Region: Nürnberg
Erfolg
Umwelt

Herr Bürgermeister: Stoppen Sie die Versieglung des Naturerbes am Platnersberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Ulrich Maly

2.139 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.139 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Natur- und Artenschutz

Neben der Widmung als Grünfläche im aktuellen Flächennutzungplan der Stadt ist die gesamte Fläche des Parkes als Biotop (N-1166-001) in der Stadtbiotopkartierung erfasst. Teilbreich der Wiesenflächen fallen unter den Schutz der § 30 BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz) und sind somit gesetzlich geschützte Biotopflächen. Weiter ist das Vorkommen europarechtlich geschützter Tierarten auf der Vorhabensfläche nicht auszuschließen (Eremit, Fledermäuse, Haselmaus).

Quelle: fisnat.bayern.de/finweb/

4.4

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Gemeinbedarfsfläche

„Gemeinbedarfsflächen sind Flächen, die einer dauerhaften öffentlichen Zweckbindung, insbesondere auf Grund eines Bebauungsplans unterworfen (vor allem entsprechend den Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für der Allgemeinheit dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen) und jeglichem privaten Gewinnstreben entzogen sind.“ Bei dem bekannten Bauwerber fragt man sich ob diese Prämissen ausgeschlossen sind!

Quelle: www.immobilienbewertung-info.de

4.3

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Flächennutzungsplan sagt Grünfläche

Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit Stand vom 24.01.2018 weist den fraglichen Bereich (Flurnummer 229/14 ) sowie den weiteren Park als einheitliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „öffentliche Park- oder Grünanlage“ aus. Zudem sind auf dem Areal (das nicht bebaut werden soll) zwei Naturdenkmäler verzeichnet. Wieso erwägt also die Stadt die Bebauung der Flurnummer 229/14 zu genehmigen? Quelle: Landschaftsplan - 24.01.2018 - Stadt Nürnberg Umweltamt

Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/stadtplanung/plaene/fnp_stand20180124_ges_m20t_web.pdf

4.1

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Contra

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Bebauungsplan sagt Baufläche

Im widerspricht zu dem Flächennutzungsplan von 2018 weist der Bebauungsplan von 1971 den betroffenen Baubereich als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Kirche und Kindergarten) aus. Auskunft Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg Herr Daniel F. Ulrich vom 07.03.2018: „…die Fläche ist leider im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 3656 seit 1971 als Baufläche für einen Kindergarten festgesetzt….“

Quelle: Auskunft Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg Herr Daniel F. Ulrich vom 07.03.2018

0.0

1 Gegenargument
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