26.09.2026, 03:05
Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,
danke, dass du die Petition für den Erhalt der 15 Kinderkrankentage unterschrieben hast. Ich weiß, wie es sich anfühlt, mitten in der Nacht am Bett eines fiebernden Kindes zu sitzen und morgens zu überlegen, wer jetzt Urlaub nimmt, wer sich krankmeldet, wer die Präsentation absagt. Genau deshalb habe ich diese Petition gestartet, und genau deshalb schreibe ich dir heute noch einmal.
Am 23. September hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann im Bundestag angekündigt, dass Eltern ab 2027 wieder nur zehn statt 15 Kinderkrankentage bekommen sollen, Alleinerziehende zehn statt 30. Er nennt es die Rücknahme einer „Corona-Sonderregel“. Aber unsere Kinder werden nicht nur während einer Pandemie krank. Sie werden jeden Winter krank, mehrmals, mit Fieber, Magen-Darm, Infekten, die sich nicht an einen Kalender halten.
Deine Unterschrift war der erste Schritt. Jetzt entscheidet sich, ob diese Petition gehört wird oder in der Menge untergeht.
Dafür brauche ich dich noch einmal:
Teile den Link in deiner Familien-WhatsApp-Gruppe, im Elternbeirat, bei der Arbeit.
Schick ihn an drei Menschen, von denen du weißt, dass sie auch schon mal ein Kind mit Fieber im Arm gehalten haben, während im Kopf die nächste Deadline tickte.
Sprich mit deinem Arbeitgeber oder Betriebsrat. Auch aus Unternehmenssicht ist eine verlässliche Regel besser als ständig neue Ausnahmen.
Jede Unterschrift zählt, aber jede Weiterleitung zählt mehr. Diese Petition betrifft niemanden abstrakt. Sie betrifft dich, mich, und jedes Kind, das diesen Winter krank wird.
Danke, dass du dabei bist.
Beste Grüße
Florian Völler
25.09.2026, 04:16
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
24.09.2026, 06:11
Konkretisierung der Quellen, hinzufügen von Absätzen zuf einfacheren Lesbarkeit
Neue Begründung:
1) Ein krankes Kind lässt sich nicht planen. Wenn es nicht in Kita oder Schule gehen kann, braucht es sofort eine vertraute Person, meist ein Elternteil. Genau dafür gibt es das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
2) Für 2026 gelten 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 30). Diese Regelung endet am 31. Dezember 2026. Ohne neues Gesetz fallen wir ab 2027 auf zehn Tage zurück. Das Argument, es habe sich um eine Corona-Sonderregel gehandelt, greift zu kurz: Kinder werden auch ohne Pandemie krank. Gerade in Kita und Grundschule folgt im Winter oft ein Infekt auf den nächsten.
3) Hinzu kommt der Gesundheitsschutz: Nach Fieber, Erbrechen oder Durchfall müssen Kinder häufig mindestens 24 Stunden symptomfrei sein, bevor Kita oder Schule sie wieder aufnehmen. Der Betreuungsbedarf ist also länger als die akute Krankheit. Fehlen die Tage, steigt der Druck, Kinder zu früh zurückzuschicken. Das gefährdet ihre Genesung, andere Kinder und das Betreuungs- und Lehrpersonal. Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit. Ausreichende Kinderkrankentage schützen alle Beteiligten vor vermeidbaren Infektionen.
Wer den Anspruch aufgebraucht hat, muss Urlaub nehmen, unbezahlt zu Hause bleiben, Arbeitszeit kürzen oder private Notlösungen organisieren. Homeoffice ist keine Antwort: Ein krankes Kleinkind braucht Pflege, und viele Beschäftigte in Produktion, Pflege, Handwerk, Handel oder Gastronomie können ohnehin nicht von zu Hause arbeiten. Kinderkrankengeld ersetzt zudem in der Regel nur 90 % des Nettoentgelts. Es ist kein zusätzlicher Urlaub.
Diese Petition richtet sich nicht gegen Arbeitgeber. Eine klare Regel schafft Planbarkeit; ohne sie wird die Abwesenheit nur anders organisiert, etwa über Urlaub, Krankmeldungen oder Teilzeit. Deutschland ist auf die Erwerbstätigkeit von Eltern angewiesen. Kurzfristige Betreuungsprobleme dürfen nicht zum dauerhaften Ausstieg führen. Und weil die Betreuung kranker Kinder in der Praxis oft ungleich verteilt ist, erleichtern ausreichende, einzeln nutzbare Tage auch die partnerschaftliche Aufteilung.
