12.06.2025, 16:58
in der Begründung wurde der Begriff "Strukturkonzept" durch "Bebauungsplan Nr. 85, Zukunftspark Neubiberg" ersetzt. Das ist eine neue Phase des Vorhabens.
Neue Begründung:
- Die Bebauung und Verschmälerung der Frischluftschneise Hachinger Tal gefährdet Frischluftzufuhr und Gesundheit von mehr als 100.000 Menschen und nachfolgende Generationen dauerhaft und unwiederbringlich.
- Wirksame Abkühlung und Durchlüftung des Münchner Südosten in der heißen Jahreszeit wird gefährdet.
- Hitzetage vor allem in den Städten und im Süden Deutschland nehmen drastisch zu.
- Hitzebelastung führt vermehrt zu vorzeitigen Todesfällen lt. dem Monitoringbericht des Umweltbundesamtes.
- Der
bebauungspalnBebauungsplan Nr. 85 widerspricht in eklatanter Weise dem Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan München, wonach solche Gebiete nicht bebaut oder verschmälert werden dürfen.
Deshalb darf der Grünzug Hachinger Tal nicht weiter bebaut werden.Mehr Informationen auf der Homepage frischluftzufuhr-muenchen.de der "Bürgerinitiative Frischluftzufuhr für München"
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.557 (983 in Landkreis München)