3.07.2025 | Volksabstimmung

Jetzt verifizieren: 1. Online-Volksabstimmung in Deutschland!

Demokratische Abstimmungen leben von Vertrauen – und Vertrauen braucht Sicherheit. Wer mitentscheiden will, muss sicher sein können, dass jede Stimme zählt und keine manipuliert wird. Genau daran haben wir in den letzten Jahren intensiv gearbeitet. Jetzt ist es soweit: Verifizierte Unterschriften und Abstimmungen sind auf openPetition möglich!

Warum überhaupt verifizieren?

Die Idee ist einfach – und entscheidend: Jede Stimme soll von einer echten Person stammen. Unsere neue Verifizierungsmöglichkeit macht genau das sichtbar und nachvollziehbar. Wer verifiziert ist, erhält ein Häkchen hinter dem Namen. Das schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in Bürgerbeteiligung.

Zwei Wege zur sicheren Verifizierung

Damit wirklich alle mitmachen können, gibt es zwei einfache Wege zur Verifizierung, die wir jeweils mit einem Video zusätzlich erklären:

1. Mit dem Ausweis 📱 Erklärvideo anschauen
Alles, was Sie dafür brauchen, ist Ihren Personalausweis und ein Smartphone mit Kartenlese-Funktion (auch NFC genannt). Dieser Weg ist absolut sicher und spart Papier.

2. Per Brief 📬 Erklärvideo anschauen
Über den Postweg lassen wir Ihnen eine PIN an Ihre Wohnanschrift zukommen. Mit dieser können Sie sich ganz leicht verifizieren.

Premiere: Bundesweite Online-Volksabstimmung 2025

Und nicht nur das Unterschreiben von Petitionen wird durch verifzierte Konten sicherer. Zusammen mit dem gemeinnützigen ABSTIMMUNG21 e.V. organisieren wir die diesjährige bundesweite Volksabstimmung. Über diese Themen wird Deutschland im September abstimmen: Vermögensteuer für Superreiche, Waffenlieferungen an die Ukraine, Schuldenbremse, Klimaschutzgesetz.

Egal wie Sie sich positionieren – wenn Sie Ihre Stimme zu diesen Themen nutzen wollen, verifizieren Sie jetzt Ihr Konto auf openPetition!

Gemeinsam machen wir unsere Demokratie von morgen sicherer und zugänglicher.
Schön, dass Sie mit uns neue Wege gehen!

FAQ zu verifizierten Konten

Wer kann das eigene Konto auf openPetition verifizieren?

Über den Post-PIN (Brief) können sich alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland sowie Menschen außerhalb Deutschlands aber mit deutscher Staatsangehörigkeit verifizieren.
Alle Menschen, die einen deutschen ePerso besitzen, können sich über die AusweisApp verifizieren – das spart Porto- und Papierkosten.

Kann ich Petitionen auf openPetition nur noch unterschreiben, wenn ich verifiziert bin?

Keine Sorge: Sie können Petitionen weiterhin wie gewohnt auch ohne eine Verifizierung unterschreiben. Der Prozess des Unterschreibens von Petitionen bleibt unverändert.

Wie vergebe ich mir ein Passwort auf openPetition?

Ihr Passwort können Sie hier ändern. Es öffnet sich ein Feld, in dem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben können. Klicken Sie anschließend auf „Link zuschicken“.

Sie erhalten eine E-Mail an die angegebene Adresse. Klicken Sie den Link in der E-Mail. Der Link muss innerhalb von 30 Minuten geklickt werden, sonst verfällt seine Gültigkeit. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem sie aufgefordert werden, ein neues Passwort anzugeben. Klicken Sie anschließend auf „Passwort ändern“, Sie erhalten dann eine Bestätigungsmeldung. Anschließend können Sie sich mit Ihrem neuen Passwort anmelden.

Ich habe meine Post-PIN erhalten. Was nun?

Scannen Sie entweder den QR-Code ein, welchen Sie auf Ihrem Post-PIN-Brief finden oder loggen Sie sich über www.openpetition.de/verifizieren in Ihrem Konto ein. Beachten Sie dabei, dass Passwort und PIN zwei verschiedene Dinge sind. Sollten Sie noch kein Passwort für Ihr Konto vergeben haben, tun Sie das im ersten Schritt.
Wählen Sie dann „Post-PIN eingeben“ aus. Nach Eingabe der PIN aus dem Brief ist Ihr Konto erfolgreich verifiziert!

Woher weiß ich, ob die Online-Ausweisfunktion meines Personalausweises aktiviert ist?

Ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, erkennen Sie an einem kleinen Symbol auf der Rückseite Ihres Personalausweises: ein Viereck mit blauem Rahmen, in welchem zwei Halbkreise in grün und blau dargestellt sind. Ist dieses Symbol vorhanden, wurde die Funktion in der Regel bei der Ausstellung des Ausweises aktiviert. Falls Sie unsicher sind, können Sie den Status auch mit der AusweisApp oder bei Ihrer zuständigen Meldebehörde prüfen.

