Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

04.06.2019, 18:54

Bundessozialgericht zunächst uneins über die Abschläge
Im Januar 2008 hatte der 5a. Senat des Bundessozialgerichts dann die Kürzung des Zugangsfaktors für rechtmäßig erklärt und damit die Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger bestätigt.
Aufgrund des Urteils des 4. Senats konnte der 5a. Senat allerdings nicht endgültig entscheiden, sondern fragte zunächst beim ebenfalls zuständigen 13. Senat an, ob dieser an der Rechtsprechung des 4. Senats festhalten oder diese ebenfalls verwerfen würde. Mit Beschlüssen vom 26.6.2008 hatte der 13. Senat auf die Anfragen des 5a. Senats erklärt, dass er an der Rechtsauffassung des 4. Senats nicht festhält und eine Absenkung des Zugangsfaktors vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten für zulässig hält.

Bundessozialgericht erklärt Abschläge schließlich für rechtmäßig

Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte schließlich am 14.8.2008 die seit 2001 gültige Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden.


04.06.2019, 18:35

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht: Prof.Dr.Wolfgang Meyer.

Urteilsverkündung beim Bundessozialgericht in Kassel: Die Abschläge bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente an eine 47-jährige Frau in Ostfriesland sind rechtswidrig, verkündet Professor Dr. Wolfgang Meyer, Vorsitzender des 4. Senats. Als das Gericht Monate später die schriftliche Begründung der Entscheidung veröffentlicht, wird klar: Die Folgen sind dramatisch. Rund 750 000 Erwerbsminderungsrentner sind betroffen. Sie haben nach dem Urteil Anspruch auf Nachzahlung von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro. Pro Jahr kommen rund 150 000 Neu-Rentner hinzu. Auch sie haben nach dem Urteil Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Behörde leistet Widerstand
Monatelang diskutieren die Rentenversicherer. Sie beraten sich mit den Beamten im Arbeits- und Sozialministerium.Ihre Entscheidung : Sie werden das Urteil mit Rückendeckung aus dem Ministerium nicht umsetzen. Ihre Nachzahlung erhält zunächst nur die Klägerin aus Ostfriesland, die im Mai ihren Prozess vor dem Bundessozialgericht gewann. Alle anderen Erwerbsminderungsrentner erhalten zunächst keine höhere Rente und auch keine Nachzahlung. Begründung für den Widerstand gegen die Richter: „Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden“, erklärt die Rentenversicherung in ihrer Pressemitteilung. Verbindliche Instanz für die Auslegung des 2001 neu in Kraft getretenen Rentengesetzes ist jedoch das Bundessozialgericht. Professor Meyer und seine Kollegen im 4. Senat kommen bei der Interpretation der Vorschriften nicht zuletzt wegen verfassungsrechtlicher Überlegungen zu dem Ergebnis: Der Abschlag widerspricht dem Gesetz. Erwerbsminderungsrentner haben Anspruch auf die volle Rente, wenn sie bei Bewilligung der Rente noch nicht 60 Jahre alt sind.
Prof.Dr.Wolfgang Meyer wurde 2007 als Vorsitzender Richter des 4. Senats abgelöst .
Prof.Dr. Wolfgang Meyer wurde in den 2. Senat versetzt – er war nicht mehr zuständig für Rentenangelegenheiten.
Ab 2007 wurden Neueingänge zum Rentenrecht dem sachlich ebenfalls zuständigen 5a. Senat zugeteilt..
richterliche Unabhängigkeit?


03.06.2019, 15:26

Seit 2001 gibt es nur einen Weg in der Rente: Leistungen kürzen. Stück für Stück. Es wurde gute Angebote weggeschnitten oder gar gekürzt. Stichwort: Einführung des Abschlages bei der Erwerbsminderungsrente und der Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes ab einem bestimmtem Geburtsjahrgang. Auch die steuerliche Begünstigung der Riesterrente und die teilweise Beitragsfreistellung in der Betriebsrente haben zur Aushöhlung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente beigetragen.

