Neuigkeiten
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Leider ist die Anzahl der Buchstaben pro Mail begrenzt. Aus diesem Grund habe ich den ersten Teil der Anfrage als Bild angehängt, das aber leider nur schwer zu lesen ist, daher der erste Teil der Anfrage noch mal auf diesem Wege:
Zu den in der Stadtratssitzung am 23.04.2026 gestellten Fragen der Anfrage F0139/26 der
Fraktion AfD nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Lässt sich die Verlegung der Niederspannungskabel mit einer Bohrspülung oder Bohr-
pressung in Kabelschutzrohren realisieren, damit kein direkter Eingriff in den Kronenbe-
reich der Wurzeln erfolgen muss?
Alternative Verlegeverfahren wurden geprüft. Die Einzelheiten zu den Ergebnissen können der
Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen (Be-
schluss-Nr. 983-028(VIII)26) entnommen werden.
2. Lassen sich die aktuellen Schutzstreifen der verschiedenen Medien verkleinern, so-
dass eine Verlegung der Medien in der Straßenmitte anstatt im Gehweg möglich wäre?
Im Stadtweg sind die grundsätzlich erforderlichen Schutzstreifen für die Leitungstrassen bereits
reduziert und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, da der unterirdisch vorhandene Bau-
raum im öffentlichen Verkehrsraum, wie in den meisten vorhandenen innerörtlichen Straßen,
begrenzt ist.
3. Würde eine Eintragung der Allee als Kulturdenkmal im Sinne des Landesdenkmal-
schutzgesetzes Sachsen-Anhalt Ausnahmen von planungsrechtlichen Vorgaben bei der
Erneuerung der Straße oder des Gehweges, zum Beispiel der Regelbreiten, erlauben?
Die Baumallee im Stadtweg im Magdeburger Stadtteil Ottersleben steht aktuell nicht unter
Denkmalschutz und ist somit derzeit nicht als Kulturdenkmal in das Denkmalverzeichnis des
Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.
Der Denkmalwert eines Kulturdenkmals wird durch das Landesamt für Denkmalpflege und Ar-
chäologie Sachsen-Anhalt festgestellt. Dies wäre im Hinblick auf die Allee beispielsweise der
Fall, wenn aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen oder gegebenenfalls geschichtlichen Be-
deutung ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt bestünde. Der Denkmalwert der Lindenallee
im Stadtweg wäre durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
folglich zu prüfen. Zur Schaffung einer Prüfungsgrundlage wären vorab umfangreiche Recher-
chen zur Historie erforderlich.
Das grundsätzliche denkmalpflegerische Ziel ist der Substanzerhalt. Dabei sind die Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gegen andere betroffene Belangen abzuwägen, so-
dass "...Kulturdenkmale möglichst erhalten bleiben und ihre Umgebung angemessen gestaltet
werden kann." (§ 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt)
Das Ergebnis der Schutzgüterabwägung bei der in Rede stehenden Lindenallee kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht ohne Weiteres prognostiziert werden. Demzufolge sind Abweichungen von
planungsrechtlichen Vorgaben möglich, aber nicht gesichert.2
Die Fragen 4 und 5 werden in Zusammenhang beantwortet: -
Wir kämpfen weiter!
am 05.07.2026Liebe Unterstützende,
was für ein Glück, dass die Linden noch stehen! Gerade in den vergangenen Tagen, als die Hitzewelle auch in Sachsen-Anhalt und in Magdeburg die Temperaturen auf 40° getrieben hat, war es im Stadtweg noch recht angenehm! Die Linden duften unglaublich und es summt und brummt und zwitschert in den Zweigen.
Immer wieder werde ich auch angesprochen, wie der Sachstand ist, darum jetzt eine kleine Information:
Nach wie vor gibt es keine endgültige Festlegung, wie im Stadtweg verfahren werden soll. Die Verwaltung arbeitet an dem Thema und es gibt nach wie vor Menschen, die sich für die Linden einsetzen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Es ist ja nicht so, dass alle in der Verwaltung gegen uns sind. Wir haben überall Verbündete und ich hoffe sehr, dass zum Schluss eine gute Lösung gefunden wird.
