Volksvertreter Lars Harms

Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen

SSW, zuletzt bearbeitet am 15.09.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Lars Harms. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SSW
Ich lehne ab.

Wir haben es hier mit einem klassischen Gerechtigkeitsthema zu tun. Grundlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist der konkrete Vorteil, den ein Hausbesitzer von einer solchen Maßnahme haben kann. Dieser Vorteil wird nur sehr selten gesehen und wenn man ehrlich ist, es gibt ihn oft nicht. In den einschlägigen Internetportalen zum Immobilienkauf spielen die Straßenanbindungen keine Rolle. Die Zuwegung zum Luxus-Resort mag preissteigernd wirken, die neue Teerdecke für eine Straße in einem alten Wohngebiet ist es aber nicht. Und alle Anzuhörenden bei der letzten Befassung mit dem Thema haben unisono mitgeteilt, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen gibt, die mögliche wirtschaftliche Vorteile für Hausbesitzer durch den Ausbau von Straßen nachweisen können. Die Behauptung, es bedürfe grundsätzlich Ausbaubeiträge der Anlieger, weil man immer als Anlieger von diesen Maßnahmen durch Wertsteigerungen der Immobilien profitiere, konnte eben gerade nicht bewiesen werden.

Und natürlich stellt sich auch die Frage, warum nicht solche Beiträge einfach auf eine größere Zahl von Eigentümern jährlich umgelegt werden. Hier gibt es ja schon die Möglichkeit und es ist sicherlich für jeden einzelnen leichter eine jährliche geringe Abgabe zu zahlen, als einmalig einen hohen 5 oder 6-stelligen Ausbaubeitrag. Aber auch, wenn es nur 3, 4 oder 5.000 Euro sind, ist das für Rentner oder junge Familien einfach zu viel.

Und die dritte Ungerechtigkeit ist sicherlich, dass die, die maßgeblich für Schäden an den Strecken verantwortlich sind, nicht herangezogen werden. Das heißt, der kleine Anlieger muss für die Schäden durch übergroße Fahrzeuge – insbesondere im ländlichen Raum und an Durchgangsstraßen – zahlen. Das alles ist nicht gerecht.

Wir haben jetzt schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge und wir haben Möglichkeiten in Härtefällen Zahlungen zu stunden oder zu verringern. Und weiter haben die Jamaikakoalition und der SSW gemeinsam den Beschluß gefasst, den Kommunen den völligen Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen, was bis dato nicht möglich war. Es gibt also jetzt alle Möglichkeiten.

Schon in 2011 haben wir als SSW gemeinsam mit CDU und FDP für eine solche Möglichkeit gesorgt. Sie ist wieder abgeschafft worden und nun haben wir wieder für die Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge gesorgt.

Die damalige Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass es weder durchgreifende EU-rechtliche, bundesrechtliche oder auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Es wurde aber schon die Frage gestellt, warum Bundes- und Landesstraßen – ja selbst Kreisstraßen - aus Steuermitteln finanziert werden, Anliegerstraßen auf Gemeindeebene aber nicht. Auch hier stellt sich die Frage der Gerechtigkeit.

Die Kommunen haben in den Beratungen gefordert, dass das Land hier Kompensation leistet. Dazu gilt es zuerst einmal festzustellen, dass die finanzielle Lage der Kommunen sich in den letzten Jahren extrem verbessert hat. Der Gemeindetag schätzte den Bedarf auf landesweit zirka 40 Mio. Euro. Allerdings ist bei einer vollständigen Übernahme dieser Kosten natürlich auch nicht auszuschließen, dass diese Kostenübernahme auch noch umfangreichere Wünsche seitens der Kommunen auslöst. Außerdem ist der Straßenausbau und dessen Finanzierung in diesem Bereich eine kommunale Aufgabe. Das soll es auch bleiben.

Und es ist auch noch einmal in der Anhörung deutlich geworden, dass es ein Unterschied ist, ob wir über die Erschließung von Baugebieten nach Bundes-Baugesetzbuch reden oder aber über Straßen, für die diese Erschließung schon erfolgt ist. Nach der Erschließung hat nämlich die jeweilige Kommune die Straßenbaulast und der kommen die Kommunen natürlich auch nach, aber es gibt eben auch dort von Kommune zu Kommune Unterschiede. Und verfällt eine Straße mangels Unterhaltung, kann man die Anlieger auch nicht für dieses Versäumnis zur Kasse bitten.

