10.06.2019, 05:36
Das Rentenrecht folgt seit Jahrzehnten nicht mehr den im Grundgesetz garantierten Rechten. Gesetzliche Regelungen im Rentenversicherungsgesetz stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen. Das Alterseinkünftegesetz , das zur Besteuerung der Renten führte, beruht auf einem fragwürdigen Urteil des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommision. Sowohl die Rentenbeitragszahler als auch die Rentenempfänger können sich auf das was die Politik im Rentenrecht beschließt nicht mehr verlassen. Damit werden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik endgültig zerstört.
Arbeitnehmer Rentenversicherung: Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt.
Keine angemessene Altersversorgung. Solidarisch versichert.
Berufsständische Altersversorgung: Grundrechte gelten.
Beamtenversorgung: Anspruch aus Artikel 33 GG Absatz 5
Unsolidarisch versichert.
Alimentationsprinzip
Weiterhin ist der Staat verpflichtet, seine Beamten angemessen zu alimentieren.Hierzu muss er diese mit Geldmitteln ausstatten, die ihnen und ihren Angehörigen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen
Die Altersversorgung in Deutschland ist ein Apartheidrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Mit diesem Mehrklassensystem werden grundgesetzwidrig (GG Art.3) Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht und dadurch gilt für die Einen nicht, was für die Anderen selbstverständlich ist. Die Gesellschaft wird mehr und mehr entsolidarisiert. An Stelle der Solidarität tritt der Egoismus der Lobbyistenverbände.
Die Ursachen der Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen also nicht in der Verteilung zwischen Jung oder Alt, sondern zwischen der Schaffung von solidarischen und nicht solidarischen Altersversorgungssystemen. Nach der Logik eines Apartheidrechts wird in diesen unterschiedlichen Systemen auch unterschiedliches Recht angewendet. Damit gilt für die Einen nicht was für die Anderen selbstverständlich ist. Nur so ist es z.B. möglich, dass für die Forderung eines Rentenniveaus von 53 Prozent (Lebensarbeitszeit) zu einem medialen Aufschrei führt, während ein Pensionsniveau von 71,75 Prozent (des letzten Einkommens) so gut wie nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht. Und dies, obwohl die Jungen und zukünftige Generationen eine absehbare Pensionslawine finanzieren müssen, für die weder die Pensionäre noch der Staat als Arbeitgeber Rückstellungen bildeten, und die die öffentlichen Haushalte überfordern werden.
09.06.2019, 06:11
Ein Buch, das endlich klarmacht, wie gute Renten für alle funktionieren können."
Worum geht es in dem Projekt?
Es geht um mehr Gerechtigkeit in einer reichen Gesellschaft. Es geht um die Mobilisierung all jener, die höhere Renten fordern und Altersarmut verhindern wollen. Denen liefert das Buch fundierte Argumente, wie eine Rentenwende gelingen kann und muss: Erstens durch eine Einbeziehung aller in die Rente, also auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Politiker (=Erwerbstätigenversicherung). Zweitens durch die volle Konzentration auf eine effektive und nicht gewinnorientierte gesetzliche Rente. Dies bedeutet auch die Abschaffung der gescheiterten Riester-Rente und das Ende von Betriebsrenten, die per "Entgeltumwandlung" von Lebensversicherungskonzernen organisiert werden. Drittens durch eine faire Erhöhung des Arbeitgeber- und des Bundesanteils. Letzteres finanziert sich auch durch die Umwidmung von bisherigen Subventionen für Riester- und Betriebsrenten sowie Pensionszahlungen an Beamte. Das Ergebnis sind Renten, die für alle deutlich höher ausfallen werden als heute. Insbesondere Geringverdiener werden durch eine Mindestrente über die Armutsschwelle gehoben. Wir brauchen nichts weniger als eine Neuerfindung der Altersvorsorge.
Holger Balodis
www.startnext.com/rente-rauf?fbclid=IwAR2Aamn6SzgAWREdqCTtXFNbAZmx2Hs_5rVmF1wMUrGsM8nUJjebQZUFvQ0
04.06.2019, 13:02
zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011
- 1 BvR 3588/08 -
- 1 BvR 555/09 -
Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI in der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl I S. 1827) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt.
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr358808.html
04.06.2019, 12:54
Bundessozialgericht zunächst uneins über die Abschläge
Im Januar 2008 hatte der 5a. Senat des Bundessozialgerichts dann die Kürzung des Zugangsfaktors für rechtmäßig erklärt und damit die Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger bestätigt.
