20.02.2026, 04:43
Auch heute am 20.02.2026, also vier Tage vor der Ratssitzung in Duisburg in der die angeblich lt. CDU Duisburgs Pressemitteilung nicht rechtssicheren differenzierten Hebesätze zurückgenommen werden sollen, ist auf der Webseite des Finanzministeriums Düsseldorf (geleitet von dem CDU-Politiker und NRW Finanzminister Marcus Optendrenk) immer noch zu lesen (siehe Screenshot der Webseite des Finanzministeriums NRW vom 20.02.2026) das die Hebesatzsplittung rechtssicher sei!
Ich möchte mal ein paar Stellen aus der Stellungnahme auf der Seite www.finanzverwaltung.nrw.de/differenzierte-hebesaetze des NRW Finanzministeriums zitieren:
"Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat dieses Gesetz am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor."
"Da der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) infolge der Grundsteuerreform in den meisten Kommunen ohnehin angepasst werden muss, bietet das Gesetz den Kommunen jetzt die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen (etwa für Geschäftsgrundstücke) zu beschließen. Die Kommunen können nunmehr dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Hebesätze so anpassen, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden.
Das Ministerium der Finanzen unterstützt die Kommunen im Land bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuer und der möglichen Nutzung von differenzierten Hebesätzen. Dafür liefert das Ministerium eine umfangreiche Argumentationshilfe in Form eines Gutachtens der beiden renommierten Universitätsprofessoren für Öffentliches Recht und Steuerrecht, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Prof. Dr. Marcel Krumm (Universität Münster). Das Gutachten soll bei der rechtssicheren Ausgestaltung der entsprechenden kommunalen Regelungen weitere Sicherheit geben und teilweise noch offene Fragen der Kommunen klären."
Da frage ich mich doch nun als geneigter Leser und Betrachter vor dem Hintergrund der gestrigen Stellungnahme der CDU Duisburg zur Hebesatzdebatte: Sind die CDU des NRW Finanzministers Dr. Marcus Optendrenk und die CDU hier in Duisburg noch ein und die selbe CDU oder leben die in zwei verschiedenen (Steuer-)Paralleluniversen!? Und wie kommt man aufgrund eines einzigen erstinstanzlichen Urteils nun trotz der weiterhin geltendes Rechtsauffassung des NRW Finanzministerium, die Hebesatzdifferenzierung sei rechtssicher umsetzbar, so plötzlich zu der Einschätzung hier in Duisburg sei das nicht mehr so obwohl es dazu noch überhaupt kein höchstrichterliches Urteil gibt!?
Die Antworten darauf kennt vermutlich nur die CDU und abhängig davon welche CDU man fragt bekommt man dann auch zwei unterschiedliche Antworten...