Wir meinen, dass alle diese Argumente es wert sind, auch auf kommunaler Ebene diskutiert zu werden. Deshalb war es auch notwendig, hier die Möglichkeit des Verzichts auf Ausbaubeiträge in das Gesetz mit hinein zu schreiben. Somit haben die Kommunen alle Möglichkeiten:
Sie können die Beiträge ganz erlassen.
Sie können die Beiträge auf viele in Form von wiederkehrenden Beiträgen verteilen.
Und sie können die Beiträge stunden.
Die Diskussionen über diese kommunale Aufgabe müssen aber in den jeweiligen Kommunen geführt werden.

Stellungnahme zur Petition Petition zum Erhalt der schienengebundenen Bäderbahn nach Timmendorfer Strand und Scharbeutz

SSW, zuletzt bearbeitet am 16.09.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SSW
Ich lehne ab.

Mit dem Erhalt der Bestandstrasse würden die Verkehrsprognosen nicht ausreichen, um die Neubautrasse zu rechtfertigen. Das würde wiederrum bedeuten, dass der gesamte Güterverkehr genau dort rollt, wo er nicht gewollt ist – durch die Ferienorte.

Natürlich ist uns die Bedeutung der Bäderbahn für die Region durchaus bewusst. Darum hat sich der SSW seinerzeit bei der Diskussion um den Erhalt der Bäderbahn durchaus gesprächsbereit gezeigt und wir waren offen für Vorschläge. Doch letztendlich mussten wir auch feststellen, dass sich eben nicht alle Wünsche realisieren lassen.
Wünsch Dir was bedeutet in diesem Fall: Die „2+1“-Lösung. Also die Bäderbahn und der Bau einer neuen zweispurigen Trasse. Gerade diese zweispurige Trasse war in der Region gewollt, denn der prognostizierte Güterverkehr sollte eben nicht durch die Bäderorte geführt werden. Eben aus diesem Grund haben wir uns seinerzeit auch für den Bau der zweigeleisigen Strecke eingesetzt. Wohlwissend, dass damit auch die Stilllegung der Bäderbahn in Kauf genommen werden musste. Dabei war klar, beides – also „2+1“ – wird nicht realisiert. Die Bahn wird nicht zwei Strecken betreiben. Das wäre zu teuer, denn beide Strecken können nicht gleichzeitig profitabel betrieben werden.
Das Festhalten an der Bädertrasse würde auch die Neubautrasse gefährden. Mit dem Erhalt der Bestandstrasse würden die Verkehrsprognosen nicht ausreichen, um die Neubautrasse zu rechtfertigen. Das würde wiederrum bedeuten, dass der gesamte Güterverkehr genau dort rollt, wo er nicht gewollt ist – durch die Ferienorte.

Deshalb sehen wir die Gefahr, dass wir der Region mit der Diskussion um den Erhalt der Bäderbahn ein Bärendienst erweisen wird.

Stellungnahme zur Petition Taktverdichtung S21 zwischen Aumühle und Bergedorf

SSW, zuletzt bearbeitet am 16.05.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SSW
Ich lehne ab.

Als Politik haben wir natürlich das Bestreben die Dinge stets zu verbessern. Das ist legitim und dafür werden wir auch gewählt. Zugegeben im ersten Moment sieht die Forderung nach einer besseren Vertaktung auf der genannten Strecke immer gut aus, weil dies eindeutig Vorteile für die Pendlerinnen und Pendler mit sich bringt. Denn richtig ist, die AKN und die S-Bahnen im Hamburger Rand sind durchaus gut frequentiert und je besser die Vertaktung ist, desto mehr gewinnt die Strecke an Attraktivität. Bessere Attraktivität bedeutet, dass wir mehr Pendlerinnen und Pendler dazu bewegen können auf ihren PKW zu verzichten und stattdessen umsteigen auf den SPNV, denn wir wissen, wie wichtig die Reduzierung des Individualverkehrs gerade in der Metropolregion ist. Von daher kann ich die Zielsetzung der Initiative durchaus nachvollziehen. Aber, ich muss auch sagen, dass ich der Auffassung bin, bevor wir hier über eine weitere Verbesserung der Vertaktung in der Metropolregion reden, sollten wir uns auch mal andere Strecken im Land ansehen, die jetzt schon eine weitaus schlechtere Vertaktung haben und auf denen auch jeden Tag Pendlerinnen und Pendler unterwegs sind.
Wir reden hier von durchgängigen 10 und 20 Minutentakten. Wenn ich mir dann Strecken im Norden des Landes anschaue, dann sind das Luxus-Vertaktungen. Von solchen Vertaktungen träumen die Pendler in Schleswig, in Flensburg, in Eckernförde oder in Husum und genug Zeit zum Träumen hätten sie dort auf den Bahnsteigen. Wer beispielsweise morgens ab 5 Uhr von Flensburg nach Neumünster möchte, der muss sich dort auf einen einstündigen Takt einstellen. Auf anderen Strecken im Norden - von Husum nach Schleswig oder von Eckernförde nach Kiel – haben wir immerhin einen halbstündigen Takt.
Natürlich ist mir bewusst, dass in der Metropolregion eine höhere Anzahl Menschen im SPNV bewegt werden muss. Aber genau aus dem Grund haben wir in der Metropolregion bereits eine bessere Vertaktung als anderorts im Land. Darum sage ich, dem Pendler in Flensburg ist es verständlicherweise schwer zu erklären, wenn wir über eine Verbesserung der Vertaktung in der Metropolregion reden. Als Landesparlament müssen wir schließlich das ganze Land im Blick haben.

Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK

SSW, zuletzt bearbeitet am 03.05.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SSW
Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab möchte ich eins ganz deutlich sagen: Der SSW im Landtag nimmt Ihre Bedenken sehr ernst. Wir haben einen intensiven Diskussionsprozess geführt und uns die Entscheidung für eine Kammer alles andere als leicht gemacht. Als Partei, die im regen Austausch mit unseren skandinavischen Nachbarn steht, sind wir nie glühende Anhänger eines Kammersystems gewesen. Um ehrlich zu sein, könnten wir uns eine Gesellschaft ohne Kammern sogar sehr gut vorstellen.

Unsere Entscheidung, die Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein mitzutragen, haben wir damals nur getroffen, weil wir uns davon eine echte Aufwertung der Pflege versprechen. Ein Kammersystem wie in Deutschland, in dem Ärzte, Apotheker oder beispielsweise Psychotherapeuten mit Hilfe einer Kammer geschlossen ihre Interessen vertreten, erfordert auch eine entsprechende Institution auf Seite der Pflegenden. Um es ganz klar zu sagen: Wir sehen unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum andere Möglichkeiten, um den professionell Pflegenden ein echtes Arbeiten auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Wir stehen ganz ohne Frage vor enormen Aufgaben, wenn wir Pflege in hoher Qualität sicherstellen wollen. Dafür braucht es nicht nur eine gemeinsame Ausbildung für Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege, die für die Auszubildenden kostenlos ist, sondern auch ein eigenständiges Studium. Insgesamt müssen wir bessere Rahmenbedingungen schaffen und dringend dafür sorgen, dass das Motto: „Mehr Pflege und weniger Dokumentation“ zum Alltag wird. Und eins sollte in diesem Prozess selbstverständlich sein: Die Pflegenden selbst müssen die Möglichkeit haben, die Weiterentwicklung der Pflege aktiv zu gestalten. Und mit der Mitgliedschaft in der Pflegeberufekammer ist genau diese Möglichkeit verbunden. Unsere Pflegefachkräfte im Land sind längst aufgefordert, sich aktiv in die Kammerarbeit einzubringen. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass Pflegende Themen auf die Tagesordnung setzen, Missstände anzeigen und Lösungswege anregen.

Mit Blick auf den Aspekt der vermeintlichen Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für eine Pflegeberufekammer, möchte ich auf eins ganz deutlich hinweisen: Das, was leider immer wieder als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet wird, ist allenfalls eine Pflichtmitgliedschaft. Sie ist ein ganz wesentliches Element einer Pflegeberufekammer. Damit eine solche Kammer tatsächlich das dringend nötige Gewicht bekommt, müssen alle beruflich Pflegenden Mitglieder sein. Andernfalls macht eine solche Institution schlicht und einfach keinen Sinn. Nebenbei bemerkt ist es durchaus bedauerlich, dass mit der Verwendung des Begriffs „Zwangsmitgliedschaft“ der Solidaritätsgedanke einfach ausgeblendet wird.