Vielleicht erfolgt ja nun auch nach der Hitzewelle ein Umdenken, was den Umgang mit alten Bäumen in unserer Stadt anbetrifft.
Da wir in der Stadt Magdeburg keine vergleichbare Allee haben, hat der Stadtweg ein Alleinstellungsmerkmal. Diese Straße ist für Ottersleben wichtig, denn es ist eine der wenigen, die den dörflichen Charakter behalten hat.Ich bedanke mich bei allen, die uns weiterhin unterstützen!
Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich berichten.
Mit herzlichen Grüßen
Evelyn Schiener -
Liebe Unterstützende, nach der Übergabe der Petition an die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten gab es eine Begehung des Stadtwegs, an der ein Abgeordneter der CDU und ein Abgeordneter der AfD teilnahmen und sich die Situation vor Ort ansahen. Auch ein Baumsachverständiger war vor Ort und gab Hinweise, was beachtet werden müsste.
Von der AfD-Fraktion wurde im Nachgang ein Fragenkatalog erstellt, der zur Beantwortung an die Stadtverwaltung Magdeburg übergeben wurde.
Hier die Beantwortung der Fragen:
:
4. Wurde die Verlegung der Medien im Bereich der Vorgärten der anliegenden privaten
Grundstücke geprüft? Wurde mit den Anwohnern über diese Möglichkeit gesprochen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
5. Wurde die Verlegung der Medien in den östlich und westlich anliegenden Privatwegen
geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
Alternative Verlegeverfahren wurden geprüft. Die Einzelheiten zu den Ergebnissen können der
Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen (Be-
schluss-Nr. 983-028(VIII)26) entnommen werden.
6. Wurde die Verlegung der Medien in den westlichen Ackerflächen geprüft? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
Sofern mit der Frage die östlich des Stadtwegs befindlichen Ackerflächen gemeint sind, wurden
entsprechende Alternativen geprüft. Die Ergebnisse können der Drucksache 0544/25 mit den
beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen (Beschluss-Nr. 983-028(VIII)26) ent-
nommen werden. Eine einseitige Verlegung der Medien in den östlichen Bereich wurde nicht
weiterverfolgt. Die westlich des Stadtwegs liegenden Grundstücke müssten weiterhin an die
Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen werden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und
der örtlichen Erschließungssituation auf der Ostseite des Stadtweges ist eine entsprechende
Leitungsführung nicht umsetzbar. Die für die Grundstückserschließung erforderlichen Eingriffe
im Bereich der Baumallee würden hierdurch nicht entfallen.
7. Wäre die Verlegung der 1 kV Speisekabel in anderen Trassen möglich?
Alternative Trassenführungen für die 1-kV-Speisekabel wurden geprüft. Im Ergebnis wurden
diese aufgrund der Anforderungen an Versorgungssicherheit, Betrieb und Instandhaltung der
Grundstücksanschlüsse nicht weiterverfolgt.
Die Einzelheiten können der Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlosse-
nen Änderungsanträgen (Beschluss-Nr. 983-028(VIII)26) entnommen werden.
8. Wurde mit den beteiligten Fachämtern, zum Beispiel dem Umweltamt, oder den betei-
ligten Firmen Möglichkeiten zum Erhalt der Allee erörtert? Wenn ja, mit welchem Ergeb-
nis? Wenn nein, wieso nicht?
Die Drucksache 0544/25 mit den beiden dazugehörigen beschlossenen Änderungsanträgen
(Beschluss-Nr. 983-028(VIII)26) spiegelt zusammengefasst die Ergebnisse der durchgeführten
Untersuchungen und Abstimmungen zwischen den Planungsbeteiligten (Stadt, SWM/AGM,
SFM, Untere Naturschutzbehörde) zum Schutz/Erhalt des Baumbestandes im Straßenraum des
Stadtwegs im Rahmen der Vorplanung (LPH 2 von 9) zum geplanten Ausbau wider.
Rehbaum
Beigeordneter für Umwelt und Stadtentwicklung