Aufgrund des Urteils des 4. Senats konnte der 5a. Senat allerdings nicht endgültig entscheiden, sondern fragte zunächst beim ebenfalls zuständigen 13. Senat an, ob dieser an der Rechtsprechung des 4. Senats festhalten oder diese ebenfalls verwerfen würde. Mit Beschlüssen vom 26.6.2008 hatte der 13. Senat auf die Anfragen des 5a. Senats erklärt, dass er an der Rechtsauffassung des 4. Senats nicht festhält und eine Absenkung des Zugangsfaktors vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten für zulässig hält.
Bundessozialgericht erklärt Abschläge schließlich für rechtmäßig
Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte schließlich am 14.8.2008 die seit 2001 gültige Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden.
04.06.2019, 12:35
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht: Prof.Dr.Wolfgang Meyer.
Urteilsverkündung beim Bundessozialgericht in Kassel: Die Abschläge bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente an eine 47-jährige Frau in Ostfriesland sind rechtswidrig, verkündet Professor Dr. Wolfgang Meyer, Vorsitzender des 4. Senats. Als das Gericht Monate später die schriftliche Begründung der Entscheidung veröffentlicht, wird klar: Die Folgen sind dramatisch. Rund 750 000 Erwerbsminderungsrentner sind betroffen. Sie haben nach dem Urteil Anspruch auf Nachzahlung von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro. Pro Jahr kommen rund 150 000 Neu-Rentner hinzu. Auch sie haben nach dem Urteil Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Behörde leistet Widerstand
Monatelang diskutieren die Rentenversicherer. Sie beraten sich mit den Beamten im Arbeits- und Sozialministerium.Ihre Entscheidung : Sie werden das Urteil mit Rückendeckung aus dem Ministerium nicht umsetzen. Ihre Nachzahlung erhält zunächst nur die Klägerin aus Ostfriesland, die im Mai ihren Prozess vor dem Bundessozialgericht gewann. Alle anderen Erwerbsminderungsrentner erhalten zunächst keine höhere Rente und auch keine Nachzahlung. Begründung für den Widerstand gegen die Richter: „Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden“, erklärt die Rentenversicherung in ihrer Pressemitteilung. Verbindliche Instanz für die Auslegung des 2001 neu in Kraft getretenen Rentengesetzes ist jedoch das Bundessozialgericht. Professor Meyer und seine Kollegen im 4. Senat kommen bei der Interpretation der Vorschriften nicht zuletzt wegen verfassungsrechtlicher Überlegungen zu dem Ergebnis: Der Abschlag widerspricht dem Gesetz. Erwerbsminderungsrentner haben Anspruch auf die volle Rente, wenn sie bei Bewilligung der Rente noch nicht 60 Jahre alt sind.
Prof.Dr.Wolfgang Meyer wurde 2007 als Vorsitzender Richter des 4. Senats abgelöst .
Prof.Dr. Wolfgang Meyer wurde in den 2. Senat versetzt – er war nicht mehr zuständig für Rentenangelegenheiten.
Ab 2007 wurden Neueingänge zum Rentenrecht dem sachlich ebenfalls zuständigen 5a. Senat zugeteilt..
richterliche Unabhängigkeit?
03.06.2019, 09:26
Seit 2001 gibt es nur einen Weg in der Rente: Leistungen kürzen. Stück für Stück. Es wurde gute Angebote weggeschnitten oder gar gekürzt. Stichwort: Einführung des Abschlages bei der Erwerbsminderungsrente und der Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes ab einem bestimmtem Geburtsjahrgang. Auch die steuerliche Begünstigung der Riesterrente und die teilweise Beitragsfreistellung in der Betriebsrente haben zur Aushöhlung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente beigetragen.
Warum wird immer wieder durch die CDU/CSU und auch durch die SPD behauptet, dass die gesetzliche Rente als Hauptteil für ein Leben im Alter nicht ausreichen würde? Weil die Politik über Jahrzehnte die mahnenden Worte der Demografen und Rentenexperten nicht hörte und weil sie mit der Einführung der steuerlichen Begünstigung für eine Riesterrente und Betriebsrente ihre Wirtschaftsfreunde
großzügig mit Milliardenmehreinnahmen bediente.
Das zurzeit bestehende System der CDU/CSU und SPD hat viele Chancen verspielt. Diese Politiker hören nicht zu. Bestes Beispiel ist das Verhalten der CDUler im Fall Rezo und bei der Grundrente. Arroganz, Überheblichkeit und vieles mehr scheint an der Tagesordnung. Und eines möchte ich auch noch sagen: Liebe Professoren, Akademiker und Doktoren, die ihr euch zur Rente immer wieder meldet, hört mal auf immer nur zu mahnen, so könnt ihr es machen oder so nicht, damit helft ihr keinem oder nur euch selbst.