Warum wird immer wieder durch die CDU/CSU und auch durch die SPD behauptet, dass die gesetzliche Rente als Hauptteil für ein Leben im Alter nicht ausreichen würde? Weil die Politik über Jahrzehnte die mahnenden Worte der Demografen und Rentenexperten nicht hörte und weil sie mit der Einführung der steuerlichen Begünstigung für eine Riesterrente und Betriebsrente ihre Wirtschaftsfreunde
großzügig mit Milliardenmehreinnahmen bediente.
Das zurzeit bestehende System der CDU/CSU und SPD hat viele Chancen verspielt. Diese Politiker hören nicht zu. Bestes Beispiel ist das Verhalten der CDUler im Fall Rezo und bei der Grundrente. Arroganz, Überheblichkeit und vieles mehr scheint an der Tagesordnung. Und eines möchte ich auch noch sagen: Liebe Professoren, Akademiker und Doktoren, die ihr euch zur Rente immer wieder meldet, hört mal auf  immer nur zu mahnen, so könnt ihr es machen oder so nicht, damit helft ihr keinem oder nur euch selbst.
Oder ihr wisst es nicht besser! Ihr alle, die Politiker und Ihr sogenannten Experten hört dem einfachen Volk zu und redet in einer Sprache mit ihm, welches es verstehen kann – damit es euch auch antwortet und sich verstanden fühlt. Bezieht die Menschen mit all ihren Sorgen und Nöten ein. Denkt immer daran, dem deutschen Volke geht es nur so gut oder so schlecht, wie es seinem Schwächsten gut oder schlecht geht. Altersarmut ist eine Schande für unser Land! Handelt, bevor es zu spät ist.
Ausschnitte aus einem Artikel:
rentenbescheid24.de/cducsu-und-spd-versagen-bei-der-rente/


01.06.2019, 17:06

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ein kleines Update zu unserer gemeinsamen Petition.
Die Zeichnungsfrist endet am 14.06.19

Lassen wir uns das nicht weiter gefallen! Lassen wir uns nicht spalten!

Freundliche Grüsse
-Gruppe Bestandsrentner-


25.05.2019, 16:39

Die Rede ist von Steuerflüchtlingen. Sie umgehen den Fiskus, weil sie die Steuersätze in Deutschland nicht akzeptieren oder zahlen wollen – und kommen die Gesellschaft teuer zu stehen.
Rund 400 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld liegen weltweit in Steueroasen, so die Schätzungen. Steuerhinterziehung ist in Deutschland ein massives Problem. Dem Fiskus gehen dadurch Jahr für Jahr geschätzt 100 Milliarden Euro verloren.

Müsste insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht dringenden Handlungsbedarf sehen und endlich diese offenbar gut organisierten Methoden der Steuerhinterziehung bekämpfen?

Aber vermutlich möchte auch diese SPD-Spitze weiterhin die Reichen und Vermögenden hierzulande schonen. Dabei wäre das Geld dringend nötig.


25.05.2019, 15:48

500 Mrd. Dollar jährlich entgehen den Staaten weltweit durch Steuertricks internationaler Konzerne, schätzen Experten. In ihren EU-Wahlkampfspots präsentiert sich die SPD als Kämpferin gegen solche Steuertricks. Ganz vorne mit dabei: Olaf Scholz. Dabei verhindert ausgerechnet der deutsche Finanzminister eine europäische Initiative für mehr Transparenz. Danach sollten Unternehmen öffentlich machen, in welchem Land sie welchen Gewinn machen und wie viel Steuern sie darauf zahlen – ein wirksames Mittel gegen Steuertricksereien, das jetzt von Deutschland blockiert wird.

Quelle: Monitor


22.05.2019, 19:08

Am 23. Mai 1949 - vor genau 70 Jahren - wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft.

Menschenwürde (Artikel 1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Der Mensch darf deshalb nicht zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns gemacht werden. Er hat einen "Achtungsanspruch", allein weil er ein Mensch ist. Das gilt auch bei Hilfsbedürftigkeit sowie am Lebensanfang und -ende. Die Menschenwürde-Garantie ist das stärkste aller Grundrechte. Sie darf weder durch Gesetze eingeschränkt noch mit anderen Verfassungswerten abgewogen werden

Gleichheit (Artikel 3) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Dieser allgemeine Gleichheitssatz bedeutet laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass "wesentlich Gleiches" gleich zu behandeln ist und "wesentlich Ungleiches" ungleich. Ungleichbehandlungen sind gerechtfertigt, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Es geht also um ein Verbot von Willkür.

Daneben enthält Artikel 3 auch spezielle Gleichheitssätze: Ausdrücklich verboten ist zum Beispiel die Benachteiligung wegen des Geschlechts, des Glaubens, der "Rasse" und der politischen Anschauung. Seit 1994 ist hier auch die "Behinderung" erwähnt.

Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat (Artikel 20)

Artikel 20 legt fest, welche Art von Staat die Bundesrepublik sein soll. Einzelheiten zur Gestaltung von Demokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat finden sich dann in vielen anderen Artikeln des Grundgesetzes. Die Gestaltung des Sozialstaats ist dagegen weithin dem Gesetzgeber überlassen.

Ewigkeitsklausel (Artikel 79)

Auch das Grundgesetz kann geändert werden. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Eine Handvoll Bestimmungen ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Dazu gehören die Garantie der Menschenwürde und die Festlegung der Bundesrepublik als Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat.
Eine andere Ausgestaltung der Demokratie, etwa durch Einführung von Volksentscheiden, ist aber durchaus möglich.