AusweisApp
Wie nutze ich die Online-Ausweisfunktion meines Personalausweises?

Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, benötigen Sie:

  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
  • Ihre sechsstellige Ausweis-PIN (Diese haben Sie nach Ausstellung Ihres Ausweises per Post erhalten. Falls Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie sie bei Ihrer Meldebehörde zurücksetzen lassen.)
  • Ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät
  • Die kostenlose AusweisApp (Diese App ist für Windows, macOS, Android und iOS verfügbar. Sie ermöglicht die Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und dem Online-Dienst. Die App kann im App Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden.)

So funktioniert es:

  • Installieren Sie die AusweisApp auf Ihrem Gerät
  • Öffnen Sie die App und folgen Sie den Anweisungen
  • Halten Sie Ihren Ausweis an das Smartphone (bzw. Kartenlesegerät). Tipp: Legen Sie Ihren Personalausweis auf einen Tisch und Ihr Smartphone auf Ihren Personalausweis
  • Geben Sie Ihre Ausweis-PIN ein, um sich sicher auszuweisen
Warum wird mir beim ersten Anmelden in der AusweisApp „Governikus“ als Anbieter angezeigt?

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion zum ersten Mal nutzen, erscheint in der AusweisApp häufig der Hinweis, dass der Anbieter „Governikus GmbH & Co. KG“ auf Ihre Daten zugreifen möchte. Das kann im ersten Moment irritierend wirken. Keine Sorge: Governikus ist der offizielle technische Dienstleister hinter der AusweisApp, die im Auftrag des Bundes betrieben wird. Das bedeutet: Governikus = AusweisApp. Ihre Daten werden bei der Nutzung nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur für den Moment der Identitätsprüfung verarbeitet und sicher verschlüsselt übertragen. Sie behalten jederzeit die Kontrolle darüber, welche Daten übermittelt werden.

AusweisApp

FAQ zur Volksabstimmung

Wann geht’s los bzw. wann erhalte ich mehr Infos zur Online-Abstimmung?

Zuallererst: Auch wir können es kaum erwarten! Auf openpetition.de/opn-vote sind immer die aktuellsten Infos zur Abstimmung sichtbar.

Ab Ende August geht es in die nächste heiße Phase: Wir werden alle Menschen mit verifiziertem openPetition-Konto per E-Mail einladen, sich einen Wahlschlüssel und Wahlschein durch unser System unkompliziert erstellen zu lassen.
Von September bis Oktober kann an der ersten bundesweiten Online-Volksabstimmung in Eigenregie per Stimmzettel online abgestimmt werden!
Am 31.10.2025 werden die Ergebnisse verkündet.

Warum ist der Prozess der Online-Abstimmung zeitlich so zerstückelt bzw. so aufwendig?

Alles eine Frage der Sicherheit: Nur wenn zeitliche Abstände zwischen den einzelnen Schritten eingehalten werden, können wir dank modernster technischer Lösungen garantieren, dass die Grundsätze von demokratischen Wahlen stets erfüllt sind: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim.

Besonders zahlt die Zeit auf den letzten Grundsatz „geheim“ ein: Das Geheimnis liegt darin, dass jede Person ihr Wahlrecht so ausüben kann, dass nicht nachvollziehbar ist, wie sie gewählt hat.

Wer kann bei der diesjährigen Volksabstimmung mitmachen?

Auch wenn wir uns an dem Wahlrecht für den Deutschen Bundestag orientieren, möchten wir auch Personen ohne deutscher Staatsbürgerschaft (aber mit Wohnort in Deutschland) ermöglichen, mitzumachen.
Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen ihr Konto auf openPetition vorab mit ePerso oder per Post-PIN verifizieren. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen ihr Konto vorher auch verifizieren und können dies nur durch die Post-PIN über den Briefweg tun.

Ich möchte nicht online abstimmen. Kann ich auch per Brief an der Volksabstimmung teilnehmen?

Die Möglichkeit zur Online-Abstimmung bieten wir dieses Jahr das erste Mal an und wir freuen uns über zahlreiche Teilnahmen. Wir wollen aber niemanden ausschließen, weswegen auch in diesem Jahr per Brief an der Abstimmung teilgenommen werden kann. Die Bestellung der Abstimmungsunterlagen war bis zum 10.08. über www.openpetition.de/abstimmung21 möglich. Danach kann man sich nur noch online für die Abstimmung anmelden. So können wir sicherstellen, dass keine Person doppelt an der Volksabstimmung teilnimmt.

Warum baut openPetition eine sichere Online-Abstimmungssoftware?

