Keine Kürzung der Kinderkrankentage!

Petition richtet sich an:
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann & Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2.965 Unterschriften

10 %
2.950 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 24.09.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

24.09.2026, 06:11

Konkretisierung der Quellen, hinzufügen von Absätzen zuf einfacheren Lesbarkeit


Neue Begründung:

1) Ein krankes Kind lässt sich nicht planen. Wenn es nicht in Kita oder Schule gehen kann, braucht es sofort eine vertraute Person, meist ein Elternteil. Genau dafür gibt es das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.

2) Für 2026 gelten 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 30). Diese Regelung endet am 31. Dezember 2026. Ohne neues Gesetz fallen wir ab 2027 auf zehn Tage zurück. Das Argument, es habe sich um eine Corona-Sonderregel gehandelt, greift zu kurz: Kinder werden auch ohne Pandemie krank. Gerade in Kita und Grundschule folgt im Winter oft ein Infekt auf den nächsten.

3) Hinzu kommt der Gesundheitsschutz: Nach Fieber, Erbrechen oder Durchfall müssen Kinder häufig mindestens 24 Stunden symptomfrei sein, bevor Kita oder Schule sie wieder aufnehmen. Der Betreuungsbedarf ist also länger als die akute Krankheit. Fehlen die Tage, steigt der Druck, Kinder zu früh zurückzuschicken. Das gefährdet ihre Genesung, andere Kinder und das Betreuungs- und Lehrpersonal. Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit. Ausreichende Kinderkrankentage schützen alle Beteiligten vor vermeidbaren Infektionen.

Wer den Anspruch aufgebraucht hat, muss Urlaub nehmen, unbezahlt zu Hause bleiben, Arbeitszeit kürzen oder private Notlösungen organisieren. Homeoffice ist keine Antwort: Ein krankes Kleinkind braucht Pflege, und viele Beschäftigte in Produktion, Pflege, Handwerk, Handel oder Gastronomie können ohnehin nicht von zu Hause arbeiten. Kinderkrankengeld ersetzt zudem in der Regel nur 90 % des Nettoentgelts. Es ist kein zusätzlicher Urlaub.

Diese Petition richtet sich nicht gegen Arbeitgeber. Eine klare Regel schafft Planbarkeit; ohne sie wird die Abwesenheit nur anders organisiert, etwa über Urlaub, Krankmeldungen oder Teilzeit. Deutschland ist auf die Erwerbstätigkeit von Eltern angewiesen. Kurzfristige Betreuungsprobleme dürfen nicht zum dauerhaften Ausstieg führen. Und weil die Betreuung kranker Kinder in der Praxis oft ungleich verteilt ist, erleichtern ausreichende, einzeln nutzbare Tage auch die partnerschaftliche Aufteilung.

Wir fordern:

  • 15 Kinderkrankentage je Kind und Elternteil dauerhaft gesetzlich festzuschreiben.
  • 30 Tage für Alleinerziehende und die Höchstgrenzen bei mehreren Kindern beizubehalten.
  • Inanspruchnahme, Kosten und Folgen für Familien, Arbeitgeber und Erwerbsbeteiligung regelmäßig und transparent zu evaluieren.

Es geht nicht um mehr Urlaub, sondern um eine einfache Realität: Kinder werden krank. Wer sein Kind auskurieren kann, kehrt stabil zurück, statt erneut auszufallen. Das entlastet Betriebe und Kitas. Wer Familien schützt, stärkt Wirtschaft und Vertrauen in die Politik.

Ich bin Vater und Arbeitnehmer und weiß, was kurzfristige Ausfälle für Betriebe bedeuten. Deshalb richtet sich diese Petition nicht gegen Arbeitgeber. Mir geht es um beides: eine gute Wirtschaftsleistung und das Recht meines Kindes und aller anderen Kinder auf Gesundheit.

Quellen:

Ab 2027 soll der Anspruch um fünf Tage sinken. Das sei eine Ankündigung, kein beschlossenes Gesetz. Diese Quelle ist schwächer, nutz sie nur zur Ergänzung. (Ad Hoc News)ad-hoc-news: www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/kinderkrankentage-linnemann-plant-ab-2027-fuenf-tage-weniger/70169808Die aktuelle Regelung gilt bis Jahresende.

Wird sie nicht verlängert, gilt ab 2027 grundsätzlich wieder der frühere Anspruch von zehn Arbeitstagen, für Alleinerziehende 20.

Linnemann hat sich in der Regierungsbefragung gegen eine Verlängerung ausgesprochen und die Regel als Corona-Sonderregel eingeordnet. (ZDFheute)ZDFheute, 23.09.2026: www.zdfheute.de/politik/deutschland/gesundheit-kinderkrankentage-linnemann-100.html2.

Aktuelle NachrichtenlageAbsatzNachrichtenlage Absatz 3:

Wer Kinderkrankengeld bezieht, hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung. (Gesetze-im-Internet)Absatz(Gesetze-im-Internet)

Absatz 2 (Regelfall): Ohne die Sonderregel gelten 10 Arbeitstage je Kind, für Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 25 bzw. 50. (Sozialgesetzbuch)Absatz(Sozialgesetzbuch)

Absatz 2a: Im Kalenderjahr 2026 besteht der Anspruch für jedes Kind längstens 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Insgesamt sind es höchstens 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70. (Gesetze-im-Internet)

(Gesetze-im-Internet)§ 45 SGB V (amtliche Quelle): www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (7 in Deutschland)


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