Der Staat hat die Pflicht, allen Staatsbürgern ein Leben in Würde und Teilhabe zu ermöglichen!
"Gleichbehandlung vor dem Gesetz" kann nicht heißen: Ungleichbehandlung nach Stichtag"!
Erwerbunfähigkeit ist kein selbst gewählter Lebensentwurf, sondern ein Schicksal, das alle Erwerbsunfähigen gleichermaßen getroffen hat.


18.05.2019, 11:19

Das „Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.“ startete am 1. März 2019 zusammen mit seinen Kooperationspartnern eine E-mail und Briefaktion, zu der alle Abgeordneten der Oppositionsparteien, sowie zwei Institutionen angeschrieben und befragt wurden.Im Zusammenhang mit der Mütterrente I + II hat die Bundesregierung folgendes Gesetzverletzt:Sozialgesetzbuch VI § 177 (1) Kindererziehungszeiten: „Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund bezahlt.“Um die Schuldenbremse Grundgesetz Art. 109 (3) nicht zu verletzen müssen die Beitragszahler die Mütterrente I + II selbst bezahlen. Erwerbstätige in eigenen besseren Sicherungssystemen ( Anwälte,Apotheker, Ärzte, Richter, Unternehmer und Politiker ) erhalten die Mütterrente I + II somit aus den Beiträgen der Pflichtversicherten. Die Frage war: Was ist Ihre Ansicht zu diesen Gesetzesverstößen der Bundesregierung?Grundsätzlich gilt für alle 310 Abgeordnete:Es wird keine persönliche Meinung vertreten, es wird auf die Rentenexperten verwiesen, man versteckt sich hinter der Fraktionsmeinung. Die meisten Abgeordneten Antworten nicht, oder lassen durch die Experten antworten.

AfD / FDP / Linke / Grüne stimmen für die vollständige Finanzierung der Mütterrente I + II aus Steuermitteln.Kommission Verlässlicher Generationenvertrag Kritik und Ansichten zu aktuellen Gesetzestexten gehören nicht zum Aufgabengebiet der Kommission.Bundesvorstand Deutsche Rentenversicherung Bund alle Mehrausgaben die der Deutschen Rentenversicherung durch die Finanzierung zusätzlicher Mütterrenten entstehen, müssen sach-und systemgerecht aus Steuermitteln finanziert werden.Allen vier Oppositionsparteien wurde vorgeschlagen, über das Bundesverfassungsgericht zu klären, ob die Gesamtbelastung der Beitragszahler bis 2030 von zusätzlich ca. 137 Mrd. Euro in der Betrachtung des Bundesverfassungsgericht„ einem Bemühen des Gesetzgebers um die Belastung der Beitragszahler in Grenzen zu halten“, entspricht.

Zeitversetzt wurde dieselbe Frage den Abgeordneten der Regierungskoalition gestellt.CDU / CSU es stimmten am 08.11.2018 im Bundestag 216 MdB ́s für den Gesetzesverstoß mit Ja, 3 mit Nein, bei 1 Enthaltung.SPD es stimmten am 08.11.2018 im Bundestag 145 MdBs für den Gesetzesverstoß.Die nächste Plünderung der Sozialkassen ist mit der Finanzierung der „Grundrente“aus der Kranken-und Arbeitslosenversicherung durch die SPD ist bereits geplant.Regierungsparteien die solche Ungerechtigkeit gegen die Interessen von ca. 60 Mio. Bürgern( ca. 40 Mio. Beitragszahler und ca. 20 Mio. Rentner ) zum Vorteil einer kleinen gut versorgten Elite verabschieden, sind bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr wählbar

Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. - 16.05.19


17.05.2019, 18:52

VdK übernimmt endlich 12 Jahre alte BRR-Forderungen!

Für Deutschlands größten Sozialverband steht fest: Es ist Zeit für eine gerechte Rente! Seine Durchsetzungskraft und Stärke will der VdK in seiner Kampagne #rentefüralle nutzen. „Mit unseren 2 Millionen Mitgliedern werden wir uns für eine gerechte Rente einsetzen, damit keine Rentnerin mit 74 Jahren putzen gehen muss“, verspricht Bentele.

Das ist das was der BRR schon seit seiner Gründung 2007 fordert.Es hat lange gedauert bis der VdK aufgewacht ist.Mal sehen was der "Sozialverbandsriese" fertig bringt.

www.beitragszahler-rentner.de/index.php?article_id=20&rex_news_pubs_id=97


15.05.2019, 19:14

Eines der größten Systemversagen ist es, dass wir in einem solch reichen Land, wie Deutschland Altersarmut zulassen. Und dies sogar noch schön reden, in dem auf das sogenannte Existenzminimum verwiesen wird. Der Politikstil der Arroganz und der sozialen Kälte wird immer mehr Wähler abschrecken.


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