Wir fordern:
- 15 Kinderkrankentage je Kind und Elternteil dauerhaft gesetzlich festzuschreiben.
- 30 Tage für Alleinerziehende und die Höchstgrenzen bei mehreren Kindern beizubehalten.
- Inanspruchnahme, Kosten und Folgen für Familien, Arbeitgeber und Erwerbsbeteiligung regelmäßig und transparent zu evaluieren.
Es geht nicht um mehr Urlaub, sondern um eine einfache Realität: Kinder werden krank. Wer sein Kind auskurieren kann, kehrt stabil zurück, statt erneut auszufallen. Das entlastet Betriebe und Kitas. Wer Familien schützt, stärkt Wirtschaft und Vertrauen in die Politik.
Ich bin Vater und Arbeitnehmer und weiß, was kurzfristige Ausfälle für Betriebe bedeuten. Deshalb richtet sich diese Petition nicht gegen Arbeitgeber. Mir geht es um beides: eine gute Wirtschaftsleistung und das Recht meines Kindes und aller anderen Kinder auf Gesundheit.
Quellen:
Ab 2027 soll der Anspruch um fünf Tage sinken. Das sei eine Ankündigung, kein beschlossenes Gesetz. Diese Quelle ist schwächer, nutz sie nur zur Ergänzung. (Ad Hoc News)ad-hoc-news: www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/kinderkrankentage-linnemann-plant-ab-2027-fuenf-tage-weniger/70169808Die aktuelle Regelung gilt bis Jahresende.
Wird sie nicht verlängert, gilt ab 2027 grundsätzlich wieder der frühere Anspruch von zehn Arbeitstagen, für Alleinerziehende 20.
Linnemann hat sich in der Regierungsbefragung gegen eine Verlängerung ausgesprochen und die Regel als Corona-Sonderregel eingeordnet. (ZDFheute)ZDFheute, 23.09.2026: www.zdfheute.de/politik/deutschland/gesundheit-kinderkrankentage-linnemann-100.html2.
Aktuelle NachrichtenlageAbsatzNachrichtenlage Absatz 3:
Wer Kinderkrankengeld bezieht, hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung. (Gesetze-im-Internet)Absatz(Gesetze-im-Internet)
Absatz 2 (Regelfall): Ohne die Sonderregel gelten 10 Arbeitstage je Kind, für Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 25 bzw. 50. (Sozialgesetzbuch)Absatz(Sozialgesetzbuch)
Absatz 2a: Im Kalenderjahr 2026 besteht der Anspruch für jedes Kind längstens 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Insgesamt sind es höchstens 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70. (Gesetze-im-Internet)
(Gesetze-im-Internet)§ 45 SGB V (amtliche Quelle): www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)
24.09.2026, 03:57
Quellen hinzugefügt, Titel der Petition verkürzt
Neuer Titel: Kinderkrankentage dauerhaft sichern: Verlässliche Betreuung für Familien und Erwerbstätigkeit ermöglichensichern
Neue Begründung:
1) Ein krankes Kind lässt sich nicht planen. Wenn es nicht in Kita oder Schule gehen kann, braucht es sofort eine vertraute Person, meist ein Elternteil. Genau dafür gibt es das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
2) Für 2026 gelten 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 30). Diese Regelung endet am 31. Dezember 2026. Ohne neues Gesetz fallen wir ab 2027 auf zehn Tage zurück. Das Argument, es habe sich um eine Corona-Sonderregel gehandelt, greift zu kurz: Kinder werden auch ohne Pandemie krank. Gerade in Kita und Grundschule folgt im Winter oft ein Infekt auf den nächsten.
3) Hinzu kommt der Gesundheitsschutz: Nach Fieber, Erbrechen oder Durchfall müssen Kinder häufig mindestens 24 Stunden symptomfrei sein, bevor Kita oder Schule sie wieder aufnehmen. Der Betreuungsbedarf ist also länger als die akute Krankheit. Fehlen die Tage, steigt der Druck, Kinder zu früh zurückzuschicken. Das gefährdet ihre Genesung, andere Kinder und das Betreuungs- und Lehrpersonal. Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit. Ausreichende Kinderkrankentage schützen alle Beteiligten vor vermeidbaren Infektionen.