Das Land Schleswig-Holstein hat zwar Haushaltsmittel für notwendige Vorarbeiten bei der Einrichtung einer Pflegeberufekammer bereitgestellt. Doch für die Konstituierung und Aufrechterhaltung der Arbeit einer Pflegeberufekammer braucht es auch Mitgliedsbeiträge. Diese sind zwar verpflichtend, aber zumindest überschaubar. Aus unserer Sicht muss die Beitragsstruktur der Pflegeberufekammer an die Beiträge bestehender Kammern angelehnt werden. Hier beträgt der Jahresbeitrag ca. 0,15% des Bruttojahresgehaltes. Nach Schätzungen lässt sich also sagen, dass der Monatsbeitrag mit circa 10-12 Euro relativ moderat ausfallen dürfte. Dies zeigen auch die offiziellen Informationen, die Sie auf der Homepage der Pflegeberufekammer nachlesen können: „Wie hoch ist der Kammerbeitrag? Der Kammerbeitrag ist abhängig von den Bruttojahreseinkünften aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €). Als Bemessungszeitraum wird immer das vorletzte Jahr herangezogen (für 2019 ist dies also 2017). Ihre Bruttojahreseinkünfte entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Einkommensteuerbescheid. Das Ergebnis schlagen Sie in der Beitragstabelle nach und erhalten damit den zu zahlenden Kammerbeitrag. Beispiel: 35.500 € Bruttojahreseinkommen – 1.000 € Werbungskosten = 34.500 € -> Beitragsklasse 7 (119,00 € pro Jahr).“

Wie bereits erwähnt, verbinden wir mit der Einrichtung einer Pflegeberufekammer den Anspruch, die Pflege aufzuwerten. Die Kammer dient bereits in zunehmendem Maße als Sprachrohr für die vielen professionell Pflegenden. Und für uns als Landespolitiker ist es angesichts der Herausforderungen in diesem Bereich enorm wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der die Interessen möglichst aller Pflegenden vertritt. Wir sind der klaren Auffassung, dass man die Pflege nicht einfach aus gesundheitspolitischen Entscheidungen und Weichenstellungen heraushalten kann. Mit der Entscheidung für eine Kammer ist für uns klar, dass sie die Interessen der Pflegeberufe auch durch bessere Einbindung und Zuarbeit bei pflegerelevanten Gesetzentwürfen und politischen Entscheidungen vertritt. Und auch, wenn wir hier noch recht weit am Anfang stehen, ist dieser positive Einfluss schon heute spürbar.

Die Pflegeberufekammer wird die Profession Pflege gegenüber anderen medizinischen Heilberufen stärken und wichtige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Und wir erwarten von ihr auch eine Weiterentwicklung der Pflege durch die Sammlung aller pflegerelevanten aber auch wissenschaftlichen Daten, auf deren Grundlage dann konkrete Verbesserungen erarbeitet werden müssen.

Bei aller Kritik an diesem Thema lässt sich grundsätzlich etwas sehr Wichtiges festhalten: Allein die vergleichsweise breite gesellschaftliche Debatte um die Einrichtung einer Pflegeberufekammer hat bis dato schon sehr positive Auswirkungen. Die wachsenden Anforderungen an Pflegefachkräfte sind ebenso ins Bewusstsein vieler Menschen gerückt, wie die stetig steigende Arbeitsbelastung und die grundsätzliche Notwendigkeit, dieses Berufsfeld weiterzuentwickeln. Doch das reicht nach Auffassung des SSW noch nicht, um der Pflege den Stellenwert zu geben, den sie verdient. Zwar wird die Pflegeberufekammer allein nicht die vielfältigen Herausforderungen lösen können. Aber sie ist ein bedeutender Schritt, mit dem sich die Situation der professionellen Pflegefachkräfte schon heute zum besseren entwickelt.

Weitere Antworten auf Fragen zur Pflegeberufekammer finden Sie übersichtlich geordnet auf der Homepage der Kammer: pflegeberufekammer-sh.de/kammerfragen/

Mit freundlichen Grüßen

Lars Harms

Stellungnahme zur Petition Kein Steuergeld für Kinder- und Zwangsarbeit. Für Umweltschutz und faire Arbeit – hier und weltweit

SSW, zuletzt bearbeitet am 28.11.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SSW
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Der SSW war der Initiator des 2004 beschlossenen Tariftreuegesetzes, das faire Löhne bei Ausschreibungen vorschrieb. In der Küstenkoalition hat der SSW mit dafür gesorgt, dass weitere soziale Kriterien und Umweltkriterien in das Vergaberecht aufgenommen worden sind. Deshalb steht der SSW uneingeschränkt zum Tariftreue- und Vergabegesetz und hat einen Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative der Jamaika-Koalition eingebracht, um so das Gesetz vollständig zu erhalten und inhaltlich zu verbessern.

Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein

SSW, zuletzt bearbeitet am 05.11.2018


Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Wir wollen das Ziel der kostenlosen Kita schrittweise verwirklichen.
Ein erster kleiner Schritt ist mit dem eingeführten Krippengeld von 100,- Euro durch die damalige Küstenkoalition unter Beteiligung des SSW geschaffen worden. Um insbesondere die Eltern mit mittleren und kleineren Einkommen schneller zu entlasten, ist es notwendig, die Sozialstaffelregelungen in Schleswig-Holstein landesweit bereits jetzt zu verbessern.
Wir wollen, dass das Finanzierungssystem der Kindertagesstätten
auf andere Beine gestellt wird. Die heutige Mischfinanzierung
zwischen Land, Kreisen, Kommunen und Trägern sowie Eltern ist unübersichtlich und spiegelt nicht eindeutig die gemeinsame Verantwortung für diesen Bereich wider. Deshalb wollen wir, dass das Finanzierungssystem transparenter, einheitlicher und gerechter wird. Und zu dieser Gerechtigkeit zählt kurzfristig mindestens die Deckelung von Kindergartenbeiträgen mit einer gerechten Sozialstaffelregelung und schlussendlich auch die Beitragsfreiheit von Kitas.

Stellungnahme zur Petition Winterferien für Schleswig-Holstein

SSW, zuletzt bearbeitet am 22.02.2018

Ich lehne ab.

Ich bin aus folgenden Gründen gegen die Einführung von Winterferien:
1. Der Zeitraum zwischen Weihnachtsferien und Osterferien ist im Schuljahr der einzige längere zusammenhängende Zeitraum in dem die Schülerinnen und Schüler den Lehrstoff intensiver lernen können und eben nicht nach einer Ferienunterbrechung immer wieder von vorne anfangen müssen.
Die in diesem Zeitraum dauerhafte Beschäftigung mit dem Lernstoff führt zu besseren Möglichkeiten, diesen auch gut aufnehmen zu können.
2. Winterferien sind vergleichsweise teuer (im Gegensatz zu Sommerferienangeboten) und deshalb führt eine Verkürzung der Ferienzeiten in wärmeren Zeiten zugunsten von Winterferien dazu, dass ärmere Bevölkerungsschichten weniger Möglichkeiten haben, günstig Ferien zu machen.
3. Da die Wetterlage in Schleswig-Holstein es nicht immer zulässt, dass Kinder draußen spielen können, entstehen durch beispielsweise 2 Wochen Winterferien für diejenigen Familien, deren Kinder zuhause bleiben, Probleme. Insbesondere ärmere Familien in kleineren Wohnungen hätten diese Probleme.
4. Weite Bereiche in Schleswig-Holstein sind auch vom Tagestourismus abhängig. Dieser ist insbesondere in den wärmeren Jahreszeiten intensiv. Eine Kürzung von Ferienzeiten in den warmen Monaten zugunsten von Winterferien würde also auch die Tourismuswirtschaft und die Gastronomie in Schleswig-Holstein schädigen.
5. In Österreich, der Schweiz, Frankreich und in Italien gibt es auch Wintersportgebiete, die sogar in den Sommermonaten Wintersport zulassen. Somit können Wintersportler und Schneefans auch im Sommer Schneeferien machen.

Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebungen in den Krieg - Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan!

SSW, zuletzt bearbeitet am 22.06.2017


Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Afghanistan ist nicht sicher. Im gesamten Land gibt es Anschläge. Davor müssen die zu uns geflüchteten Menschen geschützt werden und hier ein Aufenthaltrecht bekommen.

Stellungnahme zur Petition Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung

SSW, zuletzt bearbeitet am 21.10.2016

Keine Stellungnahme.

Wir haben derzeit schon die rechtliche Möglichkeit, keine Ausbaubeiträge von Anliegern bestimmter Straßenzüge zu erheben. Die jeweilige Kommune muss nur beschließen, für bestimmte Quartiere jährlich wiederkehrende Gebühren zu erheben. Dann würde die Last auf alle verteilt werden und nicht Anlieger an bestimmten Straßen besonders belastet. Diese Möglichkeit erscheint mir die derzeit am besten zu praktizierende Möglichkeit zu sein. Für eine Diskussion, ob man die Staßenausbaubeiträge ganz abschafft und dafür dann die jeweiligen Gemeindesteuern für alle erhöht, bin ich offen.

Lars Harms
Partei: SSW
Fraktion: SSW
Gewählt am: 07.05.2017
Neuwahl: 2022
Wahlkreis: Nordfriesland-Süd
Funktion: Fraktion (Fraktionsvorsitzender), Fraktion (Rechtspolitischer Sprecher), Fraktion (Innenpolitischer Sprecher), Fraktion (Finanzpolitischer Sprecher)
Webseite: http://www.lars-harms.de
Twitter: https://twitter.com/harms_lars
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