Lokal, national und europaweit: das Petitionsrecht in Frankreich
In Frankreich stammen die Ursprünge der Petitionen aus der Zeit der Revolution, als das Volk zum ersten Mal seine Stimme erheben konnte. Die Petition war während der ersten Jahre dieser neugeborenen und vergänglichen Demokratie eine Möglichkeit für Bürger, die ihre Anliegen ins Parlament bringen wollten.
Heutzutage ist die Rolle der Petitionen in Frankreich umstrittener geworden, da Gesetze die Benutzung dieses demokratischen Mittels begrenzen. Obwohl viele Instanzen dank Petitionen erreicht werden können, sind die Bedingungen für die Praxis sehr beschränkt.
Auf der nationalen Ebene, kann sich der Wirtschaft-, Sozial- und Umweltrat (“Conseil Économique, Social et Environnemental”) seit 2008 mit Petitionen beschäftigen, falls sie von 500.000 Personen unterschrieben ist und in gedruckter Form eingereicht wird. Es ist für französische Bürger/innen auch möglich, eine Petition ohne Quorum an den Präsident der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) zu richten. Jedoch werden laut der Website dieses staatlichen Organs nur sehr wenige der eingereichten Petitionen analysiert und diskutiert.
Petitionsrecht auf lokaler Ebene
Auf der lokalen Ebene ist das Petitionsrecht komplexer aber auch konkreter: Nach Artikel 72-1 des französischen Grundgesetzes, der 2003 hinzugefügt wurde, können die Wähler/innen jeder Gebietskörperschaft (“collectivité territoriale”, es heißt: Stadt, Departement, Region) eine Diskussion über ein bestimmtes Thema verlangen, wenn die Frage nicht in die Zuständigkeit des Staates fällt.
Nach Artikel L1112-16 des Code des Collectivités Territoriales muss eine Petition auf Stadtebene, oder in dem Fall eines EPCI (“Etablissement Public de Coopération Intercommunale”, was steht für einen Verein von Städten die sich entschieden haben, einige Kompetenzen wie z.B. der Umweltschutz, die Verkehrspolitik… zu teilen) von 1/5 der Wähler/innen unterzeichnet sein.
Für alle anderen Gebietskörperschaften braucht eine Petition die Unterschrift von 1/10 der Wähler/innen und der Petent muss eine Kopie der Wahllisten, die in diesem Ziel benutzt wurden, schicken.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass jede(r) Wähler/in nur eine Petition pro Jahr für jede Regierungsebene unterschreiben kann. Deswegen können insgesamt nur 5 Petition pro Stadt/pro Jahr und 10 pro Departement/Gebiet/Jahr eingereicht werden.
Des Weiteren werden juristische Personen und auch Personen, die im entsprechenden Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, ausgeschlossen.
Welche Informationen gibt es eigentlich im französischen Gesetz über Online-Petitionen? Auf Nationalebene werden e-Petitionen überhaupt nicht akzeptiert. Auf Lokalebene ist es nicht ganz klar. Im Allegemeinen haben Online-Petitionen einen ähnlichen Einfluss wie Umfragen. Politiker beachten sie, weil sie die Meinung des Volkes zeigen, aber letztendlich haben sie noch keine Rechtsgültigkeit.
Petitionsrecht auf europäischer Ebene
Um eine Petition an die europäische Kommission zu richten, muss der Autor wenigstens eine Million Unterschriften in 7 Ländern sammeln: es handelt sich um die Bürgerinitiative der Europäischen Union. Unterhalb der europäischen Ebene hat jeder Mitgliedstaat der europäischen Union sein eigenes Petitionsrecht entwickelt.