nachdem nun die Petition seit über 1 Jahr beim Petitionsausschuss „ruht“ wurde am 18.06.2020
folgendes beschlossen:
ein Teil der Petition , soweit es für Verbesserungen beim Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und-rentner geht wurde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwiesen.
Zu den restlichen Punkten der Petition haben wir leider noch keine Nachricht erhalten.
In diesem Zusammenhang möchten wir Euch darauf hinweisen, dass der Sozialverband Deutschland mit dem VdK "Musterverfahren" zu der Stichtagsregelung führt.
Klage zu den Erwerbsminderungsbestandsrenten
Gemeinsam mit dem VdK werden derzeit in ausgewählten Fällen Musterverfahren zu den Erwerbsminderungsbestandsrenten durchgeführt. Das aktuelle Verfahren ist derzeit als Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht, Az. B 13 100/20 B, anhängig.
Die seit Januar 2019 geltenden Regelungen sind mit deutlichen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen verbunden. Die Bestandsrentner*innen, welche nach Einführung der Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten nach dem 31. Dezember 2000, aber vor Einführung der Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2019 (Erhöhung der Zurechnungszeiten) ihre Rente bewilligt bekamen, erhalten deutlich geringere Renten, als die Erwerbsminderungsrentner*innen davor oder danach. Hierin wird eine signifikante Ungleichbehandlung zwischen Neuzugängen in der Erwerbsminderung und Menschen, die bereits länger erwerbsgemindert sind, gesehen.
Diese Punkte sollen nun höchstrichterlich geklärt werden.
Vielleicht ist einer von Ihnen dabei. Wir würden uns freuen, wenn sie/er sich melden würde.
wir möchten Sie alle bitten folgende Petition mitzuzeichnen.
Veranlassen Sie bitte, dass die Geheimhaltungsverpflichtung der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ sofort aufgehoben wird! Es geht um die Lebensgrundlage der jetzigen und der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Das erfordert eine intensive und öffentliche gesellschaftliche Debatte um den besten Weg. Die Betroffenen dabei auszuschliessen ist undemokratisch.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-19-11-8221-021601 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Finanzminister Olaf Scholz führt mindestens 9% seines Haushalts als Schattenhaushalt. Ohne Zugriff in die Rentenkasse, eine Art legaler Betrug, wäre seine „schwarze Null“ Makulatur. Die Medien interessiert der Skandal nicht. Für diese Nachricht gibt es nicht eine Zeile, nicht eine Sendesekunde – nirgendwo. www.nachdenkseiten.de/?p=53423
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Es ist allerhöchste Zeit, diesen Skandal zu beenden.
Wir fordern, die sofortige Umsetzung der Petition.
Wer drastische Verbesserungen im Rentensystem für überflüssig hält, will entweder die Realitäten nicht sehen oder er schickt ganz bewusst viele in Altersarmut.
In diesem Jahr verlieren die Deutschen 50 Milliarden Euro wegen der Nullzinsen der Europäischen Zentralbank , seit 2010 sind es bereits mehr als 330 Milliarden – Geld, das uns in allen Bereichen fehlt.
Die Sozialversicherungen werden von ihrer jeweiligen Versichertengemeinschaft und deren Beiträgen getragen. Soweit den Sozialversicherungen Aufgaben übertragen werden, die nicht allein die Versichertengemeinschaft betreffen, liegt mit der Finanzierung dieser Aufgaben über Beiträge eine Fehlfinanzierung vor. Diese Leistungen, die nicht dem Versicherungscharakter entsprechen, werden als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Anhand von nachvollziehbaren Kriterien schätzt die vorliegende Studie ihren Umfang in Abhängigkeit von ihrer konkreten Abgrenzung auf 58,1 bzw. 80,5 Mrd. Euro im Jahr 2016. Damit wird ein erheblicher Teil der Ausgaben der Sozialversicherung nicht adäquat finanziert. Eine Beseitigung dieser Fehlfinanzierung schafft den Spielraum für nennenswerte Leistungserweiterungen der einzelnen Träger oder Beitragssatzsenkungen im Bereich von 4,7 bis 6,7 Beitragspunkten