Oder ihr wisst es nicht besser! Ihr alle, die Politiker und Ihr sogenannten Experten hört dem einfachen Volk zu und redet in einer Sprache mit ihm, welches es verstehen kann – damit es euch auch antwortet und sich verstanden fühlt. Bezieht die Menschen mit all ihren Sorgen und Nöten ein. Denkt immer daran, dem deutschen Volke geht es nur so gut oder so schlecht, wie es seinem Schwächsten gut oder schlecht geht. Altersarmut ist eine Schande für unser Land! Handelt, bevor es zu spät ist.
Ausschnitte aus einem Artikel:
rentenbescheid24.de/cducsu-und-spd-versagen-bei-der-rente/
01.06.2019, 11:06
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ein kleines Update zu unserer gemeinsamen Petition.
Die Zeichnungsfrist endet am 14.06.19
Lassen wir uns das nicht weiter gefallen! Lassen wir uns nicht spalten!
Freundliche Grüsse
-Gruppe Bestandsrentner-
25.05.2019, 10:39
Die Rede ist von Steuerflüchtlingen. Sie umgehen den Fiskus, weil sie die Steuersätze in Deutschland nicht akzeptieren oder zahlen wollen – und kommen die Gesellschaft teuer zu stehen.
Rund 400 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld liegen weltweit in Steueroasen, so die Schätzungen. Steuerhinterziehung ist in Deutschland ein massives Problem. Dem Fiskus gehen dadurch Jahr für Jahr geschätzt 100 Milliarden Euro verloren.
Müsste insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht dringenden Handlungsbedarf sehen und endlich diese offenbar gut organisierten Methoden der Steuerhinterziehung bekämpfen?
Aber vermutlich möchte auch diese SPD-Spitze weiterhin die Reichen und Vermögenden hierzulande schonen. Dabei wäre das Geld dringend nötig.
25.05.2019, 09:48
500 Mrd. Dollar jährlich entgehen den Staaten weltweit durch Steuertricks internationaler Konzerne, schätzen Experten. In ihren EU-Wahlkampfspots präsentiert sich die SPD als Kämpferin gegen solche Steuertricks. Ganz vorne mit dabei: Olaf Scholz. Dabei verhindert ausgerechnet der deutsche Finanzminister eine europäische Initiative für mehr Transparenz. Danach sollten Unternehmen öffentlich machen, in welchem Land sie welchen Gewinn machen und wie viel Steuern sie darauf zahlen – ein wirksames Mittel gegen Steuertricksereien, das jetzt von Deutschland blockiert wird.
Quelle: Monitor
22.05.2019, 13:08
Am 23. Mai 1949 - vor genau 70 Jahren - wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft.
Menschenwürde (Artikel 1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Der Mensch darf deshalb nicht zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns gemacht werden. Er hat einen "Achtungsanspruch", allein weil er ein Mensch ist. Das gilt auch bei Hilfsbedürftigkeit sowie am Lebensanfang und -ende. Die Menschenwürde-Garantie ist das stärkste aller Grundrechte. Sie darf weder durch Gesetze eingeschränkt noch mit anderen Verfassungswerten abgewogen werden
Gleichheit (Artikel 3) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Dieser allgemeine Gleichheitssatz bedeutet laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass "wesentlich Gleiches" gleich zu behandeln ist und "wesentlich Ungleiches" ungleich. Ungleichbehandlungen sind gerechtfertigt, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Es geht also um ein Verbot von Willkür.
Daneben enthält Artikel 3 auch spezielle Gleichheitssätze: Ausdrücklich verboten ist zum Beispiel die Benachteiligung wegen des Geschlechts, des Glaubens, der "Rasse" und der politischen Anschauung. Seit 1994 ist hier auch die "Behinderung" erwähnt.
Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat (Artikel 20)
Artikel 20 legt fest, welche Art von Staat die Bundesrepublik sein soll. Einzelheiten zur Gestaltung von Demokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat finden sich dann in vielen anderen Artikeln des Grundgesetzes. Die Gestaltung des Sozialstaats ist dagegen weithin dem Gesetzgeber überlassen.
Ewigkeitsklausel (Artikel 79)
Auch das Grundgesetz kann geändert werden. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Eine Handvoll Bestimmungen ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Dazu gehören die Garantie der Menschenwürde und die Festlegung der Bundesrepublik als Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat.
Eine andere Ausgestaltung der Demokratie, etwa durch Einführung von Volksentscheiden, ist aber durchaus möglich.
Der Staat hat die Pflicht, allen Staatsbürgern ein Leben in Würde und Teilhabe zu ermöglichen!
"Gleichbehandlung vor dem Gesetz" kann nicht heißen: Ungleichbehandlung nach Stichtag"!
Erwerbunfähigkeit ist kein selbst gewählter Lebensentwurf, sondern ein Schicksal, das alle Erwerbsunfähigen gleichermaßen getroffen hat.