Region: Brühl

Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Marc Prokop

2.194 Unterschriften

100 %
2.089 von 740 für Quorum in Brühl Brühl

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  1. Gestartet 11.06.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

16.06.2026, 14:10

Mein Fazit der gestrigen Ratssitzung Teil 2
Zu 4 – Erhöhung der Hebesätze
Die Diskussion begann mit Erläuterungen zum nachträglichen Änderungsantrag der Grünen-Fraktion: Privates Wohnen soll nicht so übermäßig – wie vorgesehen – belastet werden.
Zur Begründung von Frau Holleried hier ein kurzer Auszug aus dem Antrag:
„(…) Durch diese Erhöhung (der neuen rückwirkenden Hebesätze, Anm. d. Verf.) würden die Brühler Gewerbe 2026 (…) 5% mehr zahlen müssen als 2024, während die Grundsteuer B für Wohngrundstücke von 2024 bis 2026 um durchschnittlich 53% steigen würde. (…)“
Deshalb solle nur die Gewerbesteuer erhöht werden und die Grundsteuer B unverändert bleiben.
 
Auch die CDU –vertreten durch Hr. Köllejan – teile die Belastung der Bürger*innen. Da aber die Stadt – insbesondere im Hinblick auf ein Haushaltssicherungskonzept – dauerhaft konstante und solide Einnahmen benötigt, „muss man so hinnehmen“, dass die Grundsteuer weiter stark erhöht wird. Die Gewerbesteuereinnahmen hängen vom Gewinn der Unternehmen ab und diese können sehr schwanken. Insbesondere sei eine einseitige Erhöhung der Gewerbesteuer abzulehnen, weil sonst Firmen abwandern könnten.
Dazu seien jedoch keine belastbaren Zahlen zu finden, merkte die Kämmerin an.
Die Grünen-Fraktion sprach hierbei nochmal eine gerechte Verteilung an: Nicht nur Unternehmen müssen eine Steuer erst erwirtschaften, sondern auch Mieter und Wohnungseigentümer.
Unerwähnt blieb in diesem Zusammenhang – meiner Meinung nach –der zunehmende Fachkräftemangel. Wenn Mieten und Wohnraum in Brühl immer teurer werden, wird es schwer sein, weiteres Personal für Betriebe – selbst im sicherlich attraktiven Brühl – anzuwerben.
 
Hr. Pitz, als Vertreter für die FDP, befürwortete gleichfalls den Erhöhungs-Vorschlag der Verwaltung.
Er „bedauert eine rückwärtige Grundsteuererhöhung um 200 %“, aber: „Was ist die Alternative“? Angesichts einer Welle von Insolvenzen und Entlassungen kann das Gewerbe „nicht in Haft genommen werden“.
Außerdem belaste die Missachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, der bezahlt“, also z.B. Sozialhilfeleistungen, Anm. d. Verf.) durch Bund und Länder die Gemeinden immer weiter.
 
In der daraus resultierenden, nicht ausgeglichenen Belastung der Kommunen (insbesondere durch die Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern) sah Herr Schmidt von der AfD ebenso ein Haushaltsproblem. Er möchte erstmal alle Posten im Haushalt dargelegt bekommen und prüfen, wo Sparpotenzial vorhanden ist. Einfach die Bürger und das Gewerbe zu belasten, lehnte er ab.
 
Herr Krämer von der SPD fand es v.a. „schlimm, rückwirkend zu erhöhen“. Deshalb soll über den Städte- und Gemeindebund noch mehr Druck aufgebaut werden, um für die durch Bund und Land verursachten Mehrbelastungen endlich einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Der Änderungsantrag der Grünen-Fraktion wäre besser bei der lange vorher stattfindenden Haushaltsdiskussion eingebracht worden. Letztendlich unterstützt man den ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, dieser „vermeidet einseitige Belastung“.
 
Die Linke schloss sich den Grünen an und bestätigte, dass das Wohnen in Brühl immer teurer und die Wirtschaft deutlich weniger belastet wird. Bei einer Erhöhung dürfe man die in der Vorlage angegebenen Grundsteuer-Hebesätze im Rhein-Erft-Kreis nicht allein betrachten:
Die zu bezahlende Grundsteuer ergibt sich aus Hebesatz multipliziert mit dem sogenannten Messbetrag, dem Grundstückswert.
 
Insofern erheben die nur Kommunen mit niedrigeren Grundstückswerten in der Regel höhere Hebesätze für ihre Haushalte. Beispielsweise gilt im Rhein-Erft-Kreis:
Elsdorf (eher Randlage)       höchster Hebesatz: 1010%   durchschnittlicher Wert: 133 €/qm
Hürth   (im Speckgürtel)      niedrigster Hebesatz: 446%   durchschnittlicher Wert: 324 €/qm**
 
Und Brühl will jetzt den 3.-höchsten Hebesatz zu bereits hohen Grundstückspreisen verlangen?
 
Die Diskussion im Rat hat gezeigt, das Wohnen auch unter sozialen Aspekten zu sehen sei, merkte abschließend die Kämmerin an. Vielleicht müsste die Verwaltung die Aufteilung der Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer nochmal ändern. Konkret schlägt Herr Buncic von der Grünen-Fraktion vor, z.B. „pro 4 Punkte Gewerbesteuer minus 10 Punkte Grundsteuer“ zu erheben.
 
Danach ließ der Bürgermeister über den Änderungsantrag der Grünen (10 Ja- und 29 Nein-Stimmen) und den ursprünglichen Antrag der Verwaltung (Ergebnis s.o.) abstimmen.
Weitere Anträge gab es nicht.
 
Schade also, dass es, trotz guter Diskussion vorab, überhaupt keine Veränderung hin zu mehr „Gerechtigkeit“ in der Belastung von Gewerbe und privatem Wohnen gegeben hat.
 
Gudrun Skeide-Panek
 
* Bodenrichtwert https://www.bodenrichtwerte-deutschland.de/bodenrichtwert/nrw/elsdorf
** Bodenrichtwert https://www.bodenrichtwerte-deutschland.de/bodenrichtwert/nrw/huerth
 


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