Einreichen garantiert!

3. August 2018 - Meilensteine

Das Grundgesetz gibt Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden. Viele unserer Nutzerinnen und Nutzer haben jedoch beklagt, dass die Seiten vieler Petitionsausschüsse “zu kompliziert” und das Anmeldeverfahren “zu aufwendig” sei.

Damit das parlamentarische Petitionsverfahren trotzdem allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, übernimmt openPetition den Prozess des Einreichens in den jeweiligen Petitionsausschuss. Damit stellen wir auch sicher, dass Anliegen, die von den eigentlichen Initiatoren nicht mehr verfolgt werden, jedoch von Bürgerinnen & Bürgern unterschrieben wurden, das Parlament erreichen und dort behandelt und entschieden werden. Denn wir sind überzeugt davon, dass alle Unterstützenden einer Petition eine Antwort verdient haben. Dieser Service unterscheidet uns von allen anderen Petitionsplattformen. Damit folgen wir unserem Demokratieverständnis, digitale Beteiligung weiter zu stärken und transparenter zu gestalten! 

Folgende Kriterien muss die Petition erfüllen, damit wir sie einreichen: 

Qualitätskriterien: Wir möchten, dass Petitionen ein wirkungsvolles Instrument für politische Beteiligung und öffentliche Debatten sind. Deshalb setzen wir für das Einreichen voraus, dass die Petition unseren Nutzungsbedingungen entspricht. Diese orientieren sich an denen Regularien der Petitionsplattform des Bundestags.

Zeichnungsfrist: Wir reichen die Petition drei Monate nach Ende der Unterschriftensammlung ein, wenn die Petentinnen und Petenten diesen Schritt nicht bereits selber gegangen sind und den Status der Petition angepasst haben. 

Adressiertes Parlament: Bisher können wir nur Petitionen einreichen, die sich an den Bundestag oder ein Landesparlament richten. Kommunale Petitionen, bei denen z.B. der Gemeinderat oder die Bürgermeisterin Abhilfe schaffen können, müssen nach wie vor von den Petentinnen und Petenten übergeben werden. Hierfür bietet openPetition jedoch Hilfestellung und hat zusätzlich ein digitales Beteiligungswerkzeug entwickelt, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich direkt online z.B. an ihre Stadtverwaltung zu wenden und sich zu vernetzen. Dazu erfahren Sie hier mehr…

In jedem Fall wird die Rückmeldung des jeweiligen Parlaments transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlicht. 
Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns gerne an: info@openpetition.de 

Häufige Fragen von Petitionsausschüssen

Wie erfolgt die Werbung für die Plattform, wie werden Nutzer gewonnen?

openPetition wächst aus sich selbst heraus seit 2010 linear. Petitionsanliegen werden von den Initiatoren auf der Plattform selbst verbreitet und tragen damit zum Wachstum der Nutzerbasis bei. openPetition wirbt auf den Google-Suche Seiten unter bestimmten Suchwörtern wie z.B. „online petition“ mit Google Ads Anzeigen für die eigenen Dienstleistung.

Werden speziell bestimmte Gruppen angeworben; erfolgt eine Zusammenarbeit mit sozialen Netzwerken?

openPetition hat den Anspruch der politischen Neutralität. Es gib Petitionsanliegen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten. Daraus ergibt sich eine heterogene Nutzerschaft. Es werden keine Gruppen bevorzugt oder benachteiligt oder gezielt angeworben. openPetition betreibt eigene Auftritte auf Facebook und Twitter um über ihre Arbeit zu informieren.

Erfolgt eine Auswahl von Petitionen oder werden alle Petitionen, die den Nutzungsbestimmungen entsprechen, veröffentlicht?

Alle Petitionsanliegen sind nach einer redaktionellen Prüfung zu gleichen Bedingungen über die Suche bei openPetition, bei Google oder über die Filterfunktionen der openPetition-Startseite erreichbar. Petitionen, die unsere Nutzungsbedingungen verletzen werden gesperrt oder nicht öffentlich gelistet. Der Sperrgrund einer Petition wird veröffentlicht. Nicht öffentliche Petitionen sind nur durch einen Direktlink erreichbar. Ein Warnhinweis informiert Besucher über den Grund der Einschränkung einer Petition.

Wie wird eine veröffentlichte Petition beworben?

openPetition bewirbt Petitionsanliegen auf der eigenen Seite, über die eigenen Sozialen Kanäle, über E-Mail Newsletter und über Pressemitteilungen. Die Auswahl der beworbenen Petitionen erfolgt aufgrund der organischen Resonanz der Petition in der jeweiligen Region und dem Engagement der Initiatoren. Eine inhaltliche Auswahl wird nicht getroffen. Unterschriften, die durch die Bewerbung von openPetition zustande gekommen sind, werden auf der jeweiligen Petitionsseite transparent veröffentlicht.

Erfolgt einen Forenmoderation oder werden alle Beiträge zu einer Petition veröffentlicht?

Unterstützerkommentare und Debattenargumente werden von unseren Nutzern bewertet und können gemeldet werden. Gemeldete Beträge werden ausgeblendet und im Falle einer Falschmeldung von einem openPetition-Moderator wieder freigeschaltet. Nach wiederholter Sabotage von Debatten können Nutzerkonten durch einen Moderator gesperrt werden.

Wie werden die Mitzeichnungen überprüft, welche Art von Dublettenerkennung wird vorgenommen bzw. kann ein Nutzer mit verschiedenen E-Mail-Adressen mitzeichnen?

Für eine online Mitzeichnung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Der Besitz dieser E-Mail muss über einen Link in der E-Mail bestätigt werden. Viele Menschen haben keine Email-Adresse oder teilen sich in einem Haushalt eine E-Mail-Adresse. Bei openPetition können bis zu fünf Personen aus einem Haushalt die Petition unter Verwendung der selben E-Mail-Adresse unterschreiben. Alle weiteren Unterschriften mit derselben E-Mail-Adresse und derselben Anschrift zu dieser Petition werden nicht gezählt. Unterschriften von mehreren E-Mail-Adressen mit demselben Namen und Anschrift werden ebenfalls nicht gezählt. Automatisierte Unterschriften von Bots werden durch ein fallweise aktiviertes Captcha ausgeschlossen. Papierunterschriften werden durch den eingescannten Unterschriftenbogen legitimiert. Massenhaften Missbrauch gefälschter Unterschriften erkennen wir anhand von Mustern in den IP Adressen, den E-Mail-Adressen, den Cookies und im zeitlichen Verlauf der Unterschriften. Wenn zu viele auffällige Unterschriften in einem bestimmten Zeitraum geleistet werden, erfolgt immer eine manuelle Prüfung durch unsere Systemadministratoren.

Wie wird der persönliche Datenschutz gewährleistet?

openPetition unterliegt als deutsche gGmbH den Anforderungen an die europäische DSGVO. Es wurden alle technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) getroffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Auf Anfrage stellen wir die TOM unseren Kunden und Kooperationspartnern zur Verfügung. Alle Daten liegen auf deutschen Servern. openPetition holt eine Einwilligung in die Speicherung und die Arten der Verwendung von personenbezogenen Daten ein. Mit wenigen Klicks ist es möglich, eine Datenauskunft über die gespeicherten Daten auf openPetition zu erhalten oder seine gespeicherten Daten auf openPetition zu löschen.

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