02.08.2026, 12:47
Vielleicht haben auch Sie schon den neuen Grundsteuerbescheid mit der beschlossenen rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B von 700 v.H. auf 900 v.H. mit Wirkung zum 01.01.2026 erhalten?
Pünktlich zu den NRW-Sommerferien – denn ein möglicher Widerspruch muss fristwahrend innerhalb von vier Wochen erfolgen…
Dem Bescheid der Stadt ist ein Informationsschreiben beigefügt, um darin „transparent“ zu erläutern, warum die Erhöhung rückwirkend statt zukünftig erforderlich ist. Insbesondere führt die Verwaltung aus, dass „Vor der Entscheidung“ … „verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen geprüft“ wurden.
Leider konnten wir drei weder in der Ratssitzung noch nach Einreichen unserer Fragen bei der Verwaltung und auch nicht nach intensiver Analyse der online verfügbaren Haushaltsdaten (auch in der aktuellen Planung bis 2030) feststellen, welche Maßnahmen konkret durchgeführt wurden, um eine Erhöhung u.a. der Grundsteuer B zu vermeiden. Unsere Fragen wurden von der Stadtverwaltung - jedenfalls bis dato - auch noch nicht / nicht ausführlich beantwortet.
In der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides wird darauf hingewiesen, dass innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen denselben eingelegt werden kann. Dies wollen wir jedenfalls tun.
Denn diese rückwirkende Mehrbelastung ist aus unserer Sicht rechtlich in besonderem Maße begründungsbedürftig. Wir haben große Bedenken im Hinblick auf das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie das Erfordernis einer hinreichend tragfähigen und nachvollziehbaren Konsolidierungsentscheidung.
Außerdem ist eine weitere Erhöhung des Hebesatzes auf 1.000% schon in neuen Haushaltsentwürfen für 2030 oder auch schon wieder vorher (?) geplant.
Sollten auch Sie sich uns anschließen und Widerspruch einlegen wollen, dann unterstreicht dies die Reichweite und die Zielsetzung der Petition bei der Stadtverwaltung.
Insbesondere sollte die Bürgerschaft von Brühl doch nachvollziehen können, welche Maßnahmen vor(!) der Entscheidung zur Steuererhöhung getroffen wurden, um bei der Haushaltsführung dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu folgen.
Als Hilfestellung haben wir für Sie – KI-unterstützt – eine Widerspruchs-Vorlage erstellt, die Sie - falls Sie diese verwenden - natürlich individuell modifizieren oder erweitern können.
Denken Sie daran:
⁃ Die zu entrichtende Steuer muss auch bei einem Widerspruch fristgerecht überwiesen werden,
sonst werden ggfls. Säumniszuschläge fällig.
⁃ Die Frist läuft: Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt
werden!
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten, sofern und wenn wir bis zur nächsten Ratssitzung bereits Antworten auf unsere gestellten Fragen erhalten.
Ansonsten hoffen wir, viele von Ihnen dann am 14.09.2026 in der nächsten Ratssitzung zu sehen?
In dieser Sitzung soll (wie berichtet) oder spätestens in der Oktober-Ratssitzung ein Gesamtkonzept (Haushaltssicherungskonzept (HSK)) zur Konsolidierung vorgelegt werden, das die Finanzen der Stadt Brühl über ggfls. 10 Jahre maßgebend bestimmen wird!
Mit den besten Urlaubs-/Grüßen von Gudrun, Erik und Axel