in der Zwischenzeit liegen 2 Verfahren beim Bundessozialgericht in Kassel.
Zuständig ist der 13. Senat. Gerichtstermine gibt es leider noch nicht.
B 13 R 24/20 R Vorinstanz: LSG Essen, L 14 R 883/19, 13.03.2020 Verstößt § 59 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 253a SGB 6 in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes (juris: EMLVG) vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
B 13 R 4/21 R Vorinstanz: LSG Schleswig, L 1 R 160/18, 21.01.2021 Verstößt § 59 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 253a SGB 6 in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes (juris: EMLVG) vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vordem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
Der Petitionsauschuss hat sich leider zu den Rentenabschlägen bei Erwerbsminderung immer noch nicht gemeldet bzw. es liegt noch keine Entscheidung vor.
Wir werden uns sofort melden, sollte uns eine Entscheidung vorliegen.
wir bitten um Hilfe/Unterstützung von folgender Petition
Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.
Diese Petition nimmt noch 26 Tage am Themenvoting für ABSTIMMUNG21 teil.
Nur Unterschriften von openPetition-Aktiven (haben bereits vor dem 08.02.2021 eine Petition unterschrieben oder gestartet) zählen zusätzlich für das Themenvoting. Die Petition, die das Voting gewinnt, wird Thema des ersten bundesweiten Volksentscheids.
Jetzt kommt es darauf an,noch möglichst viele Unterstützerunterschriften zu sammeln.
Verbreitet die Petition an Freunde, Bekannte usw. weiter.
die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.
die Eingangsbestätigungen des Überprüfungantrages sind bereits zum Teil eingetroffen und wie beabsichtigt, werden die Verfahren ruhend gestellt, bis die Entscheidung des BSG im Revisionsverfahren vorliegt.
Deutsche Rentenversicherung Bund mit folgendem Text:
Wir bestätigen den Eingang Ihres Überprüfungsantrages vom …...
(Eingang bei der DRV Bund)
Beim Bundessozialgericht ist derzeit ein Revisionsverfahren Aktenzeichen B 13 R 24/20R
anhängig.in dem es um die Verlängerung der Zurechnungszeit bei Bestandsrentnern analog zu der Neuregelung durch das EM-Leistungsvierbesserungsgesetz ab 01.01.2019 geht.
Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Antrag so lange nicht zu entscheiden und das Verwaltungsverfahren als nicht abgeschlossen zu betrachten bis in dem anhängenden BSG-Verfahren eine endgültige Entscheidung getroffen worden ist.
Wir werden dann auf Ihren Antrag unaufgefordert zurückkommen.
Bei dieser Vorgehensweise entstehen Ihnen keine Rechtsnachteile.
nunmehr ist auf Grund der Beschwerde die Revision unter dem Aktenzeichen B 13 R 24/20 R anhängig.
Der 13. Senat des Bundessozialgericht wird entscheiden.
Bitte stellt noch im Jahr 2020 einen Überprüfungsantrag bei dem jeweiligen Rententräger.
Mustertext:
Hiermit stelle ich gemäß § 44 SGB X einen Antrag auf Überprüfung aller EM-Rentenbescheide,die sie ausgestellt haben.
Ich beantrage die Neuberechnung meiner EM-Rente unter Maßgabe der Rechtslage der Zurechnungszeit, welche seit dem 01.01.2019 anzuwenden ist.
Ich bitte im Hinblick auf das laufende Revisionsverfahren beim BSG unter dem Aktenzeichen:
B 13 R 24/20 R um das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung.
es wurden mehrere rentenrechtliche Anliegen an den Petitionsauschuss vorgetragen.
Leider wurde die Petition vom Petitionsauschuss in mehrere "Petitionen "aufgeteilt".
die Petition ist noch in 2 Punkten offen:
1. Rentenabschlag bei Erwerbsminderung (ist derzeit noch in der Prüfung des Petitionsaschuss)
2. Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands-u. Neurentner).
wurde an das Bundesministerium für Arbeit u. Soziales überwiesen. Eine Nachfrage wurde bereits gestartet.
Freundliche Grüße
- Gruppe Bestandsrentner -
- Gruppe Bestandsrentner -
eine erfreuliche Nachricht zu dem Musterstreitverfahren vom Sovd und VdK:
Das Bundessozialgericht lässt in diesem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) nun eine Revision zu,wie der Sozialverband VdK gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) erklärte. "1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, der Redaktion.
Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. Nach neuem Recht würde der Kläger, der aus Mülheim an der Ruhr stammt, etwa 100 Euro mehr Rente pro Monat bekommen als derzeit.
"Die Erwerbsminderungs-Rentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers", sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. "Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren."
Zur Petition gibt des derzeit nichts Neues zu berichten.