10.07.2026, 06:08
Hallo liebe Brühlerinnen und liebe Brühler,
wenn man das Folgende liest, kann man eigentlich nur zustimmen:
„(…) erkennt die angespannte Wohnraumsituation in Brühl an und verfolgt das Ziel, bezahlbaren, bedarfsgerechten und qualitativ guten Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Wohnen wird dabei als zentrale soziale Aufgabe verstanden, die maßgeblich zur Lebensqualität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt beiträgt."
Das ist ein Zitat aus dem CDU/SPD Koalitionsvertrag 2025 bis 2030 in Brühl! Und trotzdem haben beide Parteien im Juni für eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer in Brühl gestimmt!
Damit wird das Wohnen in Brühl nochmals überdurchschnittlich verteuert:
Die Grundsteuerbelastung in Brühl beträgt nun 342 € je Einwohner,
in Hürth beispielsweise aber nur 187 € je Einwohner!
Dabei ist schon die nächste Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 1.000 % in 2030 (oder auch schon wieder eher?) im aktuellen Haushaltsplan vorgesehen!
Wenn jetzt bald die neuen Grundsteuer-Änderungsbescheide mit den Nachzahlungen verschickt werden, kann man dagegen – innerhalb eines Monats – Widerspruch bei der Stadt Brühl einlegen. Um aber Säumniszuschläge zu vermeiden, sollte man die geforderten Beträge bis zu einer Entscheidung über „die Aussetzung der Vollziehung“ o.ä. ausdrücklich unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und unter Rückforderungsvorbehalt zahlen.
Neben diesen Fragen haben wir inzwischen im 3er-Team noch weitere wichtige Fragen zu Grundsteuer-Erhöhung und Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Diese werden wir in der öffentlichen Fragestunde der kommenden Ratssitzung stellen.
Unsere Bitte hierbei ist: Bringen Sie Sich mit ein in die öffentliche Diskussion um die Finanzierung des Haushalts und kommen Sie am Montag, den 13. Juli 2026 um 17:00 Uhr ins Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstrasse 3.