08.09.2026, 09:43
Hallo liebe Brühlerinnen und Brühler
heute ist nach der gestrigen Ablehnung unseres Antrags auf Transparenz im Hauptausschuss der Stadt Brühl die Zeit, einmal eine Zwischenbilanz unseres gemeinsamen Anliegens zu ziehen!
WAS IST DER AKTUELLE STAND?
1. Hebesatz-Erhöhung:
Der Grundsteuer-Hebesatz wurde (trotz aller Eingaben und Bemühungen) rückwirkend zum 1.1.2026 erhöht.
a. Ab Ende Juli wurden die Bescheide mit dem neuem Hebesatz von 900% verschickt, wobei in den
Rechtsgrundlagen weiterhin die Hebesatzsatzung vom 15.12.2025 mit 700% aufgeführt wird!
b. Die neuen Grundsteuerbeträge müssen trotz allem gezahlt werden.
c. Zur Begründung hatte die Stadt angegeben: „Die Anpassung erfolgt daher im Rahmen eines Ge
samtkonzepts, das sowohl Einsparungen auf der Ausgabenseite als auch Maßnahmen zur Steige
rung der Einnahmen umfasst.“
Was bleibt: Welche Einspar-Maßnahmen das nun aber genau gewesen sein sollen, will die Stadt bislang nicht offenlegen und hat (aus ihrer Sicht konsequenterweise) auch unseren ausführlichen Antrag auf Transparenz nach § 24 GO gestern Abend abgelehnt!
2. Widerspruch:
Jeder Bürger kann gegen den Erhöhungsbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen; der Widerspruch wird von der Stadt derzeit mit einem Musterschreiben abgelehnt.
a. Diese Ablehnung der Stadt wird allgemein begründet: „Neben weiteren flankierenden Maßnahmen
zur Einnahmeerzielung und zur Ausgabeneinsparung hat der Rat der Stadt Brühl die Hebesatzerhö-
hung für erforderlich gehalten, um auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.“
Was bleibt: Es bleibt immer noch offen, welche Maßnahmen die Stadt Brühl außer Steuererhöhungen durchgeführt hat!
Und die Handlungsfähigkeit der Stadt ist weiterhin NICHT sichergestellt, denn 2026 werden die Kriterien einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung trotzdem nicht erfüllt, und 2027 wird das erwartete Defizit bereits 5x so hoch wie heute sein!
3. Klagemöglichkeit:
Nach Erhalt der Ablehnung des Widerspruchs kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung gegen die Ablehnung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht in Köln geklagt werden.
a. Hier gibt es jetzt 3 Interessenten für ein Musterklageverfahren mit anwaltlicher Unterstützung einer
Kanzlei in Köln.
b. Daneben kann jeder selbst - auch ohne Anwalt - eine Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.
Was bleibt: Dies hat wohl nur minimale Erfolgschancen, und eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln wird nicht vor 2028/29 erwartet.