Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

24.07.2019, 13:53

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-19-11-8221-021601 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.




18.06.2019, 14:20

openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition




11.06.2019, 11:09

Die Sozialversicherungen werden von ihrer jeweiligen Versichertengemeinschaft und deren Beiträgen getragen. Soweit den Sozialversicherungen Aufgaben übertragen werden, die nicht allein die Versichertengemeinschaft betreffen, liegt mit der Finanzierung dieser Aufgaben über Beiträge eine Fehlfinanzierung vor. Diese Leistungen, die nicht dem Versicherungscharakter entsprechen, werden als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Anhand von nachvollziehbaren Kriterien schätzt die vorliegende Studie ihren Umfang in Abhängigkeit von ihrer konkreten Abgrenzung auf 58,1 bzw. 80,5 Mrd. Euro im Jahr 2016. Damit wird ein erheblicher Teil der Ausgaben der Sozialversicherung nicht adäquat finanziert. Eine Beseitigung dieser Fehlfinanzierung schafft den Spielraum für nennenswerte Leistungserweiterungen der einzelnen Träger oder Beitragssatzsenkungen im Bereich von 4,7 bis 6,7 Beitragspunkten

www.boeckler.de/pdf/p_imk_study_60_2018.pdf


10.06.2019, 11:36

Das Rentenrecht folgt seit Jahrzehnten nicht mehr den im Grundgesetz garantierten Rechten. Gesetzliche Regelungen im Rentenversicherungsgesetz stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen. Das Alterseinkünftegesetz , das zur Besteuerung der Renten führte, beruht auf einem fragwürdigen Urteil des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommision. Sowohl die Rentenbeitragszahler als auch die Rentenempfänger können sich auf das was die Politik im Rentenrecht beschließt nicht mehr verlassen. Damit werden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik endgültig zerstört.

Arbeitnehmer Rentenversicherung: Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt.
Keine angemessene Altersversorgung. Solidarisch versichert.

Berufsständische Altersversorgung: Grundrechte gelten.
Beamtenversorgung: Anspruch aus Artikel 33 GG Absatz 5
Unsolidarisch versichert.
Alimentationsprinzip
Weiterhin ist der Staat verpflichtet, seine Beamten angemessen zu alimentieren.Hierzu muss er diese mit Geldmitteln ausstatten, die ihnen und ihren Angehörigen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen

Die Altersversorgung in Deutschland ist ein Apartheidrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Mit diesem Mehrklassensystem werden grundgesetzwidrig (GG Art.3) Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht und dadurch gilt für die Einen nicht, was für die Anderen selbstverständlich ist. Die  Gesellschaft wird mehr und mehr entsolidarisiert. An Stelle der Solidarität tritt der Egoismus der Lobbyistenverbände.

Die Ursachen der Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen also nicht in der Verteilung zwischen Jung oder Alt, sondern zwischen der Schaffung von solidarischen und nicht solidarischen Altersversorgungssystemen. Nach der Logik eines Apartheidrechts wird in diesen unterschiedlichen Systemen auch unterschiedliches Recht angewendet. Damit gilt für die Einen nicht was für die Anderen selbstverständlich ist. Nur so ist es z.B. möglich, dass für die Forderung eines Rentenniveaus von 53 Prozent (Lebensarbeitszeit) zu einem medialen Aufschrei führt, während ein Pensionsniveau von 71,75 Prozent (des letzten Einkommens) so gut wie nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht. Und dies, obwohl die Jungen und zukünftige Generationen eine absehbare Pensionslawine finanzieren müssen, für die weder die Pensionäre noch der Staat als Arbeitgeber Rückstellungen bildeten, und die die öffentlichen Haushalte überfordern werden.


09.06.2019, 12:11

Ein Buch, das endlich klarmacht, wie gute Renten für alle funktionieren können."
 
Worum geht es in dem Projekt?

Es geht um mehr Gerechtigkeit in einer reichen Gesellschaft. Es geht um die Mobilisierung all jener, die höhere Renten fordern und Altersarmut verhindern wollen. Denen liefert das Buch fundierte Argumente, wie eine Rentenwende gelingen kann und muss: Erstens durch eine Einbeziehung aller in die Rente, also auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Politiker (=Erwerbstätigenversicherung). Zweitens durch die volle Konzentration auf eine effektive und nicht gewinnorientierte gesetzliche Rente. Dies bedeutet auch die Abschaffung der gescheiterten Riester-Rente und das Ende von Betriebsrenten, die per "Entgeltumwandlung" von Lebensversicherungskonzernen organisiert werden. Drittens durch eine faire Erhöhung des Arbeitgeber- und des Bundesanteils. Letzteres finanziert sich auch durch die Umwidmung von bisherigen Subventionen für Riester- und Betriebsrenten sowie Pensionszahlungen an Beamte. Das Ergebnis sind Renten, die für alle deutlich höher ausfallen werden als heute. Insbesondere Geringverdiener werden durch eine Mindestrente über die Armutsschwelle gehoben. Wir brauchen nichts weniger als eine Neuerfindung der Altersvorsorge.

Holger Balodis

www.startnext.com/rente-rauf?fbclid=IwAR2Aamn6SzgAWREdqCTtXFNbAZmx2Hs_5rVmF1wMUrGsM8nUJjebQZUFvQ0


04.06.2019, 19:02

zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011
- 1 BvR 3588/08 -
- 1 BvR 555/09 -

Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI in der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl I S. 1827) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt.

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr358808.html


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