19.02.2026, 10:45
Auf Bitten des CDU Fraktions- und Pressereferenten Herrn Vermathen veröffentliche ich den Inhalt meiner Anfrage an die CDU-Ratsfraktion und deren Antwort zwecks individueller Meinungsbildung bezüglich Ihrer voraussichtlichen Positionierung in der Ratsabstimmung am 24.02.2026:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie ggf. zwischenzeitlich auch mitbekommen haben habe ich am
09.02.2026 eine Petition -> openpetition.de/!tfmsy bei onlinePetition
gegen die Rücknahme der Hebesatzsplittung in Duisburg rückwirkend zum
01.01.2026 gestartet. Die Petition wurde sehr gut angenommen, das Quorum
von Duisburg in Höhe von 3.300 Unterzeichnenden locker bereits nach
einer Woche genommen und mittlerweile liegt die Zahl der
Unterzeichnenden bei über 4.000. Tendenz weiterhin steigend.
Nun würde mich in dem Zusammenhang einmal interessieren wie die
Ratsfraktion der CDU Duisburg zu der Sache steht und in der Ratssitzung
am 24.02.2026 voraussichtlich abstimmen wird. Es ist deswegen für mich
von sehr großem Interesse da ja die CDU Landesregierung unter Führung
von Ministerpräsident Wüst nach wie vor der Meinung ist die Splittung
der Hebesätze sei trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen rechtssicher. Abgesehen davon wurde die Splittung der
Hebesätze ja auch den Kommunen vom CDU geführten NRW-Finanzministerium
vorgeschlagen. Es wäre meiner Meinung nach deswegen konsequent
inkonsequent wenn dann die CDU im Rat der Stadt entgegen der
(Rechts-)Auffassung der Landes-CDU für eine Rücknahme dieser Splittung
stimmen würde.
Ich würde mich deshalb sehr freuen und ich wäre Ihnen darüber hinaus
sehr dankbar wenn Sie mir also zeitnah möglichst noch vor dem 24.02.2026
mitteilen würden wie Sie zu der bevorstehenden Entscheidung der
Rücknahme der Hebesatzsplittung stehen und wie sich die CDU Ratsfraktion
bei der anstehenden Abstimmung darüber verhalten wird.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Joachim Bohn"
"Sehr geehrter Herr Bohn,
vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das wir Ihnen hiermit antworten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Risiken der Grundsteuerreform unterschätzt. Inzwischen haben erste Gerichte entschieden, dass unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke rechtlich problematisch und möglicherweise unzulässig sind. Es ist daher mit zahlreichen Widersprüchen und Klagen zu rechnen. Bis eine endgültige Entscheidung eines obersten Gerichts vorliegt, können Jahre vergehen.
Für Duisburg bedeutet das ein erhebliches finanzielles Risiko: Für jedes einzelne Jahr könnten Steuerrückzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro drohen. Eine solche Belastung würde die Handlungsfähigkeit der Stadt massiv einschränken und die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge ernsthaft gefährden. Das können wir als CDU-Ratsfraktion nicht mitverantworten.
Daher ist die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz, wie ihn schon zwei Drittel aller Kommunen in NRW erheben, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke die einzig verantwortbare Lösung. Nur so bleibt die Finanzierung der städtischen Aufgaben dauerhaft verlässlich und rechtssicher.
Wir gehen davon aus, dass sich in der entscheidenden Ratssitzung am 24.02.2026 eine Mehrheit dieser Auffassung anschließen wird.
Im Übrigen wäre diese Entscheidung nicht für immer gefällt. Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Duisburgs gewahrt bleiben. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen.
Wichtig ist: Durch die Reform erzielt Duisburg insgesamt keine höheren Grundsteuereinnahmen als geplant. Das Aufkommen ist seit Jahren stabil – und auch für 2026 bleibt es bei der bisherigen Planung. Die Verschiebungen der steuerlichen Belastungen, die es mit der neuen Grundsteuer gibt, sind gemäß dem Bundesverfassungsgericht einer gerechteren Besteuerung geschuldet, wie sie sich durch die Anpassung der Neuberechnung an aktualisierte Grundstückswerte ergibt.
Ich hoffe, Ihnen hiermit die Position der CDU-Ratsfraktion Duisburg in der Sache verständlich gemacht zu haben.
Mit besten Grüßen,
i.A.
Thorsten Vermathen
Fraktions- und Pressereferent"