Eine Software für demokratische Mitbestimmung wie Wahlen oder Volksabstimmungen sollte nicht nur von großen Tech-Konzernen kommen oder in den Händen des Staates sein. Die Demokratie-Werkzeuge der Zukunft gehören in die Hände der Bürgerinnen und Bürger.

Helfen Sie uns mit einer Spende dabei, die Vision der ersten gemeinnützigen Plattform für bundesweite Abstimmungen zu verwirklichen.

Wie kamen die Themen der diesjährigen Abstimmung zu Stande?

Dieses Jahr wird über folgende Themen abgestimmt: Vermögensteuer für Superreiche, Waffenlieferungen an die Ukraine, Schuldenbremse, Klimaschutzgesetz.

Von Mai bis Mitte Juni konnten Themen durch Unterschreiben von Petitionen gevotet werden. Die zwei Themen mit den meisten Unterschriften haben es auf die Abstimmungsliste geschafft: www.openpetition.de/abstimmung21

Außerdem kamen zwei Themen – ebenfalls durch ein Votingverfahren – über unseren Kooperationspartner ABSTIMMUNG21 e.V. auf die Abstimmungsliste.

Spielen Volksabstimmungen Populisten in die Hände?

Das Gegenteil ist der Fall: Mit fairen Regeln kann direkte Demokratie Populisten den Wind aus den Segeln nehmen. Denn sie macht Politik transparenter und gibt allen Bürgerinnen und Bürgern mehr Einfluss – nicht nur denen, die am lautesten schreien. Mit unabhängigen Faktenchecks, einem Debattenformat und einer neutralen Gegenüberstellung der Positionen stellen wir sicher, dass alle objektiv informiert werden.
Aufgrund der Länge eines Verfahrens – auf Bundesebene bis zu vier Jahre – sind Volksbegehren für populistische Schnellschüsse weniger geeignet. Dafür lösen sie intensive Debatten in der ganzen Gesellschaft aus. Das bricht Blasen auf, verbreitert und vertieft die Diskussion – und trägt so zur Versachlichung bei.
Generell sind Volksentscheide ein Spiegel der Gesellschaft, aber nicht verantwortlich für ihren Zustand. Die Gesellschaft kann erkennen, wie es um sie bestellt ist. Es muss nicht immer zum Volksentscheid kommen. Die Vorwirkung der direkten Demokratie sorgt dafür, dass sich die Politik mit den durchaus auch vielfältigen Interessen in der Bevölkerung auseinandersetzen muss. Direkte Demokratie hat auch eine Ventil-Funktion. Sie kann Menschen das weit verbreitete Gefühl nehmen, nicht gehört zu werden. Indem die direkte Demokratie allen Menschen ermöglicht, gestalterisch aktiv zu werden, wird mit ihr weniger auf „die da oben“ gezeigt. Mit guten Möglichkeiten, eine Volksinitiative zu starten, liegt es an jeder und jedem selbst, wie es um uns bestellt ist.

Sind die Ergebnisse der Volksabstimmung in Deutschland rechtlich bindend?

Wir stützen uns gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ABSTIMMUNG21 auf den Artikel 20 Absatz 2 im Grundgesetz. Dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“

Eine gewisse Legitimation für die bundesweite Abstimmung gibt es also bereits. Ein konkretes Ausführungsgesetz, welches eine Verbindlichkeit garantieren würde, gibt es noch nicht. Deswegen organisieren wir die Abstimmung ja selbst.

Trotzdem kann und soll die Abstimmung nicht nur ein Signal für das Instrument der Volksabstimmung sein, sondern auch themenspezifische Wirkung entfalten.

Gemeinsam mit ABSTIMMUNG21 versuchen wir also zu wachsen und mehr und mehr Menschen bei diesem Demokratieexperiment zum Mitmachen anzuregen. Alles, was wir machen, ist spendenfinanziert.

Wenn viele Menschen nicht nur den Bundestag wählen, sondern auch bei openPetition & ABSTIMMUNG21 über ein Thema abstimmen, dann bekommt das Parlament einen klaren Handlungsauftrag.

Ist die Schweiz Vorbild für uns?

Die direkte Demokratie in der Schweiz mag grundsätzlich ein Vorbild sein, an entscheidenden Punkten ist sie es aber nicht und vor allem nicht auf Deutschland 1:1 übertragbar. Wir favorisieren – anders als in der Schweiz – ein dreistufiges Modell der direkten Demokratie auf Länder- und Bundesebene: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Nach der Initiative ist die Möglichkeit einer juristischen Prüfung vorgesehen (präventive Normenkontrolle). Das Bundesverfassungsgericht kann so die Vereinbarkeit eines Gesetzentwurfes mit dem Grundgesetz und Völkerrecht prüfen und die Initiative nicht zulassen, wenn Grund- und Minderheitenrechte angegriffen würden. Das Volksbegehren und der Volksentscheid finden dann nicht mehr statt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zur direkten Demokratie in der Schweiz.