Wer den Anspruch aufgebraucht hat, muss Urlaub nehmen, unbezahlt zu Hause bleiben, Arbeitszeit kürzen oder private Notlösungen organisieren. Homeoffice ist keine Antwort: Ein krankes Kleinkind braucht Pflege, und viele Beschäftigte in Produktion, Pflege, Handwerk, Handel oder Gastronomie können ohnehin nicht von zu Hause arbeiten. Kinderkrankengeld ersetzt zudem in der Regel nur 90 % des Nettoentgelts. Es ist kein zusätzlicher Urlaub.
Diese Petition richtet sich nicht gegen Arbeitgeber. Eine klare Regel schafft Planbarkeit; ohne sie wird die Abwesenheit nur anders organisiert, etwa über Urlaub, Krankmeldungen oder Teilzeit. Deutschland ist auf die Erwerbstätigkeit von Eltern angewiesen. Kurzfristige Betreuungsprobleme dürfen nicht zum dauerhaften Ausstieg führen. Und weil die Betreuung kranker Kinder in der Praxis oft ungleich verteilt ist, erleichtern ausreichende, einzeln nutzbare Tage auch die partnerschaftliche Aufteilung.
Wir fordern:
- 15 Kinderkrankentage je Kind und Elternteil dauerhaft gesetzlich festzuschreiben.
- 30 Tage für Alleinerziehende und die Höchstgrenzen bei mehreren Kindern beizubehalten.
- Inanspruchnahme, Kosten und Folgen für Familien, Arbeitgeber und Erwerbsbeteiligung regelmäßig und transparent zu evaluieren.
Es geht nicht um mehr Urlaub, sondern um eine einfache Realität: Kinder werden krank. Wer sein Kind auskurieren kann, kehrt stabil zurück, statt erneut auszufallen. Das entlastet Betriebe und Kitas. Wer Familien schützt, stärkt Wirtschaft und Vertrauen in die Politik.
Ich bin Vater und Arbeitnehmer und weiß, was kurzfristige Ausfälle für Betriebe bedeuten. Deshalb richtet sich diese Petition nicht gegen Arbeitgeber. Mir geht es um beides: eine gute Wirtschaftsleistung und das Recht meines Kindes und aller anderen Kinder auf Gesundheit.
Quellen:
Ab 2027 soll der Anspruch um fünf Tage sinken. Das sei eine Ankündigung, kein beschlossenes Gesetz. Diese Quelle ist schwächer, nutz sie nur zur Ergänzung. (Ad Hoc News)ad-hoc-news: www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/kinderkrankentage-linnemann-plant-ab-2027-fuenf-tage-weniger/70169808Die aktuelle Regelung gilt bis Jahresende. Wird sie nicht verlängert, gilt ab 2027 grundsätzlich wieder der frühere Anspruch von zehn Arbeitstagen, für Alleinerziehende 20. Linnemann hat sich in der Regierungsbefragung gegen eine Verlängerung ausgesprochen und die Regel als Corona-Sonderregel eingeordnet. (ZDFheute)ZDFheute, 23.09.2026: www.zdfheute.de/politik/deutschland/gesundheit-kinderkrankentage-linnemann-100.html2. Aktuelle NachrichtenlageAbsatz 3: Wer Kinderkrankengeld bezieht, hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung. (Gesetze-im-Internet)Absatz 2 (Regelfall): Ohne die Sonderregel gelten 10 Arbeitstage je Kind, für Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 25 bzw. 50. (Sozialgesetzbuch)Absatz 2a: Im Kalenderjahr 2026 besteht der Anspruch für jedes Kind längstens 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Insgesamt sind es höchstens 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70. (Gesetze-im-Internet) (Gesetze-im-Internet)§ 45 SGB V (amtliche Quelle): www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)
24.09.2026, 03:23
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit klickbaren Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung:
1) Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V (bitte verlinken)
2) Für 2026 gelten 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 30). Diese Regelung endet am 31. Dezember 2026. Ohne neues Gesetz fallen wir ab 2027 auf zehn Tage zurück. (bitte Nachweise einbringen für die Behauptungen)