02.09.2026, 16:34
Hallo liebe BrühlerInnen,
inzwischen gibt es ein Update zu einer möglichen Klage gegen die Erhöhung der Grundsteuer:
Einer unserer Petenten hat in Sachen Grundsteuererhöhung Klage über eine Kanzlei in Köln erhoben.
Diese unterbreitet nun das Angebot, in einem bis zu max. fünf ausgewählten Verfahren die jeweiligen Kläger anwaltlich zu vertreten und diese Verfahren als Musterverfahren zu führen. Die Kosten für das Gesamtverfahren - dies sei direkt erwähnt - könnten sich allerdings auf ca. 10-12 Tsd. € netto belaufen. Die Frage, ob und in welcher Form sich weitere Interessenten an den hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten der Mandanten beteiligen, müssten die Mandanten selbst mit den weiteren Beteiligten erörtern und abstimmen.
Sollte es zu einem solchen Verfahren kommen, wird die Kanzlei als Serviceleistung eine Musterklageschrift zur Verfügung stellen, die weiteren Betroffenen als Grundlage dienen kann, um ihre jeweiligen Klagefristen zu wahren. Die betreffenden Kläger könnten auf dieser Grundlage eigenständig Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln erheben (individuelle Kosten bei Streitwert bis 500,- wahrscheinlich 120,-) und zugleich anregen bzw. beantragen, ihr jeweiliges Verfahren bis zu einer Entscheidung des von der Kanzlei geführten Musterverfahrens ruhend zu stellen. Ob einem solchen Antrag entsprochen wird, liegt letztlich in der Entscheidung des jeweiligen Gerichts, ist aber die regelmäßige Praxis, so die Kanzlei,
Trotzdem müssen wir weiterhin darauf hinweisen, dass es u.E. nur eine minimale Chance auf Erfolg gibt. Sollte sich im Laufe des Klageverfahrens, etwa aufgrund eines richterlichen Hinweises, eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Klageabweisung ergeben, besteht jedoch die Chance, die Klage beim Verwaltungsgericht etwas „kostengünstiger“ zurückzunehmen.
Sollten Sie Widerspruch eingelegt haben und Ihre 4-wöchige Klagefrist auf den Widerspruchsbescheid noch nicht abgelaufen ist, Sie Interesse haben, das Musterklageverfahren durchzuführen und/oder sich zu beteiligen, dann stellen wir Ihnen gerne über unsere neu eingerichtete eMail-Adresse
<Sparen4Bruehl@web.de>
die Informationen der Kanzlei zur Verfügung, damit Sie sich direkt an diese wenden können. Senden Sie uns bis Freitag (4.9.2026) 18.00 Uhr eine Mail mit dem Betreff „Interesse an Musterklage“ und wir senden Ihnen die nötigen Kontaktinformationen zu.
Wir melden uns nach der Sitzung des Hauptausschusses (07.09.2026, Beginn 18:00 Uhr) wieder und berichten über den Beschluss zu unserer Eingabe nach § 24 GO.
Bis nächste Woche
Ihre Gudrun Skeide-Panek und Dr. med. Axel J. Müller