hinweise und Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Teuta Cilic
Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Witten
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Bündnis 90/ Die Grünen
Marktstraße 16