Region: Brühl

Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Marc Prokop
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

2.535 Unterschriften

100 %
2.415 von 740 für Quorum in Brühl Brühl

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  1. Gestartet Juni 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

17.08.2026, 14:55

Zuerst einmal möchten wir uns sehr für Ihre fortgesetzte Unterstützung gegen die Grundsteuer-Erhöhung bedanken, indem Sie beispielsweise inzwischen selbst Widerspruch eingelegt haben.

Sehr zeitnah verschickt die Stadt Brühl hierzu bereits die Ablehnungs-Bescheide.
Darin werden alle Widersprüche als „unbegründet“ abgewiesen: Die Gemeinde hat die alleinige Steuerhoheit (Grundsteuer-Gesetz § 25) und kann so „zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs“ „im Rahmen des ihr zustehenden weiten Ermessens“ den Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Damit ist diese Hebesatz-Erhöhung lt. der Stadtverwaltung „rechtmäßig“.
… Und wahrscheinlich auch die bereits geplante weitere Erhöhung auf 1.000 % ...

Wir hatten in unserem Widerspruchsschreiben zugleich die fehlende Transparenz bemängelt.
Denn im Informationsschreiben der Stadt heißt es hierzu lediglich:
„Gleichzeitig reichen die laufenden Erträge nicht aus, um alle notwendigen Aufgaben dauerhaft auszugleichen. (…) Vor der Entscheidung wurden verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen geprüft (…) Trotz dieser Maßnahmen verblieb ein Finanzierungsbedarf, der ohne Anpassung der Hebesätze nicht ausgeglichen werden konnte.“

Aber auch im Ablehnungsbescheid werden die vorher von der Stadt geprüften, ggfls. verworfenen und inzwischen durchgeführten Konsolidierungs- und Einsparbemühungen nicht im Einzelnen genannt. Unsere Bedenken und Fragen hierzu wurden als nicht „entscheidungsrelevant“ bezeichnet und bleiben bislang weitgehend unbeantwortet.

Allerdings muss die Stadt belegen, dass sie bei ihren Entscheidungen insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat. Dazu haben wir um einen Gesprächstermin bei Kämmerin und Bürgermeister gebeten, der nun Ende August stattfinden soll.

Wir meinen auch: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brühl haben aufgrund des Informations-Freiheits-Gesetzes (IFG) ein Anrecht darauf, Einzelheiten zu zugrundeliegenden Entscheidungsgrundlagen und geprüften Konsolidierungs-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grundsteuer-Erhöhung zu erfahren. Deshalb haben wir inzwischen eine weitere Eingabe für die kommende Hauptausschuss-Sitzung am 7.9.2026 eingereicht.

Nun einzeln gegen die Grundsteuererhöhung zu klagen – wozu wir inzwischen viele Anfragen bekommen - wird wahrscheinlich nicht zielführend sein, denn die Kommune hat – wie gesagt - die verfassungsrechtlich gesicherte Hoheit über die Hebesätze.

Wir denken derzeit allerdings über die Initiierung eines Sammelverfahrens nach, bei dem möglichst viele Klagen über ein gebündeltes Mandat vertreten werden.
Da wir selber aber keine Juristen sind, und uns damit die entsprechende Expertise fehlt, wären wir für einen entsprechend qualifizierten Kontakt sehr dankbar.

Wir bleiben dran!
Dr. Axel Müller und Gudrun Skeide-Panek


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