Dort ist eine umfassende Vorab-Prüfung nicht vorgesehen. Auch hat die Schweiz kein eigenes Verfassungsgericht. Von der Bevölkerung beschlossene Gesetze können erst im Nachhinein vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden, der dann prüft, ob sie der Menschenrechtskonvention entsprechen.

Sind extreme Gesetzesänderungen wie “Einführung der Todesstrafe” möglich?

Nein. Wir orientieren uns an der dreistufigen Volksgesetzgebung in den deutschen Bundesländern und dem gemeinsamen Gesetzesvorschlag der Demokratie–Organisationen Mehr Demokratie, OMNIBUS für Direkte Demokratie und Democracy International. Dieser sieht vor, dass Grund– und Minderheitenrechte geschützt sind. Das wird dadurch gewährleistet, dass jeder von einer Volksinitiative ausgearbeitete Gesetzentwurf vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Regierung oder Parlament auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und Völkerrecht geprüft wird – und bei einem Verstoß gestoppt werden kann. Diese „präventive Normenkontrolle“ gibt es bereits bei direktdemokratischen Verfahren in allen Bundesländern.

Hat der BREXIT nicht gezeigt, dass Volksabstimmungen gefährlich sind?

Der Brexit taugt nicht als Beispiel für die direkte Demokratie in Deutschland. Er wurde von der britischen Regierung angesetzt und von den Parteien populistisch missbraucht. Es gab auch keine saubere Abstimmungsvorlage und keine ausgewogene Information für die Befragung. Zudem ist es beispielsweise in der Schweiz üblich, dass internationale Verträge zweimal abgestimmt werden, einmal am Anfang der Verhandlungen und einmal am Ende, wenn alle Vertragsdetails auf dem Tisch liegen.

Bisher hat sich openPetition vor allem mit Petitionen beschäftigt. Warum nun Volksabstimmungen?

Unsere Gesellschaft steht – heute und immer wieder – vor verschiedenen großen Herausforderungen. Diese lassen sich am besten gemeinsam im Dialog mit der Bevölkerung lösen. Deswegen fördert openPetition vor allem den Weg über Petitionen. Mit Instrumenten der direkten Demokratie besteht für die Zivilgesellschaft eine weitere Möglichkeit, Ideen und Konzepte zur Abstimmung zu bringen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich Menschen 100% von einer Partei abgeholt fühlen – doch auf Bundesebene sind Wahlen die einzige Form, wo Bürgerinnen und Bürger direkt gefragt werden. Warum traut man der Bevölkerung nur alle 4 Jahre zu, der Souverän zu sein? Volksabstimmungen helfen, politische Entscheidungen abzusichern und machen sichtbar, wo es Verbesserungsbedarf gibt. So kann das Vertrauen in die eigene Selbstwirksamkeit und in die Demokratie gestärkt werden und hilft gegen Politikverdruss.

Seit Jahren wird die gesetzliche Einführung von bundesweiten Volksentscheiden blockiert. Dabei besteht der Bedarf und repräsentative Umfragen zeigen regelmäßig, dass sich kontinuierlich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung dafür aussprechen. Indem wir über konkrete, wichtige Themen abstimmen lassen, machen wir die bundesweite Abstimmung anschaulich und erfahrbar. Wir zeigen: Mehr Demokratie ist auch auf Bundesebene möglich!

Wie stellen wir sicher, dass die Online-Abstimmung sicher ist? (Wahlgeheimnis gesichert und Manipulation ausgeschlossen)

Demokratische Wahlen und Abstimmungen müssen eine geheime und gleiche Wahl garantieren können – das gilt auch dann, wenn diese online stattfinden.

opn.vote garantiert das Wahlgeheimnis durch einen anonymen digitalen Wahlschein. Nur der Wähler kennt den digitalen Wahlschein und niemand sonst. Möglich macht das der Wahlschlüssel, der nur auf dem eigenen Gerät erzeugt wird und der nur dem Wähler bekannt ist. Der Wahlschein ist kryptografisch signiert, so dass er nicht gefälscht oder dupliziert werden kann.

Die abgegebenen Stimmen werden in einer dezentralen Blockchain, der Gnosis Chain, öffentlich und unveränderlich gespeichert. Da die Stimmen keinen Personen zugeordnet werden können, bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Jeder kann seine eigene Stimmabgabe überprüfen und nach der Wahl alle Stimmen auf Gültigkeit prüfen und selber auszählen. Keine zentrale Instanz kann in die Abgabe der Stimmen eingreifen und das Ergebnis verfälschen.

Weitere Informationen zum Wahlverfahren finden Sie auf unserem opn.vote Blog in englischer Sprache.

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