Bürgerrechte

Gleichstellung statt Menschenhandel fördern: Nordisches Modell für Prostitution

Petition richtet sich an
Bundestag
1.430 Unterstützende 1.320 in Deutschland

Sammlung beendet

1.430 Unterstützende 1.320 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 13.02.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

15.02.2021, 10:30

Einleitung, Textformatierung, weiterer Feinschliff.


Neuer Petitionstext:

HierbeiDas deutsche sogenannte Prostituiertenschutzgesetz kann seinem Namen nicht gerecht werden und ermöglicht schwerste Verbrechen durch einen geschaffenen attraktiven Markt und Scheinlegalität.

Daher geht es nun um dasdie sogenannteEinführung nordischedes Modellsogenannten nordischen Modells für die Prostitution. Es stammt aus Schweden und hat sich in einigen weiteren Ländern wie Norwegen, Frankreich, Kanada, u.a. durchgesetzt.

Die Not der Prostituierten wird dort anerkannt, anders als in Deutschland, wo sie bspw. mit Bußgeldern bei Coronaverstößen belegt werden, die sie aufgrund fast immer fehlender Ansprüche auf staatliche Gelder zum blanken Überleben begehen.

Nach nordischem Modell werden ihnen Ausstiegshilfen angeboten, ihnen die Ausübung der Tätigkeit aber nicht untersagt oder unter Strafe gestellt. Sämtliche Profiteure, die das eigene Vermögen auf den Schultern der Prostituierten aufbauen oder sie anderweitig ausnutzen, werden kriminalisiert - Zuhälter, Betreiber/Vermieter von Prostitutionsstätten und die Freier. Die Nachfrage wird reduziert und eine angemessene rechtliche Handhabe gegen den Menschenhandel geschaffen.

Gegenargumente, wie sie von Profiteuren oder von unzureichend aufgeklärten angebracht werden, können u.a. durch Erfahrungen aus Ländern, in denen das Modell durchgesetzt wurde, widerlegt werden.

So wird Prostitution nicht in das Dunkelfeld verlagert, denn geworben werden muss immer, nur dann eben auf ausländischen Internetservern. Freier finden sie und so finden sie auch Sozialarbeiter und Ermittler.

Auch aus der Argumentation über das Grundbedürfnis nach Sexualität lässt sich kein Recht auf die Befriedigung durch andere Personen ableiten.

Das Argument, viele Prostituierte wollen dieser Tätigkeit schließlich nachgehen rechtfertigt nicht, eine extreme Mehrzahl von Elends- und Zwangsprostituierten für sie zu opfern.

Von einem Berufsverbot kann auch keine Rede sein, denn sicher sind wir alle froh, dass die Arbeitsagentur unseren Müttern, Schwestern und Töchtern nicht solche Angebote unterbreitet.

Von sexueller Selbstbestimmung ganz zu schweigen, denn gegen diese ist es schließlich, sich dem Willen eines anderen unterwerfen zu müssen, den man zudem unter normalen Umständen nicht in die eigene Intimsphäre lassen würde.

Vgl. Fragen und Antworten zum Sexkaufverbot in Schweden, mit dem schwedischen Sonderbotschafter, als PDF inaus einer Facebook Aktivistengruppe:

m.facebook.com/groups/nordischesmodell/permalink/880341882778482/


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)


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