Soziales

Erhöhung der Mindestpersonalvorgaben in Bremer Pflegeheimen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bremische Bürgerschaft Sozialdeputation
1.808 Unterstützende 403 in Freie Hansestadt Bremen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.808 Unterstützende 403 in Freie Hansestadt Bremen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.08.2017, 13:14

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In einer Pressemitteilung vom 11.08.2017 bezieht der Bremer Pflegerat klar Stellung zu der Petition und stellt sich geschlossen hinter die Forderungen:

Der Bremer Pflegerat unterstützt die Petition des DBfK zur Personalverordnung in Pflegeheimen. Da auch dieses Gesetz ohne die Vertreter der beruflich Pflegenden entwickelt wurde, muss verhindert werden, dass eine Betreuung von 1:50 in der Nacht die Norm wird.

Die Neuausrichtung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes durch die Sozialdeputation der Bremischen Bürgerschaft sieht vor, die Präsenzschlüssel von Pflegefachpersonen im Tagdienst auf 1:10 und im Nachtdienst von 1:50 zu senken. Dieses wurde zunächst am 01.06.2017 von der rot-grünen Mehrheit der Sozialdeputation beschlossen und soll im Spätsommer, voraussichtlich am 22.8.17 von der Bürgerschaft gesetzlich verankert werden.

Ziele für die Verbesserung der Situation der Pflegenden und der zu Pflegenden rücken mit der vorgeschlagenen Personalmindestverordnung deutlich in den Hintergrund. Die Mitunterzeichner der Bremer Pflegeinitiative haben sich zum Beispiel vorgenommen:

- Die Arbeitsbedingungen in der Pflege so zu gestalten, dass die Beschäftigten gesund und lange in diesem Berufsfeld verbleiben können.

- Den Wünschen von Beschäftigten nach Arbeitszeiterhöhung wird entsprochen, soweit dies möglich ist. Arbeitszeitmodelle und Dienstplangestaltung werden in Zusammenarbeit mit Beschäftigten gestaltet. Auf Geschlechtergerechtigkeit und auf altersgerechte Arbeitsbedingungen wird geachtet. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird unterstützt und gefördert.

Die Weiterentwicklung der Pflege, die Qualitätssicherung in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen sollte im Vordergrund stehen. Die Möglichkeit, qualitativ hochwertig zu arbeiten ist aber bei einem Personalschlüssel von 1:50 in der Nacht gar nicht gegeben. Die Arbeitsbelastung bleibt weiter hoch, die Unzufriedenheit mit der eigenen Arbeitssituation steigt. Die Gefahr von Erschöpfung und Erkrankung der Pflegefachpersonen ist hoch. Die Patientensicherheit ist dadurch gefährdet. Die auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelte Mindeststandards in der Patientenversorgung von höchstens 1:8 im Tagdienst und 1:30 im Nachtdienst sind eine Notwendigkeit. Das fordert auch der Bremer Pflegerat auf das Eindringlichste.


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