Region: Brühl

Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Marc Prokop
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

2.535 Unterschriften

100 %
2.415 von 740 für Quorum in Brühl Brühl

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2.415 von 740 für Quorum in Brühl Brühl
  1. Gestartet Juni 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

27.08.2026, 16:12

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,

wie beim letzten Mal angekündigt, haben wir inzwischen mehrere Gespräche zur Grundsteuer-Erhöhung geführt:

Aufgrund unserer juristischen Erstberatung in Köln müssen wir leider sagen, dass es eher unwahrscheinlich ist, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln die rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes abwenden zu können. Dazu kommt, dass hier eine gerichtliche Entscheidung nicht vor 2028 oder 2029 zu erwarten ist.
Nichtsdestotrotz kann man nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich – eine Bündelung sei nicht möglich – sehr unkompliziert bei der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts seine Klage aufnehmen lassen. Aufgrund des niedrigen Streitwertes (individueller Erhöhungsbetrag der Grundsteuer) entstehen hierfür z.B. bis 500 € Streitwert Gerichtskosten in Höhe von 120 €. Dabei ist unbedingt die Ein-Monats-Klagefrist einzuhalten. Auf diesem Wege behält man über mehrere Jahre die Möglichkeit, sich z.B. mit seiner Klage – ohne eigenen Rechtsanwalt – auf ein zwischenzeitlich erfolgreiches Urteil beziehen zu können.
Beim Verwaltungsgericht ist es zudem jederzeit möglich, die Klage vor Abschluss zurückzuziehen. In diesem Fall erhält man sogar 2/3 der Gerichtskosten erstattet.

Thema unseres zweiten Gesprächs im Rathaus waren unsere bislang gestellten Fragen. Hier konnten wir dem Bürgermeister und der Kämmerin deutlich machen, dass mehr Erläuterungen zu den beschlossenen „weiteren flankierenden Maßnahmen zur Einnahmeerzielung und zur Ausgabeeinsparung“ (Zitat aus dem Ablehnungsbescheid zum Widerspruch) neben der rückwirkenden Grundsteuerhöhung erwartet werden.

Aufgrund des inzwischen verpflichtend aufzustellenden Haushaltssicherungskonzepts (HSK) ab 2026, müssen die Konsolidierungsmaßnahmen noch erheblich ausgeweitet werden. Infolgedessen wurden - so die Mitteilungen - bereits zweistellige Millionen-Investitionen gestrichen.
Da das Haushaltssicherungskonzept wahrscheibnlich über 10 Jahre laufen wird, sind aktuell noch viele Abstimmungsprozesse nötig, so dass der komplette Entwurf erst in der Ratssitzung vom 12. Oktober vorgestellt werden soll. Wie so ein HSK vielleicht aussehen wird, kann man am aktuellen Wesselinger Haushaltsentwurf ablesen:
https://www.wesseling.de/rathaus-politik/Haushaltsentwurf-2026-2027.php

Nächster Termin im Rathaus ist die Hauptausschuss-Sitzung am 7. September um 18.00 Uhr. Hier erwarten wir eine Antwort auf unsere Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW über fehlende Transparenz bzgl. erfolgter Konsolidierungsmaßnahmen parallel zur Grundsteuererhöhung.

Bezogen auf die Vorlage 120/2026 in derselben Sitzung haben wir im Gespräch bereits die Problematik neuer Planungen zur Feuerwache Rheinstraße angesprochen:
Bislang geplant ist ein 5-jähriger Parallelbetrieb der alten neben der neuen Feuerwache.
Nun wird u.E. „als positiv bewertet“, dass die Feuerwache an der Rheinstraße als 2. Standort der Freiwilligen Feuerwehr dauerhaft erhalten bleiben und dazu entsprechend instand gesetzt(!) werden könnte:
https://ratsinfo.bruehl.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXwgP2CZB6MYOxZRGbDY97ZAOm_5MczWuWIZpMlysmsk/Vorlage_120-2026.pdf

Und zum Schluss:
Was immer noch aussteht, sind die Petitions-Stellungsnahmen aller Ratsmitglieder bzgl. ihrer Entscheidung bei der Grundsteuer-Erhöhung. Hier werden wir in der kommenden Ratssitzung am 14.9.2026 nachhaken.

Bis bald
Dr. med. Axel Müller und Gudrun Skeide-Panek


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